VAE & Oman - Die Highlights aus zwei Emiraten & dem Oman entdecken
Kombinierbar
EUR 3.347 p.Pers. im DZ inkl. Flug EUR 2.889 p.Pers. im DZ zzgl. Flug

VAE & Oman - Die Highlights aus zwei Emiraten & dem Oman entdecken

Individuelle Rundreise

  • 9 Tage
  • KomforthotelsKomforthotels
  • en Reiseleitung
  • Dubai
  • Abu Dhabi inkl. Louvre
  • Muscat
  • Schildkrötenbeobachtung
  • Übernachtung im Wüstencamp
  • Bergdörfer im Oman
Dubai Abu Dhabi Muscat Sur

Entdecken Sie auf dieser 9-tägigen Privatreise von der Vereinigten Arabischen Emirate in das Sultanat Oman die faszinierenden Kontraste zwischen Tradition und Moderne: modernste Architektur und urige Fischerdörfer, traditionelle Souks und moderne Shoppingmalls in der Glitzerwelt von Dubai und Abu Dhabi, grüne Wadis und goldgelbe Wüstenlandschaften, sowie die schroffe Bergwelt und das türkisfarbene Meer im Oman erleben.

Tag 1
Dubai
Ankunft in Dubai
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Ankunft in Dubai

Herzlich Willkommen in Dubai, der Hauptstadt des gleichnamigen Emirats!

Mit über 2 Mio. Einwohnern ist die Stadt, in der ca. 85% der Gesamtbevölkerung des Emirats leben, die bevölkerungsreichste Stadt sowie das bevölkerungsreichste Emirat der Vereinigten Arabischen Emirate. Unter den Vereinigten Arabischen Emiraten fassen sich Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ras Al Khaimah, Schardscha und Umm al Qaiwan zusammen.

Dubai ist eine Stadt der Superlative, weltweit für seine Wolkenkratzer, Luxushotels und manchmal doch größenwahnsinnigen Bauprojekte bekannt. Hier können Sie so ziemlich alles erleben: Ausgiebiges Sightseeing von hochmodernen, aber auch alten und ehrwürdigen Bauwerken und Stadtteilen, Shopping in den größten Malls der Welt, einfach nur am Strand eines der Luxushotels liegen oder Ausflüge in die Weiten der Wüste.

Nach Ankunft am Flughafen von Dubai erwartet Ihr persönlicher Chauffeur und begleitet Sie zu Ihrem Fahrzeug für den Transfer zum Hotel. Check In. Kommen Sie an und genießen Sie Ihren ersten Abend in Dubai.

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Übernachtung im 5* Hotel VOCO Dubai

Inklusive Frühstück

Je nach Wahl übernachten Sie im 5* Hotel VOCO oder Grand Hyatt Dubai in Dubai oder gleichwertig.

Sie übernachten im 5* Luxushotel Voco Dubai oder gleichwertig - Das 5-Sterne-Hotel Voco Dubai befindet sich an der Sheikh Zayed Road mit Aussicht auf das World Trade Centre in Dubai. Es bietet gleich 4 Restaurants, verschiedene Bars, ein Fitnesscenter & SPA und einen Außenpool mit Blick zum Jumeirah Beach. Die 471 modernen Zimmer und Suiten sind mit Marmor und mit Details in kräftigen Farbtönen ausgestattet, sowie kostenlosem WLAN, Flat-LCD-TV, und einem geräumigen Bad. In der Nähe befinden sic die Dubai Mall, das Museum of the Future und der Jumeirah Beach (ca. 5 Autominuten)

Im November 2023 erfolgt die Übernachtung im 5* Hotel JA Ocean View Hotel JBR Dubai Hotels | Official Website of JA Ocean View Hotel (jaresortshotels.com)

Tag 2
Dubai
Citytour durch das moderne Dubai, Dubai - Wüstensafari
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Citytour durch das moderne Dubai

Dubai ist eine der schnell wachsenden Städte der Welt, die luxuriösen Hotels und die beeindruckende Skyline werden Sie begeistern! Das moderne Dubai bietet Besuchern ein kontrastreiches Programm, vom unvergesslichen Charme traditioneller Märkte bis hin zu faszinierende, moderne Wolkenkratzer.

Heute starten Sie am höchsten Gebäude der Welt, dem "Burj Khalifa". Er ragt neben der Dubai Mall, eines der größten Einkaufszentren der Welt, in den Himmel. Im Anschluss fahren Sie zur Dubai Marina, die ein exklusives Umfeld zum Wohnen, Shoppen und die Freizeitgestaltung bietet. Danach führt Ihr Ausflug auf die künstlich angelegte Insel "The Palm". Am berühmten Hotel Atlantis The Palm erfolgt ein Fotostopp, bevor es weiter auf den Souk Madinat Jumeirah geht, einem farbenfrohen und pulsierenden Markt. Schlendern Sie durch das Labyrinth aus Geschäften und kleinen Galerien, Straßencafes und Boutiquen, und lassen sich von den Aromen der vielen Gewürze verzaubern.

Besuch des Burj Khalifa inklusive, 124. Etage, OFF Peak Hours 09:00 – 15:30,19:00 – 00:00

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Dubai - Wüstensafari

Am Nachmittag lädt Sie die mysteriöse Wüste zu einem magischen Abenteuer ein. Lassen Sie den Trubel der Stadt hinter sich und fahren mit den erfahrenen Safari-Guides in einem komfortablen Allradfahrzeug über sanfte Sanddünen tief in das Herz der Wüste hinein. Beobachten Sie vom Kamm einer hohen Düne aus, wie die untergehende Sonne ihren orangefarbenen Schimmer über die weite Sandfläche wirft. Wie eine Fata Morgana sehen Sie in der ferne die flackernden Lichter Ihres Camps, wo Sie herzlich und auf typisch arabische Art Willkommen geheißen werden.

Entspannen Sie sich bei einem erfrischenden Getränk auf den bequemen niedrigen Kissen des Beduinenzeltes. Lassen Sie Ihre Hände mit aufwendigen Henna Motiven bemalen, erleben Sie einen kurzen Kamelritt oder genießen einfach eine aromatische Wasserpfeife. Bei einem BBQ Dinner werden Ihnen köstlich gegrilltes Fleisch, frische Salate und traditionelle Süßigkeiten serviert, alkoholfreie Getränke sind inklusive. Eine Bauchtänzerin und die Klänge arabischer Musik runden den Abend unter dem Sternenhimmel in der Wüste ab.

Zu den Besonderheiten der Tour gehören: Dune bashing / Kamelreiten / BBQ Abendessen / Sand Boarding / etc.

Übernachtung im 5* Hotel VOCO Dubai

Inklusive Frühstück

Sie übernachten in Ihrem bereits bezogenen Hotel in Dubai wie am Vortag.

Im November 2023 erfolgt die Übernachtung im 5* Hotel JA Ocean View Hotel JBR Dubai Hotels | Official Website of JA Ocean View Hotel (jaresortshotels.com)

Tag 3
Dubai
Citytour durch das alte Dubai, Dubai - Sunset Dhow Cruise
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Citytour durch das alte Dubai

Hinter den modernen Fassaden verbirgt sich der unvergleichliche und traditionelle Charme des alten Dubais. Während der Fahrt entlang der kilometerlangen Jumeirah Beach Road erhalten Sie einen Einblick in den heutigen Wohlstand des pulsierenden Dubai, wenn Sie an exklusiven Wohnvierteln mit Villen, Herrenhäusern und Palästen vorbeifahren. Auf dem Weg in die Altstadt von Dubai halten wir an der prächtigen Jumeirah-Moschee. Nach einer kurzen Pause setzen wir unsere Reise fort zum Zabeel-Viertel, einem beeindruckenden und illustren Teil Dubais, um den Palast des Herrschers von Dubai, Sheikh Mohammed und viele andere majestätische und opulente Residenzen zu bestaunen.

Als nächstes erreichen wir die Ufer des Creek, wo wir die Gelegenheit haben, die Skyline von Dubai zu bewundern und Fotos von der modernen Metropole mit ihrer prächtigen Architektur zu schiessen. Nur wenige Fahrminuten entfernt liegt das Al Fahidi Fort, ein Museum, das die Vergangenheit der Stadt als wichtiges Perlentaucher- und Handelszentrum dokumentiert. Mit der Abra, einer Art Wassertaxi, erreichen wir das das andere Ufer des Creek, einen Vorort namens Deira, wo wir uns unter die Händlern aller Art in den geschäftigen Gassen des Gold- und Gewürzsouks tummeln. Sie werden einen erstaunlichen Kontrast zwischen einer Stadt mit Einkaufsmöglichkeiten wie in den alten Zeiten, als auch in der modernen Welt kennenlernen.

Dhau Cruise

Dubai - Sunset Dhow Cruise

Der dritte Tag in Dubai endet mit einer Dhow Fahrt, gleiten Sie auf einem traditionellen Holzschiff sanft und leise über den Dubai Creek und bestaunen die Stadt der Kontraste aus Moderne und Tradition. Es zeigt den rasanten Wandel von einem altehrwürdigen Handelszentrum zu einem kommerziellen Brennpunkt in nur wenigen Jahrzehnten. Sie werden alte hölzerne Dhows und Luxusjachten sehen, spektakuläre moderne Architektur wie die National Bank of Dubai und die Gebäude der Chamber of Commerce & Industry, während das Geburtshaus von Sheikh Rashid und das Heritage Village an die alten Zeiten erinnern.

Ein überwältigendes köstliches Buffet trägt zu der bezaubernden Atmosphäre unter den Lichtern der Stadt bei.

Übernachtung im 5* Hotel VOCO Dubai

Inklusive Frühstück

Übernachtung in Ihrem bereits gewählten Hotel wie am Vortag.

Im November 2023 erfolgt die Übernachtung im 5* Hotel JA Ocean View Hotel JBR Dubai Hotels | Official Website of JA Ocean View Hotel (jaresortshotels.com)

Tag 4
Abu Dhabi
Abu Dhabi - Tagesausflug in das Nachbar-Emirat
Abu Dhabi MoscheeAbu Dhabi Skylinevae-abu dhabi-sheikh zayed moschee (5)vae-abu-dhabi-enttrance-zayid moschee vae-abu-dhabi-louvrevae-abu-dhabi-beach-city

Abu Dhabi - Tagesausflug in das Nachbar-Emirat

Fahrt von Dubai nach Abu Dhabi - ca. 140 km, 1,5 Stunden

Heute lernen Sie die Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate kennen, das Emirat Abu Dhabi ist einer der weltweit größten Ölproduzenten. Ihre Tour beginnt in Dubai, wo Sie am größten künstlichen Hafen der Welt in Jebel Al vorbeifahren. Die Fahrt dauert ca. 1 1/2 Stunden. In Abu Dhabi angekommen, werden Sie von der Skyline der Stadt und der majestätischen Sheik Zayed Moschee, der Viertgrößten der Welt, fasziniert sein. Sie fahren durch das pulsierende Herz Abu Dhabis , vorbei an dem berühmten Union Square und der Corniche, und besuchen das Louvre Museum mit seinen Meisterwerken.

Anschließend fahren Sie zurück nach Dubai in Ihr Hotel.

Übernachtung im 5* Hotel VOCO Dubai

Inklusive Frühstück

Übernachtung in Ihrem bereits bezogenen Hotel wie am Vortag.

Im November 2023 erfolgt die Übernachtung im 5* Hotel JA Ocean View Hotel JBR Dubai Hotels | Official Website of JA Ocean View Hotel (jaresortshotels.com)

Tag 5
Muscat
Citytour durch Muscat
Flugzeug

Flug nach Muscat

Flug von Dubai nach Muscat - Dauer ca. 01:10 Stunden

Heute führt Sie Ihre Route weiter in den Oman und Zeit, Dubai Lebewohl zu sagen! Ihr persönlicher Chauffeur bringt Sie zum Flughafen, um nach Oman zu fliegen.

Große Sultan Qabus Moschee MuscatMuscat PanoramaMuttrah Corniche, MuscatPavillion am Wasser

Citytour durch Muscat

In Muscat werden Sie bereits erwartet und am Flughafen in Empfang genommen. Nach einer Stadtrundfahrt durch die Hauptstadt des Omans, erfolgt der Transfer und Check In in Ihr Hotel.

Die Tour erfolgt in einem privaten Auto mit englischsprachigem Fahrer und Reiseführer. Die Große Moschee ist nur von 0800 Uhr bis 1100 Uhr geöffnet und freitags geschlossen.

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Übernachtung im Levatio Hotel Muscat

Inklusive Frühstück

Sie übernachten im 4* Levatio Hotel in Muscat Levatio Hotel & Suites – Levatio Hotel & Suites (levatiohotels.com) oder gleichwertig

Das Levatio Hotel Muscat befindet sich ca. 1 km vom Einkaufszentrum Oman Avenues Mall und 15 km vom Flughafen entfernt. Das Hotel verfügt über ein Restaurant, ein Fitnesscenter und eine Lounge. Zu den weiteren Einrichtungen der Unterkunft gehören ein Innenpool, eine 24-Stunden-Rezeption und Geldwechsel. Die klimatisierten Zimmer verfügen über einen Schreibtisch, Wasserkocher, Kühlschrank, eine Minibar, einen Safe, Flachbild-TV und ein eigenes Bad. Morgens wird ein kontinentales oder amerikanisches Frühstück serviert. Zur Großen Sultan-Qabus-Moschee sind es ca. 5 km vom Hotel aus.

Tag 6
Sur
Sur - Fahrt entlang der Küstenebene, Schildkröten in Sur
Fischer in Sur, OmanDhow-Bauer Oman

Sur - Fahrt entlang der Küstenebene

Fahrt von Muscat nach Sur - ca. 200 km, 2,5 Stunden

Am Morgen starten Sie Ihre heutige Fahrt mit einem 4x4 Geländewagen entlang der Meeres-Panoramastrasse vorbei an kleinen Fischerorten in Richtung Sur. Das alte Zentrum und die Uferpromenade sind schön zu Fuß zu erkunden, schauen Sie sich die Details in den geschnitzten Holztüren der alten Kaufmannshäuser oder eine der Festungen Surs' an. Ein Besuch der Dhow-Werft gehört zu den schönsten Unternehmumgen, die man in Sur machen kann.

Schildkröte

Schildkröten in Sur

Heute Abend haben Sie die Chance eine Begegnung der ganz besonderen Art zu machen. Der Oman ist Nistplatz bekannter Wasserschildkröten-Arten und Sie haben die Gelegenheit, diese beeindruckenden Tiere bei ihrer nächtlichen Eiablage zu beobachten.

Sur - Hotel Ras Al Jinz StrandSur Hotel Ras Al Jinz Turtle ReserveSur Hotel Ras Al Jinz ZimmerbeispielSur Hotel Ras Al Jinz Restaurant

Übernachtung im Ras Al Jinz Turtle Reserve

Inklusive Frühstück & Abendessen

Sie übernachten im Ras Al Jinz Turtle Reserve https://rasaljinz-turtlereserve.com/en/

Ras Al JInz ist bekannt für den Nistplatz grüner Schildkröten und für den wunderschönen dunklen Himmel, der ein Paradies für Sternengucker ist. Selbst im Sommer ist es hier windig und die Temperaturen sind niedriger als in der Stadt. SAMA Ras Al JInz verfügt über 10 Standardzimmer und 10 Deluxe-Zimmer. Das Anwesen verfügt über ein eigenes Restaurant. Frühstück, Mittag- und Abendessen werden in Buffetform angeboten. Alle Zimmer haben einen eigenen Sitzbereich im Freien.

Tag 7
Wahiba Sands
Wahiba Sands - Auf in die Wüste
Unterwegs in Wahiba Sands, OmanWadi Bani Khalid, OmanSonnenuntergang in der Wüste

Wahiba Sands - Auf in die Wüste

Fahrt von Raz al Jinz Turtle Reserve ins Wüstencamp - ca. 250 km, 4,5 Stunden

Nach einem entspannten Frühstück fahren Sie in Richtung Wahiba Wüste. Nach Ankunft im Wüstencamp, erklimmen Sie eine abgelegene Düne und genießen das einzigartige Farbenspiel des Sonnenuntergangs in absoluter Ruhe, fernab vom Alltagsstress

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Übernachtung im 1.000 Nights Camp

Inklusive Frühstück & Abendessen

Übernachtung im 1.000 Nights Camp www.thousandnightsoman.com oder gleichwertig - Inmitten der beeindruckenden Wüstenlandschaft von Wahiba, ca. 40 km abseits der Hauptstrasse, befindet sich das im Beduinenstil errichtete Wüstencamp 1000 Nights. Die im arabischen Stil designten Zimmer verfügen über TV, Klimaanlage, Wasserkocher, Kühlschrank und Bad, sowie Balkon oder Terrasse. Zu den Annehmlichkeiten gehören zudem ein Restaurant, kostenfreies Trinkwasser und ein kleiner Swimmingpool.

Das Desert Night Camp befindet sich ca 11 km abseits der Hauptstraße in Al Wasil. Das Camp verfügt über ein Restaurant wo Sie traditionelle arabische Köstlichkeiten genießen können. In der Lobby haben Sie Zugang zum Internet. Die Zimmer und Beduinenzelte sind komfortabel mit Klimaanlage, Dusche/WC, Föhn und Kühlschrank ausgestattet und haben eine Panoramaaussicht auf die Wahiba Sands.

Bitte beachten Sie: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften darf kein Alkohol ausgeschenkt werden. Während der Sommerzeit ist das 1.000 Nights Camp geschlossen (01. Mai bis 30. September 2023. Alternative Übernachtung im Desert Night Camp.

Tag 8
Nizwa
Fahrt in das Hadschar Gebirge - Nizwa, Besichtigung des Nizwa Fort
Hadschar-GebirgeNizwa Souk, OmanNizwa TürSouk NizwaNizwa Souk Töpferware

Fahrt in das Hadschar Gebirge - Nizwa

Fahrt vom Wüstencamp in das Hadjar Gebirge - ca. 350 km, 4,5 Stunden

Heute geht es in Richtung Hadjar Gebirge. Halten Sie für einen kurzen Zwischenstopp in Mudayrib, schon von weitem sieht man die Wachtürme auf einem kleinen Hügel, um den sich der Ort ausbreitet. In dem Dorf stehen noch einige sehr gut erhaltene Lehmbauten und es bietet einen besonders authentischen Einblick in das Leben der Einheimischen.

Der Weg in die Berge führt Sie weiter nach Nizwa, die Stadt war bis 1783 Hauptstadt und ist noch heute Hauptsitz des Immans. Erkunden Sie den traditionellen Souk, der für seine herrlichen Silberwaren und Bahla Töpfereien bekann ist. Nizwa ist das Zentrum des omanischen Kernlandes. Die Oasenstadt liegt am Südrand des Hadschar-Gebirges nahe dem Dschabal al-Achdar, dem höchsten Bergmassiv Omans, etwa 180 km von der Hauptstadt Muscat entfernt.

Weiterfahrt nach Jebel Shams, in das Panorama-Hotel The View.

Fort NizwaNizwa Fort

Optional: Besichtigung des Nizwa Fort

Das Nizwa Fort ist eine große Festungsanlage in Nizwa, einer Oasenstadt im Zentrum des Oman. Der Turm des Forts ist schon von Weitem zu sehen. Mit einem Durchmesser von 45 Metern und einer Höhe von 35 Metern ist er nicht nur das größte Bauwerk der Oase von Nizwa, die er weit überragt, er ist auch der mächtigste Turm in ganz Oman. Rund zwölf Jahre hat der Bau des beeindruckendes Wehrbaus gedauert. Die Wohnkomplexe des Forts sind deutlich älter und stammen bereits aus dem 9. Jahrhundert.

Buchbar vor Ort.

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Übernachtung im Hotel The View

Inklusive Frühstück und Abendessen

Sie übernachten im 4* Hotel The View https://www.theviewoman.com/ - Das Hotel The View liegt in Hail Al Shas auf einem erhöhten Felsplateau mit traumhaftem Ausblick auf die Berge & Täler. Die stilvollen Zimmer bieten einen Balkon, TV, Tee- und Kaffeezubehör, einen Schreibtisch sowie einen Safe. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, einer Regendusche und kostenfreien Pflegeprodukten ausgestattet. Infinity-Pool. Kostenfreies WLAN, Panorama Restaurant The View

Tag 9
Muscat
Muscat - Über Canyons & Bergdörfer zurück in die Hauptstadt, Muscat - Abreise
Bergdorf im OmanWilde Natur OmansMuscat PanoramaWeiße Minarette, Muscat

Muscat - Über Canyons & Bergdörfer zurück in die Hauptstadt

Fahrt vom Hadjar Gebirge nach Muscat - ca. 215 km, 4,5 Stunden

Ihre Weiterfahrt führt Sie heute nach dem Frühstück und Check Out über die Canyons und Bergdörfer zurück in die Hauptstadt nach Muscat, wo Ihre Rundreise von den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Oman endet.

Flugzeug

Muscat - Abreise

Je nach Flugzeit, Transfer zum Flughafen von Muscat und anschliessende Heimreise.

Hotels

Ihre Hotels während der Reise

Leistungen

Im Reisepreis inklusive

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Kunden über viamonda

Tipps von unserem Reiselandexperten

Geschäftsführung
Michael Tenzer Geschäftsführer

Sie ist eine der wichtigsten Bauwerke des Omans und eine der größten Moscheen weltweit: Die Große Sultan Qabus Moschee müssen Sie gesehen haben. Auf einer Gesamtfläche von 4 Hektar bietet sie Platz für 20.000 Gläubige. Von Außen schon eine Augenweide, doch schauen Sie auch ins Innere: Nicht-Muslime können die Mosche täglich am Vormittag (außer freitags) besuchen. Bitte denken Sie an angemessene Kleidung! Highlights sind eine imposante 50 m hohe Kuppel mit einem acht Tonnen schweren Kronleuchter sowie der riesige, handgeknüpfte Perserteppich.

Länderinformationen Vereinigte Arabische Emirate

Klima

Beste Reisezeit

Die beste Reisezeit ist von Oktober bis Mai; von Juni bis September ist es am heißesten. Niederschläge sind selten.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre, biometrische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.

Anmerkung zum Sichtvermerk im Reisepass

Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):

(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);

(b) Schweiz.

Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.


Kosten

Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90 Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.

Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.

 

Gültigkeit


Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.

Touristenvisum für längeren Aufenthalt: 60 Tage Aufenthalt ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.

96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen, nicht verlängerbar.

UAE Arbeits- und Aufenthaltsvisum in den Free Zones: max. 2 Jahre Aufenthalt. 

Grünes Visum: 5 Jahre gültig, für Freiberufler, Fachkräfte sowie Investoren und Partner. Diese können ohne einen Arbeitgeber mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Sponsor arbeiten. Inhaber eines grünen Visums können hingegen selbst als Sponsoren für Verwandte ersten Grades eintreten.

Visum für Arbeitssuchende: 60 Tage Aufenthalt.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden, wenn der Flug nach Europa, in die USA, nach Afrika oder Asien geht. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.

Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates, das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/ Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
 

Antrag erforderlich

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.

(i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.

Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.

(c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.

(d) 2 aktuelle Passfotos.

(e) Visumgebühr.

(f) ggf. Hotelbuchung.

Temporärer Wohnsitz

Inhaber eines Arbeitsvisums oder einer Aufenthaltsgenehmigung haben nach deren Aufhebung in der Regel eine 6-monatige Frist, um entweder ein neues Visum zu beantragen oder um die Vereinigten Arabischen Emirate zu verlassen. In der Praxis wird jedoch in das Aufhebungsdokument eine individuelle Frist eingetragen, die unbedingt eingehalten werden muss.

Bearbeitungsdauer

Botschaftsvisum:

3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.

Aufenthaltsverlängerung

Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 850 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.

Das Touristenvisum für 30 Tage kann ebenfalls verlängert werden.

 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Minderjährige oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wurde am 1.1.2024 durch einen elektronischen Reisepass für Minderjährige ersetzt; Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.

Einreisebeschränkungen

Personen, die nicht sowohl einen Vornamen als auch einen Nachnamen haben, sondern entweder nur einen Vornamen oder nur einen Nachnamen haben, wird die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate verweigert.

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.

In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):

(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);

(b) Schweiz.

Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.


Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Fri, 04 Oct 2024 14:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 04 Oct 2024 14:13:01 +0200)

Letzte Änderungen: 

Einreise und Zoll - Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten; Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents")
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​

Sicherheit

Terrorismus

Die Terrororganisation IS droht seit 2014 mit Anschlägen in Ländern, die mit den USA verbündet sind. Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil. Auch wegen der flächendeckenden und weitreichenden polizeilichen Überwachung des öffentlichen Raums ist nicht mit Demonstrationen, Streiks oder ähnlichen öffentlichen Protesten zu rechnen.

  • Meiden Sie dennoch größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die VAE zählen zu den sichersten Ländern der Region mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Es kann zu vereinzelten Übergriffen auf alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen oder im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie als alleinreisende Frau oder Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein meist trockenes, heißes Wüstenklima, in Küstennähe mit hoher Luftfeuchtigkeit im Sommer.

Insbesondere in den Wintermonaten kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen können.

In ausgetrockneten Flusstälern und -betten („Wadi") ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Sturzfluten zu rechnen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen im Wüstenklima vertraut.
  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen, z. B. der NCEMA.
  • Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland im Fall einer Sturmwarnung.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Lassen Sie Ihre Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse; ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis. Der Zustand der Straßen ist sehr gut.

Für Fehlverhalten im Straßenverkehr werden drastische Strafen verhängt, z.B. wird das Fahrzeug nach Überfahren einer roten Ampel in den Emiraten Abu Dhabi und Dubai konfisziert, und kann nur gegen Zahlung von 50.000 AED freigekauft werden. Die jeweiligen Rechtsvorschriften sind zum Teil nicht in englischer Sprache und nicht vollständig online einsehbar.

Alkohol am Steuer ist strafbar. Es gilt eine Null-Promille-Grenze.

Bei Einreise aus Saudi-Arabien über den Grenzübergang Al-Ghuwaifat Port Station muss das Fahrzeug ausreichenden Versicherungsschutz aufweisen, welcher über die „Shory Aber"-App erworben werden kann.

Führerschein

Für die Mietwagenanmietung bei einem touristischen oder sonstigen Kurzaufenthalt wird der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt. Von Personen mit langfristiger emiratischer Aufenthaltserlaubnis („residency visa") wird ein umgeschriebener emiratischer Führerschein verlangt. In den letzten Jahren sind wenige Fälle bekannt geworden, in denen von Personen mit deutschem EU-Führerschein, aber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, ein internationaler Führerschein verlangt wurde. Im Zweifel empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage an den Mietwagenanbieter. Die Mietbedingungen sollten genauestens geprüft werden. Meist muss bei Anmietung eine Kreditkarte (keine Debitkarte) vorgelegt werden.

Besondere Verhaltenshinweise

Die Gebräuche und Gesetze sind durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit, auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit führen.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

LGBTIQ

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexuelle Handlungen sind verboten. Sie werden bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet. Transsexuelle Personen sollten insbesondere das Verbot des „Cross-dressing" beachten. Zur Einreise von Personen, deren Geschlecht im Pass nicht mit „M" oder „F" eingetragen ist, siehe „Einreise und Zoll" – „Reisedokumente".

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Es gibt in den VAE eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban") führen, sodass die betroffene Person für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten, verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.

Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.

Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: unter Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.

Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.

Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).

Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.

Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.

Offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing" sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Seit November 2020 steht das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts in den VAE nicht mehr unter Strafe.

Außereheliche Schwangerschaften können aber, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas") ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.

Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED (ca. 25.000 EUR) strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED (ca. 50.000 EUR), bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED (ca. 125.000 EUR) bestraft werden.

In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.

Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe i.H.v. 50.000 AED geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kredit- und Debitkarten sind meist problemlos möglich.

  • Für Bankkarten (auch EC-/Giro-Karten genannt) beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Telefonieren

Einige weit verbreitete Kommunikations-Apps können in den VAE nicht zum Telefonieren, sondern nur zum Versenden von Nachrichten und Sprachnachrichten genutzt werden. Alternativen bieten Videokonferenz-Apps oder die kostenpflichtige herkömmliche (Mobil-)Telefonie.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Vereinigten Arabischen Emirate sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nur, wenn nicht verlängert

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne ausreichend gültigen Reisepass oder Kinderreisepass nicht zu.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass.

Seit Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, bereits vorhandene behalten ihre angegebene Gültigkeit. Nach Einreise in die VAE mit Kinderreisepass und z. B. Verlust desselben kann in den VAE innerhalb weniger Tage nur ein Reiseausweis als Passersatz oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Beide ermöglichen Personen mit vorübergehendem Aufenthalt die Ausreise aus den VAE, nicht aber die Wiedereinreise in die VAE (z. B. im Rahmen einer Kreuzfahrt durch mehrere Länder).

Es wird nur die Einreise von Personen gestattet, deren Geschlecht im Pass mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist. Auch kann die Einreise von Personen, deren Geburtsdatum im Pass z. B. mit „XX.XX." statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist, verweigert werden.

Betroffene Passagiere werden dann wieder an ihren Abflugort zurückgeschickt.

Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die deutschen Vertretungen in den VAE ist erst nach der Einreise möglich, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs.

Einreisekontrolle und Erfassung biometrischer Daten

Bei Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe eines biometrischen Iris-Scans.

An den Flughäfen werden Transitreisende auch auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Deutsche Staatsangehörige, insbesondere arabischer Abstammung, müssen damit rechnen, im Rahmen der Einreisekontrollen durch die emiratischen Sicherheitsbehörden befragt oder im Einzelfall zurückgewiesen zu werden. Rückfragen hierzu müssen unmittelbar mit den zuständigen emiratischen Behörden bzw. Auslandsvertretungen aufgenommen werden.

Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents")

Die Ausreise aus den VAE mit Reiseausweisen als Passersatz oder vorläufigen Reisepässen ist für Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel („residency visas" und „Emirates IDs") nur nach vorheriger Aufhebung der emiratischen Aufenthaltstitel durch die zuständige Behörde („Immigration" (General Directorate of Residency and Foreigners Affairs) des jeweiligen Emirats) möglich. Dies kann nicht am Flughafen erfolgen; die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Um dies zu vermeiden, müssen Inhaber emiratischer Aufenthaltstitel mit biometrischen Reisepässen ausreisen.

Während der Verlängerung ihrer emiratischen Aufenthaltserlaubnis ist die Ausreise für Inhaber biometrischer Pässe nur möglich, wenn sie den Verzicht auf ihren Aufenthaltstitel den Behörden gegenüber erklärt und die Behörden den Verzicht bestätigt haben.

Flughafentransit

Der Transit über den Dubai International Airport (DXB) und Abu Dhabi International Airport (AUH) ist auch mit einem gültigen Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz möglich, sofern der internationale Transitbereich des jeweiligen Flughafens nicht verlassen (nicht eingereist) wird. Siehe oben (Besonderheiten für Deutsche mit Daueraufenthalt in den VAE („residents")

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die VAE zu touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Ihnen ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten. Die Behörden können den Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängern.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig vor der Ausreise bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland erfragt werden.

Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED uneingeschränkt möglich. Reisende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu vier Liter Alkoholika oder zwei Kartons Bier (à 24 Flaschen/Dosen à maximal 355 ml) sowie bis zu 400 Zigaretten (Wert maximal 2.000 AED) oder andere Tabakwaren im Wert von maximal 3.000 AED einführen.

Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft.
Bereits freizügige Titelseiten von Journalen können als Pornografie ausgelegt werden.
Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets oder USB-Sticks werden ggf. überprüft.

Medikamente

Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten. CBD-Öl und Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack werden z.B. als Drogen behandelt. Zum Vorgehen emiratischer Behörden bei Einstufung bestimmter Medikamente als Drogen siehe auch unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.

Ausführliche Informationen bietet das emiratische Gesundheitsministerium. Für Medikamente, die Betäubungsmittel und psychotropische Wirkstoffe enthalten oder aus anderen Gründen besonderer Kontrolle durch die VAE-Behörden unterliegen (vgl. dortige Liste), kann dort online eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden. Dort sind auch Richtlinien für die Einfuhr von Medikamenten eingestellt. In Zweifelsfällen oder bei Problemen mit dem Online-Antrag wird empfohlen, sich vor einer Reise in die Emirate bei den Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland zu erkundigen.

Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen erlaubter und unerlaubter Güter sind beim Dubai Customs Services abrufbar.

Heimtiere

Für Auskünfte zur Einfuhr von Heimtieren sollten die Auslandsvertretungen der VAE in Deutschland kontaktiert werden. Grundsätzlich wird der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung verlangt, und das Tier muss über einen Mikrochip identifiziert werden können.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B und bei sehr einfachem Reisestil und engem Kontakt zur Bevölkerung Typhus angeraten.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist insgesamt mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

In den Jahren 2018 und 2019 wurde erstmalig die durch Mücken übertragenen Erkrankung Denguefieber nachgewiesen. Im Verlauf wurden Erkrankungen im Zusammenhang mit niederschlagsreichen Episoden gemeldet.

  • Schützen Sie insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.

Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten selten vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten auch Typhus können auch Reisende betreffen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B und C) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

MERS wird nach derzeitigem Wissensstand über Kamele oder Konsum roher Kamelmilch übertragen. In einigen Regionen kommen Giftschlangen vor.

  • Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung in Folge deutlicher Feinstaubbelastungen zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Vereinigte Arabische Emirate (VAE)

Hauptstadt

Abu Dhabi.

Geographie

Die Emirate grenzen im Norden an den Persischen Golf und die Musandam-Halbinsel (Enklave von Oman), im Osten an Oman, im Westen an Saudi-Arabien und im Nordwesten an Katar. Der Staat besteht aus einem Bündnis von sieben Scheichtümern. Abu Dhabi ist das größte Emirat; die anderen Scheichtümer sind als die »Nordstaaten« bekannt. Diese sind Dubai, Sharjah, Ajman, Fujairah, Umm al-Qaiwain und Ras al-Khaimah. Das Land ist bergig und besteht überwiegend aus Wüste. Abu Dhabi ist flach, sandig, und innerhalb der Grenzen befindet sich die Buraimi-Oase. Dubai hat einen tiefen, 16 km langen Meeresarm, der dem Gebiet den Beinamen »Venedig des Golfs« einbrachte. Sharjah hat einen Tiefseehafen in Khor Fakkan an der Piratenküste, der den Indischen Ozean überblickt. Ras al-Khaimah ist das viertgrößte Emirat. Fujairah ist eines der drei kleineren Scheichtümer, liegt an der Batinah-Küste und hat landwirtschaftlich nutzbare Gebiete. Ajman und Umm al-Qaiwain haben sich aus ehemaligen Fischerdörfern an der Küste entwickelt.

Regierung

Föderale konstitutionelle Monarchie. Föderation von sieben autonomen Emiraten seit 1971. Provisorische Verfassung von 1971, permanent seit 1996. Der Islam ist Staatsreligion. Die höchste Gewalt liegt beim Obersten Rat der Scheichs, der von den sieben Emiren gebildet wird und das Staatsoberhaupt bestimmt. Alle Entscheidungen müssen von mindestens fünf Herrschern befürwortet werden, einschl. Dubai und Abu Dhabi. Die Nationalversammlung (Majlis al-Ittihad al-Watani) mit 40 ernannten Mitgliedern hat ausschließlich beratende Funktion. Politische Parteien sind nicht zugelassen. Unabhängigkeit seit 1971 (von Großbritannien).

Staatsoberhaupt

Scheich Khalifa ibn Zaid Al Nahayan (Emir von Abu Dhabi), seit Mai 2022.

Regierungschef

Scheich Muhammad bin Rashid Al Maktum (Emir von Dubai), seit Januar 2006.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Dreipolige Stecker sind weit verbreitet. Ein Adapter wird empfohlen.

Übersicht

Mit ihren künstlichen Inseln, opulenten Hotels und Gebäuden mit starkem Wiedererkennungswert sind die Vereinigten Arabischen Emirate schon immer eine Aufmerksamkeit erregende Reisedestination gewesen, die Besuchern eine faszinierende Mischung aus islamischer Kultur und Modernität bieten.

In den vergangenen Jahrzehnten hat die Welt wie gebannt zugesehen, wie Emiratsmilliardäre ein Ausnahmeprojekt nach dem anderen bauten, zu denen z. B. das an ein Segel erinnernde Burj al-Arab gehört.

Lange Zeit erschien es, als ob nichts die rasante Entwicklung des Staates am Persischen Golf aufhalten würde, bis die letzte Weltwirtschaftskrise auch hier zu spüren war, unter der vor allem Dubai litt. Die Hauptstadt Abu Dhabi blieb weitgehend verschont und entwickelt sich mehr und mehr zur Kulturhauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Krise hat zwar viele internationale Märkte beeinträchtigt, das bedeutet aber auch, dass jetzt der ideale Moment ist, die Emirate zu besuchen und ihre menschenleeren Wüsten kennen zu lernen, sich in Luxus- und Wellness-Hotels verwöhnen zu lassen, die Kreditkarte in einer Designerboutique zu benutzen oder in einem Gourmetrestaurant elegant zu speisen.

Neben dem zugegebenermaßen prächtigen Abu Dhabi oder Dubai sind aber auch die anderen Emirate sehenswert, zum Beispiel das an der Küste gelegene Fujairah, in dem man erstklassige Schnorchel- und Tauchbedingungen vorfindet, oder Ras-al-Khamiah mit seinen ausgezeichneten Geländepisten und Wanderrouten im wilden Hadschar-Gebirge.

 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Die staatliche Fluggesellschaft Etihad Airways (EY) fliegt nonstop ab München, Frankfurt/M. und Zürich nach Abu Dhabi.

Etihad Holidays fliegt ab Nürnberg nach Abu Dhabi.

Emirates (EK) fliegt ab Frankfurt/M., Hamburg, München, Düsseldorf, Wien und Zürich nach Dubai.

Gulf Air (GF) operiert weltweit und fliegt nonstop von Frankfurt/M. nach Bahrain.

Qatar Airways (QR) fliegen nonstop von München nach Doha, Qatar.

Lufthansa (LH) verbindet mit Direktflügen Frankfurt/M. mit Abu Dhabi und Dubai sowie München mit Abu Dhabi.

Swiss (LX) bietet Direktflüge von Zürich nach Abu Dhabi und Dubai an.

Flydubai (FZ) verbindet Salzburg und Basel/Mulhouse/Freiburg mit Dubai.

Eurowings fliegt ab Berlin und Stuttgart nach Dubai.

Air Arabia (G9) verbindet Wien mit Sharjah.

Zahlreiche weitere Fluggesellschaften fliegen nonstop Dubai und andere Destinationen in den Vereinigten Arabischen Emiraten an.

Flugzeiten

Frankfurt - Abu Dhabi: 6 Std. 20 Min.; Wien - Dubai: 5 Std. 35 Min.; Zürich - Dubai: 6 Std. 10 Min.

Ausreisegebühr

Dubai Flughafen: Passenger Service Charge: 75 AED bzw. 18 €; Passenger Security & Safety Charge: 1 €; Passenger Facility Surcharge: 9 €.

Abu Dhabi: Airport Service Fee: 35 AED bzw 9 € für jeden abfliegenden Passagier und für jeden Transitpassagier. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die mit der gleichen Flugnummer weiterfliegen.

Andere Emirate: Flughafengebühr: 30 AED bzw. 7 € pro Passagier.

 

Anreise mit dem Pkw

Gute Straßenverbindungen in die Vereinigten Arabischen Emirate von Saudi-Arabien und Oman. Über die Transarabische Autobahn gelangt man auf dem Landweg von Europa aus in die Vereinigten Arabischen Emirate.

Fernbus:
 SAPTCO bietet u.a. Busverbindungen zwischen Dubai und Saudi Arabien, Bahrain und Kuwait an. Busse verkehren auch zwischen Abu Dhabi und Maskat (Oman) via Dubai.

Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut wird elektronisch über einen Aufkleber an der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst.

Unterlagen: Der nationale EU-Führerschein ist für touristische Kurzaufenthalte ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein. 

 

Anreise mit der Bahn

Der Schienenverkehr befindet sich im Aufbau. Es bestehen keine Bahnverbindungen in die Nachbarländer.

 

Anreise mit dem Schiff

Die größten internationalen Häfen sind Jebel Ali, Rashid und Mina Zayed (Abu Dhabi), Khalid (Sharjah), Khor Fakkan in Sharjah, Saqr (Ras al-Khaimah) und Fujairah sowie das Dubai Cruise Terminal.

Die Emirate werden von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Es gibt Passagier- und Frachtverbindungen in die USA, nach Fernost, Australien und Europa.

Kreuzfahrtschiffe

Die Reederei Aida läuft auf ihren Kreuzfahrten Dubai und Abu Dhabi an. Costa hat Dubai und Fujairah im Angebot.

Fähranbieter

Fähren der iranischen Reederei Valfajr Shipping Co. verbinden Sharjah und Bandar-é-Abbas (Iran).

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate gibt es keine Linienflüge. Verschiedene kleine Fluggesellschaften bieten jedoch Charterflüge an.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es gute, asphaltierte Straßen. Hauptverbindungen bestehen zwischen Abu Dhabi und Dubai, Sharjah und Ras al-Khaimah, Sharjah und Dhaid sowie zwischen Dubai, den Nordstaaten und dem Landesinneren. In Dubai und in Abu Dhabi kommt es zu den Hauptverkehrszeiten häufig zu Staus.

Maut: Dubai hat mautpflichtige Straßen und Brücken. Die Maut (Salik) wird elektronisch über einen Aufkleber auf der Windschutzscheibe mit einem Chip erfasst. Der Aufkleber kann bei der Dubai Roads and Transport Authority (RTA) erworben werden.

Tankstellen sind rund um die Uhr geöffnet.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Die Straßen sind asphaltiert, gut ausgebaut und gewartet.

Staßenklassifizierung

Das Straßensystem umfasst sogenannte

- Emirat- oder E-Straßen: Verbindungsstraßen zwischen den Emiraten, gekennzeichnet mit einem E und einer Nummer (blaues Schild, orange Schrift);

- D-Straßen: Straßen in Dubai Stadt, gekennzeichnet mit einem D und einer Nummer (grünes Schild, gelbe Schrift);

- Haupstraßen: Straßen, die um Gemeinden oder Orte in Städten herumführen, gekennzeichnet mit Namen und einer 3-stelligen Zahl; Straßen in Ortschaften mit Namen und einer 2-stelligen Zahl.

Autovermietung

Die meisten internationalen Mietwagenfirmen haben Vertretungen an den Flughäfen oder in den Hotels. Mietwagen sind mit und ohne Fahrer erhältlich.

Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Fahrer unter 25 Jahren bezahlen vor Ort oft eine zusätzliche Gebühr. Im Rahmen von touristischen Kurzzeitaufenthalten ist für das Mieten eines Leihwagens ein EU-Führerschein ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein. 

Taxi

Für viele Reisende ist das Taxi die schnellste und bequemste Verbindung zwischen Städten wie Abu Dhabi und Dubai. Sammeltaxis, die Städte verbinden, fahren in Abu Dhabi an der Hauptbushaltestelle los, in Al Ain neben der Bushaltestelle und in Ra's al-Khaimah in der King Faisal Straße.

Fahrrad

In Abu Dhabi gibt es das öffentliche Fahrradverleihsystem ADCB Bikeshare, das von Cyacle auf Yas Island und am Al Raha Beach betrieben wird.

Reisebus

Busdienste, die Städte miteinander verbinden, gibt es nur in Abu Dhabi und Dubai. Regelmäßige Busverbindungen bestehen zwischen Al Ain und Abu Dhabi sowie zwischen Dubai und Hatta.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Telefonieren während der Fahrt ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
- Es herrscht Anschnallpflicht.
- Kinder unter 12 Jahren müssen hinten sitzen.
- Promillegrenze: 0,0 ‰.
- Rot markierte Parkplätze sind für Rettungsdienste reserviert.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 60-80 km/h (Beschilderung beachten),
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100-120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.

ADAC-Partnerklubs in den Vereinigten Arabischen Emiraten sind die Arabian Automobile Association (AAA), Tel. +971 (4) 257 84 84 sowie der Automobile and Touring Club, Tel. +971 (2) 621 21 75.

Dokumentation

Der nationale EU-Führerschein ist für touristische Kurzaufenthalte ausreichend. Es ist jedoch bisher in einigen Fällen vorgekommen, dass Führerscheininhaber, deren Nationalität von dem Land abweicht, das ihren Führerschein ausgestellt hat, zusätzlich einen Internationalen Führerschein vorlegen mussten. Personen, die einen Mietwagen leihen wollen und über eine langristige emiratische Aufenthaltserlaubnis verfügen, benötigen einen emiratischen Führerschein. 

 

Unterwegs in der Stadt

Das Auto ist das beliebteste Transportmittel in Dubai; dementsprechend dicht ist der Verkehr in der Stadt.

Für den öffentlichen Personennahverkehr ist fast ausschließlich die Verkehrsbehörde Roads and Transport Authority (RTA) verantwortlich. Diese verfügt in Dubai über ein gut ausgebautes Busnetz, mit modernen Fahrzeugen.

Des Weiteren gibt es fahrerlose U-Bahnen; die Rote Linie fährt vom Hafen Jebel Ali nach Rashidiya, zu Hauptverkehrszeiten alle 60 Sekunden. Die Grüne Linie verbindet die Station Etisalat bei Al Qusais mit der Dubai Healthcare City/Jaddaff und hält an Geschäfts- und Verwaltungszentren wie der Airport Free Zone und Naif Souk. Eine Violette Linie, die die beiden Flughäfen entlang der Emirates Road miteinander verbinden soll, ist in Planung.

Über den vorderen Dubai Creek setzen Reisende mit kleinen Holzbooten, sogenannten Abras, über (Fahrtzeit: 10 Minuten), die alle paar Minuten starten.

Mit der aufladbaren Nol Card können Reisende in Dubai verschiedene RTA-Transportmittel, wie U-Bahn und Busse, sowie das kostenpflichtige RTA-Parken bezahlen. Für Studenten, Senioren oder Behinderte gibt es spezielle Tarife. Das Guthaben der Nol Card kann an Ticketautomaten, in RTA-Kundendienstzentren oder online aufgeladen werden.

Nicht in das Tarifsystem der RTA eingebunden ist die Dubai Monorail, die nach The Palm, Jumeirah fährt. Des Weiteren gibt es als Touristenattraktion die Dubai Trolley, eine Straßenbahn im Oldtimerlook.

 

Unterwegs mit dem Schiff

Fracht- und Passagierschiffe laufen alle Küstenhäfen an.

Die Dubai Fähre verkehrt 7 Tage die Woche zwischen Dubai Marina, Al Ghubaiba, Dubai Canal Station, Al Jadaf und Sheikh Zayed Road Station. Es werden sowohl Rundfahrten als auch Fahrten zwischen den Häfen angeboten.

In Abu Dhabi können Rundfahrten auf großen Holzschiffen gebucht werden, mit schönen Blicken auf die Skyline der Stadt.

Fähren verkehren auch zwischen dem Festland und den bewohnten Inseln.

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinischen Einrichtungen sind zumindest in den Städten sehr gut. Dort gibt es auch deutschsprachige Ärzte. Die medizinische Versorgung ist auf dem Land jedoch nicht mit Europa zu vergleichen. Behandlungen sind teuer.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Für die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist eine ärztliche Verschreibung in englischer Sprachenötig, die den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthaltes benötigte Menge bescheinigt.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Anmerkungen Impfungen

 [1] Nur bei Einreise oder bei Transit (mit einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden) aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist in den Großstädten keimfrei, anderswo sollte es jedoch gefiltert werden bzw. abgefülltes Wasser benutzt werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

 

Milch ist oftmals nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auf rohe Salate und Mayonnaise sollte man außer in internationalen Hotels vorsichtshalber verzichten. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. durchgeführt bzw. aufgefrischt werden.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. 

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die vereinigten Arabischen Emirate werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. 

Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden werden. 

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Gesundheitszeugnis

Ausländer über 18 Jahre benötigen zur Erlangung oder Verlängerung einer Arbeits- bzw. permanenten Aufenthaltserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache. Bei positivem Test wird die Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung verweigert. Mitgebrachte Atteste werden in der Regel nicht anerkannt. Die Einfuhr von Medikamenten gegen HIV ist verboten. 
Bei Vorliegen einer Lungentuberkulose, egal ob alt oder neu, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.

Geld

Währung

1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$ gebunden.

Kreditkarten

American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten

Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Geldautomaten sind weit verbreitet und können in Einkaufszentren und überall in den Städten gefunden werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten in den Großstädten von Wechselstuben angenommen. 

Öffnungszeiten der Bank

Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung (inklusive Edelmetalle, Schecks und andere Geldmittel) ist ab einem Gegenwert von 60.000 AED deklarationspflichtig. 

Geldwechsel

Geld kann in den meisten Hotels, beim UAE Exchange Centre aber auch bei privaten Wechselstuben umgetauscht werden. Wechselstuben findet man auch in Souks, in Einkaufszentren, im Deira City Center und an Flughäfen. Sie haben i. Allg. zwischen 08.30-13.00 Uhr und zwischen 16.30-20.30 Uhr geöffnet.

Währungen

Sprache

Überblick

Die offizielle Amtssprache ist Arabisch. Englisch ist als Wirtschafts- und Verkehrssprache wichtig und wird vor allem von jüngeren Arabern gesprochen. Durch die vielen Gastarbeiter sind auch Farsi (Persisch), Urdu (pakistanische Nationalsprache, die auch in einigen Bundesstaaten in Indien gesprochen wird) und Hindi (indische Amtssprache) weit verbreitet. In Hotels wird mitunter auch Französisch oder Deutsch gesprochen.

Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache in der islamischen Glaubenswelt hat sich Arabisch zu einer Weltsprache entwickelt. 

Arabisch ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in den Vereinigten Arabischen Emirate ist es auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan sowie Tunesien, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.

Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak (Tabakwaren dürfen für die zollfreie Einfuhr den Wert von 3.000 AED nicht überschreiten);
4 l Spirituosen oder zwei Kisten Bier à 24 Dosen (max. 355 ml pro Dose) im Wert von bis zu 3.000 AED (nur Nicht-Muslime);
Geschenke, Parfüm und  im Wert von bis zu 3.000 AED.
 
Achtung: Waren im Besitz von Minderjährigen werden zum Besitz ihrer volljährigen Reisebegleiter hinzugerechnet. Minderjährige dürfen jedoch keine Tabakwaren und keine alkoholischen Getränke einführen.

Importbeschränkungen

Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für bestimmte Medikamente bzw. deren Inhaltsstoffe, für die eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Selbst mit dieser Bescheinigung ist die Einfuhr nicht immer gewährleistet. Für Betäubungsmittel und andere kontrollierte Substanzen ist eine Einfuhrerlaubnis online zu beantragen. Reisende sollten sich im Einzelfall unbedingt bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate erkundigen.

Verbotene Importe

Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Glücksspielgeräte, Fischernetze aus Nylon, alle lebenden Schweinearten, unbearbeitetes Elfenbein, bestimmte Laserstifte, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung, pflanzliche Produkte wie Mohn, Betelnuss und psychoaktive Kräuter, israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher, darunter u.a. jene, die die Lehren des Islam verletzen sowie E-Zigaretten.

Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.

Weitere Informationen sind vom Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate erhältlich. 

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00971.

Ortsvorwahlen: Abu Dhabi 2, Al-Ain 3, Dubai 4.

Es besteht ein gutes Verbindungsnetz, Telefonate innerhalb der einzelnen Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate sind kostenlos.

Die Notrufnummer der Polizei ist 999, die Touristenpolizei in Dubai ist unter Tel: 800 44 38 zu erreichen.

Mobiltelefon

GSM 900, 2G, 3G und 4G (in Dubai und in Abu Dhabi). Netzbetreiber u.a. Etisalat. Die Mobilfunknetzabdeckung ist sehr gut. Meist lohnt sich der Kauf einer SIM-Karte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, z.B. eine Wasel-Karte von Etisalat (Prepaid-Karte). Touristen erhalten am internationalen Flughafen Dubai eine kostenlose SIM-Karte. 

Telefonieren ist möglich mit kostenpflichtiger herkömmlicher (Mobil-)Telefonie sowie mit Videokonferenz-Apps, jedoch nicht mit allen verbreiteten Kommunikations-Apps. 

Internet

Die großen Städte sind mit einem Netz aus kostenlosen und öffentlich zugänglichen Wi-Fi-Hotspots abgedeckt. Internet-Cafés gibt es in allen Emiraten, auch Hotels bieten öffentlichen Internetzugang an. Hauptanbieter ist Etisalat.

Hinweis: Verschiedene Inhalte im Internet stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter Zensur, weshalb man Vorsicht walten lassen sollte. Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) ist strafbar, wenn damit Rechtsverstöße begangen werden wie z.B. das Aufrufen illegaler Webseiten oder das Downloaden von urheberrechtlich geschützter Inhalte. 

Post

Briefsendungen und Pakete nach Europa sind ca. sechs bis zehn Tage unterwegs.

Radio

Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich über das Internet in den Vereinigten Arabischen Emiraten empfangen.

Einkaufen

Überblick

Einkaufen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Araber. Einkaufsfestivals in Dubai, riesige Einkaufszentren und zahlreiche Souks machen die Vereinigten Arabischen Emirate zu einem wahren Einkaufsparadies. Die Dubai Mall (www.thedubaimall.com) und die Mall of the Emirates (www.malloftheemirates.com) in Dubai zählen zu den größten Einkaufszentren der Welt. Das Shopping-Center The Galleria (www.thegalleria.ae) auf Al Maryah Island im Central Business District in Abu Dhabi bietet mehr als 130 Luxusmarken. Die Yas Mall (www.yasmall.ae), das größte Einkaufszentrum Abu Dhabis, befindet sich auf Yas Island. Direkt neben dem riesigen Einkaufszentrum mit 235.000 Quadratmetern Verkaufsfläche liegen Attraktionen wie die Formel-1-Rennstrecke Yas Marina Circuit, der Yas Ferrari World und der Yas Waterworld. 

Oftmals befinden sich in den riesigen Einkaufszentren auch weitere Attraktionen wie z.B. Kinos, riesige Aquarien, extravagante Restaurants, Schlittschuhbahnen, Wasserfälle und sogar Skipisten.

Auf den traditionellen Souks (Basaren), die besonders in den Abendstunden gut besucht sind, werden unter anderem Lederartikel sowie Messing- und Silberwaren, Goldschmuck, Seide, Gewürze, Fische und andere Lebensmittel sowie Teppiche zu günstigen Preisen verkauft. Feilschen ist hier durchaus erlaubt. Oftmals finden sich auch besondere Erinnerungsstücke wie z.B. arabische Truhen und Schwerter oder alte Landkarten. Beim Kauf von teuren Markenprodukten sollte man sich allerdings versichern, dass es sich nicht um Fälschungen handelt.

Öffnungszeiten

Die meisten Einkaufszentren haben verlängerte Öffnungszeiten, einige haben bis Mitternacht geöffnet. Am Freitag und Samstag ist Wochenende in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Alle staatlichen und öffentlichen Institutionen, Regierungseinrichtungen sowie Privatschulen sind an diese Regelung gebunden. Am Freitag haben Geschäfte während des Gebets geschlossen. Auf den Souks haben viele Verkaufsstände morgens und freitags geschlossen.  

Anmerkung

Die Zölle sind gering, weshalb viele Artikel recht günstig sind. Der Duty-free-Shop in Dubai gehört zu den preiswertesten der Welt.

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %. 

Kulinarisches

Übersicht

Bereits seit dem Mittelalter unterhalten die arabischen Länder rege Handelsbeziehungen mit Indien, China und anderen asiatischen Ländern, so dass exotische Gewürze schon früh ihren Weg in die arabischen Kochtöpfe fanden. Arabische Gerichte sprechen stets alle Sinne an und sind ein Genuss für Augen, Nase und den Geschmackssinn. Die moderne arabische Küche vereint eine ganze Reihe regionaler Varianten, auch wenn die hiesigen Grundnahrungsmittel seit Jahrhunderten unverändert sind. Häufig werden Lamm-, Rind- oder Ziegenfleisch, aber auch Fisch und Meeresfrüchte mit gewürztem Reis serviert. 

Die Auswahl an internationalen Restaurants ist sehr groß, es gibt unter anderem japanische, italienische und edle französische Restaurants. Vor allem in Satwa, Deira und Bur Dubai findet man zahlreiche arabische, persische, indische und pakistanische Restaurants. Viele international bekannte Starköche unterhalten eine Filiale ihrer Restaurantketten in den Vereinigten Arabischen Emiraten, darunter Sanjeev Kapoor, Gary Rhodes und Giorgio Locatelli. Fast alle Hotels servieren sowohl europäische als auch arabische Gerichte.

Regionale Spezialitäten


  • Humus (Kichererbsen- und Sesampüree)

  • Taboulé (Bulgurweizen mit Petersilie und Minze)

  • Ghuzi (gebratenes Lamm auf Reis mit Nüssen)

  • Warak Enab (mit Reis gefüllte Weinblätter)

  • Koussa Mashi (gefüllte Zucchini)

  • Makbous (würziges Lammfleisch mit Reis) 

  • Shawama (am Spieß gegrilltes Fleisch in Pitta-Brot mit Knoblauchsoße)

  • Khameer und Chebab (Brot, wird häufig zum Frühstück mit Ei gegessen) 

  • Falafel (frittierte oder gegrillte Bällchen aus Kichererbsen mit Kräutern)

  • Luqaimat (frittierte Teigbällchen mit Sirup)

  • Datteln (es gibt über 30 Millionen Dattelpalmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten)

Wissenswertes

Während des Fastenmonats ist es per Gesetz verboten tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. 

Alle Emirate, mit Ausnahme von Sharjah, gestatten nicht-muslimischen Ausländern den Konsum von Alkohol in bestimmten Bereichen. Zu diesen Bereichen gehören in der Regel lizensierte Restaurants und Bars in Hotelanlagen. Ausländer mit Residenzvisum und ausländische Touristen benötigen zum Einkauf von Alkohol in speziellen Geschäften (African + Eastern oder MMI) eine staatliche Alkohol-Lizenz. Es ist illegal, Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder Straßen zu trinken bzw. für Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate zu kaufen. Es wird eine Alkohol-Steuer in Höhe von 30 % erhoben.

Muslime essen kein Schweinefleisch, so dass die meisten Restaurants dieses nicht anbieten. Wenn auf einem Buffet oder in einem Supermarkt Schweinefleisch angeboten wird, so ist dieses stets getrennt von anderen Speisen und deutlich gekennzeichnet. 

Trinkgeld

Die meisten Hotels und Restaurants berechnen ein relativ hohes Bedienungsgeld, Trinkgeld ist daher nicht erforderlich. Andernfalls sind 10% der Rechnungssumme angemessen, werden außer in Dubai aber nicht erwartet. Gepäckträger erhalten 2 Dh pro Gepäckstück.

Regionale Getränke

Ayran (ein Joghurtgetränk) oder starker schwarzer Kaffee werden oft angeboten.

Mindestalter für den Verzehr alkoholischer Getränke

Ausländische Nicht-Muslime dürfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Alkohol trinken, wenn sie über 21 Jahre alt sind.

Kultur

Religion

95% Muslime (hauptsächlich Sunniten), christliche und andere Minderheiten.

Soziale Verhaltensregeln

Allgemeines: Besucher sollten über die islamischen Religionsgesetze Bescheid wissen und sich entsprechend verhalten. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Besucher die islamischen Moralvorstellungen respektieren. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, Homosexualität und unehelicher Geschlechtsverkehr sind per Gesetz verboten. Einige in Europa gängige Inhaltsstoffe von Medikamenten, wie z.B. Codein oder CBD-Öl, werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Betäubungsmittel eingestuft, so dass deren Besitz illegal ist.

Die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend eingeschätzt werden, wird mit Geld- und / oder Haftstrafen geahndet. Gleiches gilt für Randalieren, Sachbeschädigung, Missionieren von islamischen Personen sowie Beleidigungen und Rufschädigungen des Staates oder seiner Gründer.

Umgangsformen: Männer und Frauen begrüßen sich jeweils untereinander mit einem kurzen Händedruck, es ist jedoch auch im Geschäftsleben nicht üblich, dass sich Personen unterschiedlichen Geschlechts die Hände reichen. Man sollte sich seinem gegenüber stets bescheiden und respektvoll zeigen, auch dem Servicepersonal gegenüber. Schreien ist auch im Streitfall sehr verpönt. Vor dem Betreten eines Privathauses oder einer Moschee sind die Schuhe auszuziehen. Wer mit übergeschlagenen Beinen sitzt, darf weder die Fußsohlen zeigen noch mit dem Fuß auf eine andere Person deuten, da dies als Beleidigung aufgefasst wird. Die linke Hand sollte nie zum Überreichen oder Entgegennehmen von Gegenständen benutzt werden. Bei einer Einladung gilt es als höflich, zwei kleine Tassen Kaffee oder Tee zu trinken, wobei die Tasse stets in der rechten Hand gehalten wird. Es gilt als unhöflich, ein angebotenes Getränk auszuschlagen. Die Kinder des Gastgebers freuen sich über eine Kleinigkeit, Gastgeschenke für die Frau des Hauses sollte man jedoch unterlassen. Männer sollten es vermeiden, mit nichtverwandten arabischen Frauen in Kontakt zu treten oder sie zu beobachten. Diskussionen über die Religion und die Politik sollte man besser unterlassen. Gespräche finden in der Regel nur zwischen Personen gleichen Geschlechts statt.

Kleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist auf der Straße akzeptabel, Knie und Schultern sollten jedoch bedeckt sein. Frauen sollten sich zurückhaltend kleiden, auf tiefe Ausschnitte und durchsichtige Stoffe sollte verzichtet werden. Während des Ramadan sollten Frauen langärmelige Kleidung tragen und Männer auf das Tragen von kurzer Freizeitkleidung verzichten. Arabische Frau wird man in der Öffentlichkeit nur langärmelig bekleidet sehen. Zu offiziellen Anlässen ist formelle Kleidung angebracht. Jeans und Tennisschuhe sind in vielen Restaurants, Bars und Nachtklubs nicht gestattet. An einigen Stränden sind Bikinis erlaubt, solange auch ein Oberteil getragen wird und es sich nicht um ein Tanga-Höschen handelt.

Fotografieren: Es ist verboten, militärische Einrichtungen, Häfen, Brücken, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Herrscherpaläste, Industrieanlagen sowie Erdöl- oder Erdgasanlagen zu fotografieren oder zu filmen. Bei Zuwiderhandlung wird die Kamera/der Film/der Chip konfisziert und im Einzelfall muss mit Verhaftung gerechnet werden. Personen sollten gefragt werden, bevor man sie fotografiert. Wer ohne zu fragen, fremde Personen fotografiert, riskiert eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe.

Rauchen: Rauchen ist in einigen Emiraten auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden wie Einkaufszentren, Büros, Schulen, Universitäten, in Postämtern, beim Friseur sowie in Restaurants, Cafés, Bars und Kinos sowie auf einigen Stränden und Gärten verboten. Während des Fastenmonats Ramadan ist es auch Nichtmuslimen untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen; Ausnahmen gelten für Bars und Restaurants in einigen Hotels.
 
Trinkgeld: Obwohl eine Service-Gebühr meist bereits in der Hotel- bzw. Restaurantrechnung enthalten ist, erwarten Kellner bei gutem Service ein Trinkgeld in Höhe von 10-15%. Diese Regel gilt nicht in einfacheren Restaurants und in Cafés. Auch andere Dienstleister wie Gepäckträger, Frisöre und Zimmermädchen erwarten ein kleines Trinkgeld. Im Taxi wird der Fahrpreis üblicherweise aufgerundet. 

Landesdaten

Vorwahl

+971

Fläche(qkm)

83600

Bevölkerung

9.890.402

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

99

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Länderinformation Oman

Klima

Beste Reisezeit

Im Juni und Juli ist es besonders heiß, bis hin zu extremer Hitze (bis zu 57 °C) im Inland. Die Niederschlagsmenge ist regional verschieden, in Salalah kommen zwischen Juni und September leichte Monsunregen vor. Die beste Reisezeit ist von Oktober bis März.

Pass- und Visabestimmungen

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Anmerkung zum Visum

Einreise aus Katar

Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Ein Drittland kann damit nicht besucht werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt. 

Einreise aus dem Emirat Dubai

Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen u.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder kein gesondertes Visum für den Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist:

Deutschland, Österreich und die Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden. 

Kosten

 

e-Touristenvisum:

20 OR/ ca. 50 € / ca. 51 CHF (max. 30 Tage Aufenthalt), (einmalige Einreise);

50 OR / ca. 120 € / ca. 128 CHF, mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 30 Tage pro Aufenthalt (1 Jahr gültig).

Geschäftsvisum:

50 OR / ca. 120 €, mehrfache Einreisen, mindestens 6 Monate und maximal 1 Jahr gültig, einzelne Aufenthalte dürfen jeweils max. 3 Monate andauern.

Transitvisum:

5 OR (einmalige Einreise, bis zu 72 Std. Aufenthalt).
 

Visaarten und Kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Touristenvisa für eine Aufenthaltsdauer von 10 oder 30 Tagen oder von einem Jahr.

Gültigkeit

Visum bei der Einreise: 1 Monat oder 1 Jahr.

Vorab ausgestelltes Einfachvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Wochen.

Vorab ausgestelltes Mehrfachvisum: Ersteinreise muss innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum erfolgen, Gesamtgültigkeit ab Ausstellungsdatum 6 Monate, je maximal 3 Wochen Aufenthalt (zwischen jedem Aufenthalt müssen mind. 3 Wochen liegen).

Transit

Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. 

Touristen-Visa müssen online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragt werden.

Geschäftsvisa müssen über einen Sponsor in Oman beantragt werden.

Antrag erforderlich

(a) Online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (Geschäftsvisum zur mehrmaligen Einreise: mindestens 1 Jahr) und mind. 1 leere Seite enthält.
(c) Gebühr (per Verrechnungsscheck, kein Bargeld).
(d) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(e) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Online-Beantragung:

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(b) Kreditkarte.

(c) digitales Foto.

Bearbeitungsdauer

e-Visum: Mindestens 4 Tage.

Nachweis ausreichender Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Rück- oder Weiterreisetickets, ggf. Visa für Drittländer, Hotelreservierung, Krankenversicherung, die auch COVID-19 umfasst sowie ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Reiseerlaubnis in arabischer oder englischer Sprache der nicht mitreisenden Eltern / Erziehungsberechtigten mit sich führen.

Einreisebeschränkungen

Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt.

Reisepassinformationen

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind laut Außenministeriums des Omans möglicherweise u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen, wenn sie über eine Hotelreservierung, ein Rückreiseticket, einen gültigen Krankenversicherungsnachweis sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Hinweis: Das Auswärtige Amt informiert jedoch mit Stand 5.12.2023, dass in jedem Fall für die Staatsbürger der im Folgenden genannten Nationen ein Visum erforderlich ist:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:
 
Ein E-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen bzw. 1 Jahr können u.a. die Staatsangehörigen der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder online auf dem Portal der Royal Oman Police beantragen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
 
(b) Schweiz;
 
(c) Türkei.
 

Kreuzfahrtpassagiere können für max. 48 Stunden visumfrei einreisen. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft.

 


Einreise- & Sicherheitshinweise

Überblick

Stand - Mon, 04 Nov 2024 10:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 04 Nov 2024 10:19:43 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi-Arabien und Oman können gewaltsame Übergriffe und Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz internationaler Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie kann ein wirksamer Schutz nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenes Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen, die in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind, insbesondere beim Insassenschutz, nicht immer hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können harte Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman mit bis zu drei Jahren strafbewehrt. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Zwar sind keine Fälle „aktiver" Strafverfolgung bekannt geworden, jedoch Haftstrafen mit Ausweisung nach Ableisten der Haftstrafe, soweit homosexuelle Handlungen angezeigt werden und zu einer Anklage führen.

„Cross-dressing" ist in Oman illegal und wird mit Haftstrafe von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von mindestens 100 OMR und maximal 300 OMR bestraft.

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen.

Außerehelicher Geschlechtsverkehr ist in Oman illegal und wird mit mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft bestraft. Soweit eine/r der Beteiligten verheiratet ist, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre Haft. Für Frauen und Männer gilt das gleiche Strafmaß.

Außereheliche Schwangerschaften sowie die Geburt nichtehelicher Kinder sind in Oman illegal. Das Strafmaß entspricht den Ausführungen zu außerehelichem Geschlechtsverkehr.

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen werden strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel können religiöse Stätten von außen fotografiert werden; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u. U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten (nicht Debitkarten (Girocard)) sind vielerorts möglich. Dabei ist regelmäßig die Eingabe der persönlichen PIN-Nummer erforderlich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als E-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Visa vor der Einreise (E-Visa)

Die Beantragung des E-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung kommerzieller Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

  • Achten Sie bei der online Beantragung des E-Visums darauf, die offizielle Webseite der omanischen Polizei zu nutzen.

Visa bei Einreise („on arrival")

Die Erteilung eines Visums bei Einreise für Touristen und Geschäftsreisende ist nur im Ausnahmefall am Flughafen am Einreise-Schalter kostenfrei für einen Aufenthalt bis zu 14 Tagen oder gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

  • Vorlage eines Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer ist erforderlich.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei Visumserteilung bei Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte Aufenthaltsdauer mehr als 14 Tage betragen, können Visa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gegen Zahlung einer Gebühr bei Einreise sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumsfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumspflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als E-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführte Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkohol (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Der letzte autochthone Fall ist 2009 aufgetreten. Es werden keine Maßnahmen empfohlen, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei COVID-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

  • Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen.
  • Achten Sie auf persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, ggf. Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht nicht überall europäischem Standard. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Informationen
Allgemeines

Offizieller Name des Staates

Sultanat Oman.

Hauptstadt

Muskat.

Geographie

Oman grenzt im Westen an die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und die Republik Jemen. Die Musandam-Halbinsel ist eine Küstenenklave in der Straße von Hormus und grenzt an die Vereinigten Arabischen Emirate; von hier aus verläuft das Al-Hajar-Gebirge in südöstlicher Richtung. Die 2700 km lange Küste erstreckt sich vom Golf von Oman zum Arabischen Meer. Im Nordwesten liegt die schmale fruchtbare Ebene der Batinah-Küste, die vom Omangebirge mit dem höchsten Berg Djebel Akhdar begrenzt wird. Die südliche Provinz Dhofar wird vom Norden durch eine Wüste getrennt, der Küste vorgelagert sind die Kuria-Muria-Inseln. Hinter der Küstenebene erheben sich die Karaberge.

Regierung

Sultanat. Verfassung von 1996, Islamisches Recht (Scharia). Konsultativrat (Majlis al-Shura) mit 84 seit 2003, Staatsrat (Majlis al-Dawla) mit 84 Mitgliedern seit 1997. Die Familie des Sultans ist seit dem 18. Jahrhundert an der Macht. 1991 ließ der absolutistisch herrschende Sultan Quabus Bin Said erstmals eine beratende Versammlung auf Regierungsebene zu, die allerdings keine gesetzgebende Funktion hat.

Staatsoberhaupt

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Regierungschef

Sultan Haitham ibn Tariq, seit 2020.

Elektrizität

240 V, 50 Hz; Adapter empfohlen.

Übersicht

Bergdörfer, die sich an Felsschluchten klammern, schwere Büschel voller Datteln in den Plantagen der Oasen, Sand, der über eine Düne wandert, ein einsames Kamel, das durch die endlose Wüste stapft – das sind die Bilder, die sich einem Besucher im schönen, rätselhaften Oman einprägen.
In der Vergangenheit gründete sich der Reichtum Omans auf Kupfer und Weihrauch, und das Land war ein riesiges ostafrikanisches Imperium. Die Herrschaft des extrem konservativen Sultan Said führte im frühen 20. Jahrhundert zur zunehmenden Isolierung des Landes von der modernen Welt. Seit sein Sohn, der friedliebende Sultan Qaboos, 1970 den Thron bestieg, erlebt Oman eine beispiellose Renaissance, die wieder Wohlstand und Fortschritt brachte.
Traditionelle arabische Werte wie Gastfreundschaft und praktische Frömmigkeit werden in Oman mit besonderer Sensibilität gepflegt. Dies macht Oman zu einem der Länder, in denen man die islamische Kultur von ihrer besten Seite erleben kann.
 

Anreise

Anreise mit dem Flugzeug

Omans nationale Fluggesellschaft, Oman Air (WY), bietet täglich Nonstop-Flüge ab Frankfurt/M., München und London nach Maskat an. Zubringerflüge nach Frankfurt/M. und München ab Wien mit Austrian (OS) und ab Zürich mit Swiss (LX).

Lufthansa (LH) bietet die Tickets für die Flüge mit Oman Air (WY) zwischen Frankfurt/M. und Maskat ebenfalls an.

Turkish Airlines (TK) fliegt in Kooperation mit Oman Air (WY) ab Genf via Istanbul nach Maskat.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - Maskat: 6 Std. 35 Min.; München - Maskat: 6 Std. 25 Min.; Wien - Maskat: 9 Std. 35 Min.; Zürich - Maskat: 6 Std. 40 Min.

Ausreisegebühr

Bei Abflug aus dem Oman für internationale Flüge wird eine Gebühr von 24 € (10 OMR) fällig; der Betrag ist zumeist im Ticketpreis enthalten; Kinder sind bis zu einem Alter von 2 Jahren davon befreit.

 

Anreise mit dem Pkw

Auf dem Landweg ist Oman nur von den Vereinigten Arabischen Emiraten aus erreichbar. Die Grenzübergänge aus Saudi-Arabien und dem Jemen sind für Touristen gesperrt.

Fernbusse:
Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verkehrt regelmäßig zwischen Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und dem Oman (Fahrtzeit: 9 Std. 15 Min.).

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein vorgeschrieben.

 

Anreise mit der Bahn

Derzeit gibt es keinen grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Bahnverbindungen zu Nachbarländern sind jedoch geplant.

 

Anreise mit dem Schiff

Die Haupthäfen in Maskat (Sultan Qaboos) und Salalah werden von Kreuzfahrt- und Frachtschiffen angelaufen; Fährverbindungen gibt es nicht.

Kreuzfahrtschiffe

AIDA und Phoenix laufen auf ihren in Hamburg oder Kiel startenden Kreuzfahrten u.a. auch Häfen im Oman an.

Kreuzschifffahrtsunternehmen wie MSC Cruises, TUI Cruises, Norwegian Cruise Line, Oceania Cruises und Seabourn legen auf ihren aus Europa kommenden Kreuzfahrten ebenfalls im Oman an.

 

Vor Ort unterwegs

Unterwegs mit dem Flugzeug

Oman Air (WY) betreibt regelmäßige Inlandflüge von Maskat nach Duqm, Khasub und Salalah.

 

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das omanische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 60.000 km. Hauptverbindungen führen von Maskat nach Sohar im Westen und nach Salalah im Süden des Landes.

Maut: Derzeit gibt es im Oman keine mautpflichtigen Straßen.

Tankstellen: Entlang der Hauptverbindungsstrecken sind Tankstellen in kurzen Abständen zu finden, und auch an Pistenstraßen gibt es diese ausreichend. Tankstellen außerhalb Maskats sind in der Regel von 6.00-22.00 Uhr geöffnet; in Maskat selbst oft rund um die Uhr.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Rund die Hälfte des Straßennetzes (ca. 30.000 km) ist asphaltiert. Die Hauptstrecken sind in einem sehr guten Zustand. Für Nebenstrecken wird Allradantrieb empfohlen, da es bei Regenfällen schnell zu Überschwemmungen kommen kann.

Die ca. 2.000 Autobahnkilometer Omans befinden sich hauptsächlich im Norden.

Staßenklassifizierung

Das Straßennetz besteht aus Schnellstraßen mit ein- und zweispurigen Fahrbahnen und einer achtspurigen Autobahn, die Maskat mit Sohar und der Grenze zu den Vereinigten Arabischen Emiraten verbindet.

Die wichtigen Straßen Omans sind durchnummeriert mit dem Buchstaben R und einer Zahl. Beschildert sind diese Straßen auf Englisch und Arabisch, mit weißer Schrift auf blauem Grund.

Autovermietung

Mietwägen sind an den Flughäfen von Maskat und Salalah und über zahlreiche Hotels im Land erhältlich. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.

Taxi

In den Städten sind Taxis und auch die günstigeren Sammeltaxis überall verfügbar. Außerhalb von Städten und ihrer Umgebung sind Taxis eher selten. Die Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Trinkgeld ist nicht üblich.

Fahrrad

In Maskat können Fahrräder bei diversen Verleihgeschäften gemietet werden.

Reisebus

Das staatliche Busunternehmen Mwasalat verbindet u.a. Maskat regelmäßig mit Sur, Salalah, Khasab, Nizwa und Yanqul.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen:
- Es herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer; bei Zuwiderhandlung werden hohe Strafen verhängt.
- Es besteht Helmpflicht für Motorradfahrer.
- Bei Unfällen muss die Polizei hinzugezogen werden, da sonst keine Versicherungsleistungen gewährt werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 40 km/h;
- auf Landstraßen: 60-100 km/h;
- auf Autobahnen: 120 km/h.

Pannenhilfsdienst

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.

Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.

Dokumentation

Der nationale Führerschein ist zwar gültig; dennoch wird zusätzlich die Mitnahme des Internationalen Führerscheins empfohlen. Nach einem Aufenthalt von drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich, der bei der Polizei gegen Vorlage des nationalen Führerscheins erhältlich ist.

 

Unterwegs in der Stadt

Mwasalat bedient in Maskat den städtischen Busverkehr im 15- oder 30-Minutentakt (je nach Linie). Die Bushaltestellen erkennt man an den rot-weißen Mwasalat-Logos. Taxis und Sammeltaxis können zur Stadterkundung ebenfalls genutzt werden.

 

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Derzeit fahren im Oman keine Passagierzüge.

 

Unterwegs mit dem Schiff

In Musandam werden Ausflüge mit einem Dhau (Holzschiff) in die Fjorde Omans angeboten.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung auf dem Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte, während die Versorgung in der Hauptstadt relativ gut ist.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Oman, die den Flughafen nicht verlassen.

[2] Der Oman bezeichnet sich als malariafrei, weil der letzte autochthone Fall im Jahr 2009 aufgetreten ist.
Reisende (Besucher oder Rückkehrer) aus (Ost-)Afrika, müssen sich bei der Einreise am Flughafen ggf. einem Malaria-Test unterziehen. Für Ankünfte aus Europa oder anderen Regionen kommt diese Maßnahme nicht zur Anwendung.

Essen und Trinken

Das Leitungswasser entstammt überwiegend Meerwasserentsalzungsanlagen. Wegen starker Erwärmung in den Sommermonaten (Zwischentank auf dem Hausdach) hat es keine Trinkwasserqualität. Leitungswasser sollte daher vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden. Einheimisches stilles Mineralwasser in Flaschen ist empfehlenswert. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Die Versorgung mit Nahrungsmitteln ist gut. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Vereinzelt kommt es zu schweren Infektionen der Atemwege durch das Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann.

Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Oman werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung erwogen werden.

Bei längerem Aufenthalt, vor allem in den Wintermonaten, sollte über eine Grippeschutzimpfung nachgedacht werden.

Während der Sommermonate ist auf einen ausreichenden Sonnenschutz und die Mitnahme von genügend Trinkwasser bei Unternehmungen zu achten.

Gesundheitszeugnis

Für Arbeitsaufenthalte wird von speziellen Personengruppen ein HIV-Test in englischer Sprache verlangt.

Geld

Währung

1 Omanischer Rial = 1000 Baiza. Währungskürzel: OR, OMR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 1 und 1/2 OR sowie 200 und 100 Baiza; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10 und 5 Baiza. Der Omanische Rial ist an den US-Dollar gebunden.

Kreditkarten

Alle internationalen Kreditkarten wie Mastercard, Visa, Diners Club und teilweise auch American Express werden von allen internationalen Hotels, Autovermietern, großen Reisebüros und Banken akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten

Bankkarten

Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können im Oman in den Großstädten bei wenigen Wechselstuben (Oman UAE Exchange) eingelöst werden.

Öffnungszeiten der Bank

So-Do 08.00-12.00 Uhr und 14.30-18.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht von Barmitteln und Wertgegenständen (Edelmetalle, Edelsteine etc.) ab einem Gegenwert von 6000 OR. Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Die Zollerklärung kann online vorgenommen werden.
Die Einfuhr Israelischer Landeswährung ist verboten.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar in bar ist empfohlen. In abgelegene Gebiete sollte man jedoch ausreichend Bargeld in Landeswährung mitnehmen, da dort die Umtauschmöglichkeiten begrenzt sind.

Währungen

Sprache

Überblick

Amtssprache ist Arabisch. Persisch und Urdu sind teilweise Umgangssprachen. Englisch ist Geschäftssprache.

Öffentliche Feiertage

Anmerkung

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Oman eingeführt werden:

400 Zigaretten (Personen ab 21 J.);
2 l Wein und 48 Dosen Bier (nur Nicht-Moslems ab 21 J.)*;
Geschenke bis zu einem Wert von 300 OR.


[*] Bei Nichteinhaltung muss mit einer Strafe und der Beschlagnahme der Waren gerechnet werden.

Hinweis: Die Freimengen sind nicht für Reisende vorgesehen, die mehrmals pro Jahr in den Oman reisen.

Importbestimmungen

Für die Einfuhr von Waffen wird eine Sondergenehmigung benötigt, die in der Praxis jedoch selten erteilt wird (s. Einfuhrverbot). Für die Einfuhr von Schmerzmitteln, Antidepressiva und Psychopharmaka muss eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden.

Verbotene Importe

Verderbliche Lebensmittel, Schweinefleischprodukte, mehr als 2 Liter Alkoholika, Datteln aller Art, pornographische Materialien, Bienen, Waffen aller Art und Munition.

Weitere Informationen sind von der omanischen Zollbehörde erhältlich.

Kommunikation

Telefon

Die Landesvorwahl ist 00968. Die nationale Telefongesellschaft heißt Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Öffentliche Telefone können meist mit Telefonkarten genutzt werden. Diese bekommt man zu 1,5, 3 und 5 Rial an Tankstellen, am Kiosk und im Supermarkt. Günstige internationale Telefonate kann man zwischen 21.00 und 07.00 Uhr führen.

Mobiltelefon

GSM 900. Netzbetreiber ist u.a. Omantel (Internet: www.omantel.net.om). Roaming-Verträge bestehen u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der Kauf einer lokalen Prepaid-Karte kann sich u.U. lohnen, die Netzabdeckung ist auch in ländlichen Gebieten gut. 

Internet

Internet-Cafés findet man in den größten Städten. Hauptanbieter: OMANTEL und Nawras. Hotels der Oberklasse verfügen über Geschäftszentren mit drahtlosem Zugang zum Internet via Wi-Fi. Wer eine SIM-Karte eines nationalen Anbieters erwirbt, kann mittels USB-Sticks im Internet surfen.

Post

Luftpost nach Europa ist 8 bis 10 Tage unterwegs.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Einkaufen

Überblick

Silber- und Goldschmuck, Khanjars (omanische Dolche), handgewebte Textilien, Teppiche und Körbe. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.00 und 16.00-20.00 Uhr. Souks sind 08.00-11.00 und 16.00-24.00 Uhr (während des Ramadan bis 01.00 Uhr) geöffnet. Zahlreiche Geschäfte sind freitags geschlossen, während des Ramadan öffnen die Geschäfte eine Stunde später.

Anmerkung

Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen liegt bei 5 %.

Kulinarisches

Übersicht

In den letzten Jahren haben einige Restaurants eröffnet; zahlreiche Besucher ziehen jedoch weiterhin die Hotelrestaurants vor. Kaffeehäuser sind sehr beliebt, Tischbedienung ist üblich. Getränke: In den meisten Hotelbars werden alkoholische Getränke angeboten. Um Alkohol flaschenweise erwerben zu können, benötigt man eine Alkoholkonzession. Alkohol kann während des Ramadan nicht gekauft werden.

Kultur

Religion

Islam ist Staatsreligion; Ibadi-Muslime sowie sunnitische Minderheiten; 15% Hindus.

Soziale Verhaltensregeln


Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Ein kleines Firmengeschenk oder ein Geschenk aus dem Heimatland wird gern angenommen. Frauen sollten zu legere Kleidung vermeiden. Man sollte in der Öffentlichkeit keine Shorts tragen.

Rauchen in der Öffentlichkeit gilt als unhöflich und während des Ramadans ist es verboten. 

Trinkgeld: Eine Service-Gebühr in Höhe von 15% ist in der Regel schon in den Restaurant- und Hotelrechnungen enthalten. Bei Zufriedenheit mit dem Service ist es üblich, ein zusätzliches Trinkgeld zu geben.

Landesdaten

Vorwahl

+968

Fläche(qkm)

309500

Bevölkerung

5.106.626

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

11

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

999

Hinweise

Unterbringung

Die Unterbringung erfolgt in den im Reiseverlauf namentlich genannten Hotels. Sollte es in Ausnahmefällen zu einem Hotelwechsel kommen, bringen wir Sie in einem mindestens gleichwertigen Hotel unter.
Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Unterbringung in Zimmern der Standardkategorie. Auf Wunsch sind Zimmerupgrades nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis möglich.

Nicht im Reisepreis enthalten
  •  Tourism Dirham Fee VAE (zahlbar beim Check-out)
  •  Trinkgelder für Reiseleiter und Fahrer
  •  persönliche Ausgaben
  •  nicht explizit im Reiseplan genannte Eintrittsgelder
  •  ggf. Visakosten
Sonstiges
  • Wir weisen darauf hin, dass unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkte Mobilität nicht geeignet sind. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor Buchung.
  • Änderungen vorbehalten, Programmänderungen wetterbedingt möglich.
  • Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.
  • Bitte beachten Sie, dass die meisten Attraktionen freitags geschlossen sind.
  • Das Louvre Abu Dhabi Museum ist am Montag geschlossen.
  • Touristische Dirham/Gemeindegebühren sind zusätzliche Kosten, die von den Kunden direkt im Hotel zu begleichen sind.
  • Die Standard-Check-in-Zeit ist um 15.00 Uhr und die Standard-Check-out-Zeit um 12.00 Uhr mittags.
Veranstalter

Veranstalter: Viamonda GmbH

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  • Hin- & Rückflug
  • 7x Übernachtung in ausgewählten 4* & 5* Hotels & 1x Wüstenübernachtung
  • Täglich Frühstück, 3x Abendessen
  • Alle Transfers im klimatisierten Fahrzeug & englischsprachiger Reiseleitung
  • Flug von Dubai nach Muscat
  • Citytouren in Dubai, Abu Dhabi & Muscat
  • 4x4 Jeep Tour im Oman inkl. Fahrer Guide
  • Zusätzlich individuell wählbar
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