Laos
WETTER & KLIMA:
In Laos herrscht tropisches Monsunklima:
November bis Februar: gemäßigte, vergleichsweise kühle und trockene Witterung
Februar bis Mai: trocken-heiße Jahreszeit mit Temperatur bis über 40°C
Mai bis Oktober: Monsunzeit mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit
Beste Reisezeit:
Die angenehmste Zeit für eine Reise nach Laos sind die Monate November bis März.
WÄHRUNG:
Laotischer Kip (kip)
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 9650 kip
(Stand: September 2017)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Nach Laos ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Einreise nach Laos muss eine Einreisegebühr von 1 US-Dollar pro Person gezahlt werden. Bei Beantragung des Visums vor Ort werden Kosten in Höhe zwischen 30US$ – 50US$, abhängig von der Nationalität, anfallen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass vermerkt wird. Wenn dieser fehlen sollte, kann es spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Laos benötigt. Das Visum kann bei einer einmaligen Einreise vor Ort an den Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet für bis zu 30 Tage beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor der Reise ein e-Visum zu beantragen und damit für bis zu 30 Tage über den Wattay International Airport oder die Lao-Thai Friendship Bridge I einzureisen. Das e-Visum berechtigt ebenfalls zur einmaligen Einreise.
Hinweis:
Das e-Visum kann unter folgendem Link beantragt werden: https://laoevisa.gov.la/index.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt 3 Tage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten:
Geht die Reise über 30 Tage hinaus, muss ein Visum bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Mindestens eine freie Seite im Reisepass
– Biometrische Passbilder
– Hin- und Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum. Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland. Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Einreisebestimmungen für Schweizer Staatsangehörige:
Nach Laos ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Hinweis:
Bei der Einreise nach Laos muss eine Einreisegebühr von 1 US-Dollar pro Person gezahlt werden.
Bitte beachten:
Bei der Einreise sollte dringendst darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass vermerkt wird. Wenn dieser fehlen sollte, kann es spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Laos benötigt, sofern die Reise nicht über 15 Tage hinaus geht. Bei einem touristischen Aufenthalt von mehr als 15 Tagen, muss ein Visum vorab beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig bezüglich der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visa-Beschaffung.
Bearbeitungszeit:
Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Konsulatsarbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Einreise über den See- und Landweg:
Das Visum muss vor der Reise beantragt werden.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum. Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland. Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder:
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
Visumspflicht:
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum.
Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin, die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66 2 5 38 36 96 od. +66 2 5 39 66 67) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66 4 3 22 07 94 oder +66 4 3 22 36 98.
Sogenannte „Visa upon Arrival“ mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet, sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von ca. USD 40,- (ca. 37 Euro) gegen Vorlage des noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepasses und von einem Lichtbild beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10,- US$ pro Tag „overstay“) und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.
Hinweis:
Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.
IMPFUNGEN:
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und ggf. Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.
Hinweis:
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe http://www.who.int/. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
AKTUELLE HINWEISE DES AUSWÄRTIGEN AMTES:
Auf der Nationalstraße 13, zwischen Kilometer 220 nahe Kasi und Kilometer 270 nahe Phu Khun (auch: Phoukhoun), kam es in den letzten Monaten mehrmals zu Angriffen mit Schusswaffengebrauch auf Fahrzeuge.
Ende März 2016 kam es auf der Nationalstraße 4 bei Kasi zu einem erneuten Angriff mit Schusswaffengebrauch auf einen Reisebus. Bei diesem Vorfall wurden mehrere Businsassen verletzt und eine Person in einem hinter dem Bus fahrenden Pickup getötet. Bereits Anfang März wurden bei einem Überfall fünf Buspassagiere verletzt.
Es wird dringend geraten, insbesondere bei Dunkelheit keine Auto- oder Busfahrten zwischen Luang Prabang und Vang Vieng zu unternehmen.
Auch in der Provinz Xaysomboun ist es seit Ende November 2015 mehrfach zu Schusswaffengebrauch und Sprengsatzexplosionen gekommen. Deshalb gilt derzeit in Teilen von Xaysomboun, Borikhamsay und Xiengkhouang zwischen 19:00 Uhr und 6:00 Uhr eine Ausgangssperre, die strikt zu beachten ist. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Xaysomboun sollte bis auf weiteres abgesehen werden.