

- Täglich Frühstück, 1x Mittagessen
- Reise im eigenen Fahrzeug
- Eintritte laut Reiseplan
- Verkostungen der italienischen Küche
- Weinverkostungen
- Zusätzlich individuell wählbar
Italien! Das beliebte Reiseland südlich der Alpen schafft Sehnsucht nach einzigartiger Kultur, Natur und Dolce Vita. Erleben Sie Lebensfreude, schroffe Berglandschaften im Norden, bizarre Küstenlandschaft im Süden, eine über zweitausend jährige Geschichte sowie malerische Orte und Landschaften.
Der Norden Italiens vereint Alpenpanorama, bezaubernde Seenlandschaft und kulturelle Städte. Mailand mit dem Mailänder Dom und Venedig mit Markusplatz und Rialto Brücke, um nur zwei sehenswerte Städte der Region zu nennen. Ein wunderbares Zusammenspiel bilden die Ausläufer der Alpen mit den Oberitalienischen Seen. Zu den bekanntesten und bei Urlaubern beliebtestesten Seen zählen der Gardasee, Comer See und der Lago Maggiore.
Die Toskana verbindet idyllische Landschaften, wie das Val d´Orcia, mit einzigartigen historischen Schätzen. Bewundern Sie auf unseren Reisen symbolträchtige Orte wie Florenz – die imposanten Kathedrale, Ponte Vecchio, Piazza della Signora und Palazzo Vecchio-, den berühmten Schiefen Turm von Pisa und die malerische Piazza del Campo in Siena.
Entdecken Sie den Golf von Neapel mit den vorgelagerten Inseln Ischia und Capri. Der Archäologische Park Pompeji, am Fuße des Vulkan Vesuv gelegen ist bekannt für seine Wallfahrtskirche und die Ausgrabungsstätte, die für Kunst- und Geschichtsliebhaber ein Muss ist. Neapel selbst bietet neben dem Castell dell´Ovo, das Castell Nuovo und die große Piazza del Plebiscito. Eine einzigartige Landschaft bietet die Küste von Amalfi. Sorrent, Amalfi, Ravello und Positano sind nur einige der insgesamt zwölf malerischen Dörfer entlang der Küste.
Apulien liegt im Absatz des italienischen Stiefels. Die abwechslungsreiche Region bietet nicht nur sagenhafte Landschaft, Obst- und Gemüseanbau – auch viele interessante Städte wie die Regionshauptstadt Bari mit seiner verwinkelten Altstadt und dem Castel del Monte. Die Barockstadt Lecce gilt als „Perle des Barocks“. In Sassi di Matera können Sie die alten Höhlenwohnungen bestaunen. Weitere bedeutende Orte sind Alberobello mit den traditionellen Trulli Häusern und Otranto, mit der bedeutenden Kathedrale Santissima.
Ebenfalls im Süden Italiens befindet sich ein weiteres Juwel – Sizilien. Zu der charakteristischen Region der Insel zählt der beeindruckende Vulkan Ätna. Durch die spektakulären Ausbrüche des Ätnas wurde ein einzigartiges Landschaftsbild am Fuße des Vulkans geformt. Von dem antiken Theater Taormina haben Sie einen fantastischen Ausblick über die Küste und den Ätna. Die Barockstadt Noto, die archäologische Stätte von Agrigent und die Stadt Syrakus mit der Halbinsel Ortygia, zählen zu den bedeutendsten Städten Siziliens. Ein weiterer aktiver Vulkan gehört der Inselgruppe Liparischen Inseln an, die nördlich von Sizilien liegen. Aufgrund der einmaligen vulkanischen Aktivität wurde die gesamte Inselgruppe zum UNESCO-Weltnaturerbe erklärt.
Sardinien, bekannt für smaragdgrünes Wasser, romantische Buchten und die kilometerlange Sandstrände Santa Margherita di Pula, Spiaggia di Nora und Spiaggia Bérchida – um nur drei Traumstrände Sardiniens zu nennen. Im Nordosten Sardiniens liegt die bekannte Costa Smeralda. Der Küstenabschnitt ist geprägt von schroffen Felsformationen, traumhaften Buchten und den mondänen Orten Porto Cervo und Porto Rotondo. Die Hinterlassenschaften der Nuraghenkultur wie Nuraghe Su Nuraxi und Nuraghe Palmavera, prägen außerdem das Inselbild.
Italiens kulturelle und landschafliche Schönheiten sowie Wein-& Essgenuß und herzlichste Gastfreundschaft sind Garanten für eine unvergessliche Reise.
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Bequem mit dem eigenen Fahrzeug die schönsten Plätze Italiens entdecken und das ohne Stress? Mit viamonda geht das kinderleicht! Wir haben interessante Routen in die schönsten Ecken Italiens für Sie ausgearbeitet und Hotels und ausgewählte Ausflüge schon für Sie gebucht. Die Unterkünfte entsprechen der Komfortklasse und sind dem Charakter der Reise angepasst. Sehenswürdigkeiten, die Sie während Ihrer Reise nicht verpassen sollten, haben wir ebenfalls schon für Sie organisiert. Sie brauchen sich also nur noch in Ihr Fahrzeug setzen und die Reise kann beginnen! In unseren Reiseprogrammen erhalten Sie nützliche Informationen zu Entfernungen, Ausflugsmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten.
Mietwagenreisen sind eine beliebte Reiseform. Gehen Sie auf Ihre eigene Entdeckungsreise. Freuen Sie sich auf die Kombination aus eigener Gestaltungsfreiheit gepaart mit unserem Routenvorschlag und den für Sie vorgebuchten Hotels. Damit Sie kein Highlight verpassen, haben wir die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Geheimtipps Ihres Ziels bereits in einem Reiseverlauf für Sie zusammengefasst. So können Sie Ihre Entdeckungstouren besser planen und trotzdem individuell an Ihre eigenen Wünsche anpassen.
Reisen entdeckenFalls Sie am Liebsten neue Orte und Kulturen im Kreis gleichgesinnter Reisender kennenlernen möchten, sind unsere Kleingruppenreisen ideal für Sie. Wir bieten keine Massenveranstaltungen mit unüberschaubaren Gruppen anonymer Reisender, sondern garantieren ein einzigartiges Erlebnis mit kleinen, individuell anmutenden Reisegruppen zwischen 4 und maximal 15 Personen. So können Sie fremde Länder erkunden und dabei auch neue Bekanntschaften knüpfen, die Sie für immer mit diesen wunderbaren Erlebnissen verbinden werden.
Mit seinem blauen Wasser, malerischen Orten und dem milden Klima, zieht der Lago di Garda die Touristen magisch an. Im Norden ist der See umringt von dem gewaltigen Monte-Baldo Massiv. Der südliche Teil steht im Kontrast zum Norden. Hier herrscht mediterranes Klima. Die Ufer sind gesäumt vom Palmen und Zitrusbäumen. Entlang der Küste laden kleine Fischerorte mit farbenfrohen Fassaden zum Verweilen ein. Das Hinterland glänzt mit weitläufigen Weinbergen, Burgen und romantischen Ortschaften.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDer Comer See ist von einer imposanten Bergkulisse umgeben und bietet eine beeindruckende Mischung aus facettenreicher Landschaft und vielseitiger Kultur. Überall in den kleinen Ortschaften und Dörfern spüren Sie die Ursprünglichkeit Italiens. Die Schönheit des Sees entdeckt man am besten per Schiff. Die Orte Como und Lecco laden zum Verweilen und Entdecken ein. Nur eine Autostunde entfernt liegt die Modemetropole Mailand.
Weiterlesen & Reisen entdeckenEin Paradies für alle, die auf der Suche nach einer Insel sind, die ihre authentische Atmosphäre bewahrt hat, über ein reiches kulturelles Erbe verfügt und beeindruckende Natur besitzt. Die Insel blickt auf eine bewegte Geschichte mit verschiedensten Kulturen und Epochen zurück. In den Ausgrabungsstätten sind noch heute zahlreiche Überreste zu sehen. Darüber hinaus gibt es etliche landschaftliche Highlights zu entdecken wie etwa die Vulkane Vesuv und Stromboli, das Naturreservat Monte Fossa delle Felci und schwarze Strände.
Weiterlesen & Reisen entdeckenWildkräuter, Olivenhaine, atemberaubende Küsten und erstaunliche Zeugnisse der Vergangenheit: Sardinien bietet eine überraschende Vielfalt. Das wahre Sardinien findet man weitgehend im Landesinnern, wo die Geschichte der Insel in den Traditionen weiterlebt. Sardiniens Strände zählen zu den schönsten in ganz Europa. Puderweiße Sandstrände und unwirkliche Felsformationen prägen die Insel. Dazu gibt es einen Mix aus italienischem und orientalischem Essen und beste Weine!
Weiterlesen & Reisen entdeckenKennen Sie die Liparischen Inseln? Die Inseln sind ein Juwel im Mittelmeer, gelegen vor der nördlichen Küste Siziliens. Kaum bekannt bei Touristen, bieten sie dennoch alles, was man für die perfekte Reise braucht: vom einzigen aktiven Vulkan Europas über eine ursprüngliche Natur bis hin zu vielfältiger Kultur. Die von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärten Inseln lassen sich bei einer Rundreise optimal bereisen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenSorrento und seine Zitrusküste liegen auf einer Halbinsel mit atemberaubender Aussicht auf den Golf von Neapel. Die malerische Amalfiküste mit Fischerdörfern in bunten Pastellfarben aus rauen Felswänden ragend, begeistert und wird zu Recht schlicht als «die schönste Küste der Welt» bezeichnet. Weitere Highlights erwarten Sie auf der zauberhaften Insel Capri sowie in Pompeji – der römischen, vom Vesuv verschütteten Stadt. Auf unserer Rundreise am Golf von Neapel sind Ihnen daher vielfältige Eindrücke von Land und Leuten sicher.
Weiterlesen & Reisen entdeckenMittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
Jan. | Feb. | März | Apr. | Mai | Juni | Juli | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. | |
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Max. Temperatur °C | 13 | 15 | 17 | 20 | 23 | 27 | 31 | 31 | 28 | 24 | 19 | 16 |
Min. Temperatur °C | 7 | 7 | 9 | 11 | 14 | 18 | 20 | 20 | 19 | 15 | 12 | 8 |
Sonnenstunden / Tag | 5 | 5 | 6 | 8 | 9 | 10 | 11 | 10 | 9 | 7 | 5 | 4 |
Regentage | 7 | 7 | 6 | 5 | 4 | 2 | 1 | 1 | 3 | 5 | 7 | 8 |
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Einreise-, Transitvisum.
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Personalausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Mon, 05 Jun 2023 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Mon, 05 Jun 2023 12:17:08 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles – COVID-19
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
In einigen Teilen der Region Emilia-Romagna gilt aufgrund nach wie vor hoher Pegelstände und Gewitterwarnung die dritthöchste Warnstufe („gelber Alarm"); die bisher aufgrund der Überschwemmungen geltende höchste Alarmstufe wurde aufgehoben.
Insbesondere im Landesinnern besteht weiterhin die Gefahr von Erdrutschen. Es kommt teilweise zu Einschränkungen bei der Nutzung von Straßen im ländlichen Bereich sowie im regionalen Bahnverkehr. Weitere Auskünfte erteilen die lokalen Behörden sowie z.B. das Tourismusbüro der Emilia-Romagna.
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin für den Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhausstationen mit besonders schutzbedürftigen Patienten.
Eine allgemeine Maskenpflicht in Krankenhäusern besteht nicht mehr, die Entscheidung über die Maskenpflicht in der Notaufnahme sowie den Wartebereichen liegt im Ermessen der einzelnen Krankenhausleitungen. Der Zugang zur Notaufnahme kann von der Durchführung eines Corona-Schnelltest abhängig gemacht werden. Kinder unter sechs Jahren sind von dem Anwendungsbereich sämtlicher Vorschriften über die Maskenpflicht ausgenommen. Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne, Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.Ä. abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere der Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. In jüngster Zeit traten Diebstähle verstärkt auch in Strandnähe auf, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom sowie Einbrüche in Mailänder Parkhäusern, wie insbesondere im ATM-Parkhaus nahe der Metrostation Lampugnano.
Taschen oder Fotoapparate werden von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern entrissen, in Neapel auch wertvolle Uhren und Schmuck.
In den Regionen Emilia Romagna, Friaul-Julisch Venetien, Lombardei, Piemont, Venetien, Umbrien, Latium, Ligurien, Toskana und den Markengilt seit Juli 2022 wegen extremer Dürre der Notstand.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Zwischen August 2016 und Januar 2017 führte eine Serie schwerer Erdbeben der Stärken zwischen 5,0 und 6,5 in Marken und Umbrien zu zahlreichen Todesopfern und erheblichen Schäden.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führte. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel ist zuletzt 1944 ausgebrochen und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, vor allem in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden.
Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten Medicanes kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Anfang April 2023 ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom und Mailand gibt es U-Bahnen. Mit Behinderungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr muss im Falle von Streiks gerechnet werden.
2020 wurde die neue „San Giorgio"-Brücke in Genua offiziell eröffnet. Die Brücke ist als Teil der Autobahn A10 die wichtigste Verbindung zum und vom Hafen von Genua.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten PKW nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-Links Regel.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
In Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen in Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt.
Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur noch mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus ist zu beachten, dass jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument benötigt.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Zuletzt wurden Fälle von Chikungunya-Fieber 2017 aus Italien (Region Lazio in und um Rom sowie Städte Anzio, Latina und Guardavalle Marina) gemeldet. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen; aktuelle Fallzahlen bietet das ECDC. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
230 V, 50 Hz.
Central European Time: MEZ +2 (MEZ +3 vom 26 März bis 29 Oktober 2023)
Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
Air Malta (KM) fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia.
easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.
Fernbus: Flixbus und Eurolines fahren von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.
Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.
Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.).
Der Giruno der SBB verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.
Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.
ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.
SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.
Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit EuroCity (EC)-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein Euro-City-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom.
Train4you betreibt den Urlaubs-Express-Autoreisezug auf den Strecken Hamburg - Verona und Düsseldorf - Verona.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.
Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.
Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.
Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist.
Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.
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Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.
Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Autoreisezüge:
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in der ländlichen Umgebung um Trient und Florenz durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem in den Sommermonaten an der Küste und auf den Mittelmeerinseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Ebenfalls Insektenschutz und lange Kleidung schützen vor der, durch Mücken übertragbaren Infektion Kala Azar. Diese kommt vor allem in Süditalien und auf den Mittelmeerinseln vor.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
In Italien und in anderen EU-Ländern gilt neben dem digitalen COVID-19-Impfpass (EU Digital COVID Certificate) auch der Nachweis des COVID-Impfstatus mit dem Impfausweis in Papierform. Italien akzeptiert das Schweizer COVID-Zertifikat.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Hinweis: Aus der Girocard wird eine Debitcard: Im Laufe des Jahres 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Dann noch bestehende Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. Maestro-Nachfolger ist zum Beispiel Visa. Die neuen Debitkarten, die weltweit einsetzbar sind, sind dennoch keine Kreditkarten. So werden die Beträge beim Bezahlen mit der Debitkarte sofort vom Konto abgebucht.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten. Mobiles Surfen im Internet ermöglichen u.a. auch kostenpflichtige Goodspeed-Wi-Fi-Hotspots.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
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Erfahrener Reiseexperte
Gründer Viamonda
VR Präsident
Twerenbold Reisen
Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Schnellstraßen kosten keine Maut. Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnels sind Gebühren zu zahlen. Die Zufahrt zu den verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in den Innenstädten von Mailand, Bologna und Palermo ist kostenpflichtig.
Auf dem Festland sind alle Autobahnen mautpflichtig, außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 zwischen Messina und Palermo sowie die A18 von Messina nach Catania mautpflichtig.
Nicht auf allen Strecken ist die Erhebung der Maut gleich: Die Gebühren werden an den Mautstationen im geschlossenen oder offenen System, v.a. in der Gegend um Mailand, verlangt. Es gibt aber auch ein rein elektronisches System auf den neuen Autobahnen A36, A59 und A60, bei dem eine direkte Bezahlung an Mautstationen nicht möglich ist.
Je nach Restaurant zahlt man unabhängig von der Höhe der Rechnung zusätzlich 1 bis 2 Euro coperto. Tatsächlich handelt es sich beim coperto um eine Art Servicegebühr, die jedoch nichts mit dem Trinkgeld zu tun hat und auch nicht an den Kellner ausbezahlt wird. Angesichts der extrem niedrigen Löhne in der Gastronomie wird sich sehr über Trinkgeld gefreut. Wie viel Trinkgeld Sie geben möchten, bleibt jedem selber überlassen. In Restaurants sind 10-15 Prozent üblich.
In allen Hotels ist ein reichhaltiges Frühstück inkludiert. Dazu kommen Routenvorschläge sowie an den verschiedenen Orten Reiseführer, Schifffahrten, Eintrittstickets oder Besichtigungen, wie im entsprechenden Reiseprogramm beschrieben.
Alle Hotels auf unseren Rundreisen sind handverlesen. Wir bieten Reisen in guten 3* und 4* Sterne Häusern an. Wie in allen anderen Reiseländern haben auch diese Viamonda Partnerhotels stets ein Holidaycheck oder Trip Advisor Rating von mindestens 4 Sternen.
Aufgrund der Größe des Landes variiert die beste Reisezeit für Italien je nach Region und Reiseart.
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