In Nordschweden sind die Winter lang und sehr kalt mit Tiefsttemperaturen bis zu -40°C. Die Mitternachtssonne scheint oberhalb des Polarkreises von Mitte Juni bis Mitte Juli. Die Sommer können allgemein sehr warm aber auch sehr wechselhaft sein, sind aber im Norden kürzer. Nach Nordschweden reist man deshalb am besten von Anfang Juni bis Mitte Juli. In Süd- und Mittelschweden sind die Winter ebenfalls kalt und bringen viel Schnee. Die zweite Jahreshälfte ist in Schweden auf das Jahr gesehen am niederschlagreichsten. Im Sommer eignen sich in der Regel die Seen nur bis in Höhe von Stockholm zum Baden, weiter nördlich liegt die Wassertemperatur durchschnittlich bei 17°C und je nach Region noch darunter. Die beste Reisezeit für Süd- und Mittelschweden beginnt im Mai und endet im September. Die Insel Öland ist für ihr besonders trockenes, warmes Klima bekannt. Schweden eignet sich aufgrund seines angenehmen Klimas hervorragend für Aktivurlauber.
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten einreisen:
EU-Länder (Dänemark und Finnland nur bei direkter Einreise aus einem skandinavischen Land) und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Schweden ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Einreise- und Transitvisum.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land ohne Verlassen des Transitbereiches am selben Tag (kein Aufenthalt über Nacht) in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den schwedischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Anfragen an die konsularischen Vertretungen. Informationen und Formulare sind auch vom schwedischen Migrationsamt erhältlich.
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 14 Tage. Abweichungen sind möglich.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Visumpflichtige Reisende und Nicht-EU-Bürger, die sich in Schweden ohne Visum aufhalten dürfen, müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (450 SEK pro Tag. Weniger, wenn die Unterkunft schon bezahlt ist oder bei Privatbesuch.).
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate visumfrei in Schweden aufhalten und zum Beispiel dort arbeiten oder studieren wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht seit dem 1. Mai 2014 nicht mehr bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. EU-Bürger dürfen in Schweden ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten, studieren und leben. Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Schweden aufhalten möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Nicht-EU-Bürger müssen vor der Einreise bei der Schwedischen Botschaft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für Hunde und Katzen aus Norwegen bestehen keine Beschränkungen.
Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung eingeführt werden.
Für Hunde, Katzen und andere Kleinhaustiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Wird das Tier bei der Einreise für krank befunden, muss es für 120 Tage in Quarantäne und anschließend noch einmal für 60 Tage zur isolierten Aufbewahrung.
Folgende Zusatzanforderung gilt für Schweden: Hunde müssen gegen Hundestaupe geimpft sein.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Weitere Informationen erteilt das Zentralamt für Landwirtschaft.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den visafreien Aufenthalt hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die über eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco verfügen.
Stand - Tue, 01 Oct 2024 12:00:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Tue, 01 Oct 2024 11:46:32 +0200)
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In Stockholm kam es in jüngerer Zeit mehrfach zu Fällen von Koranschändungen. Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden hat sich nach Einschätzung des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch diese Ereignisse erhöht; die festgelegte Warnstufe wurde im August 2023 auf vier (von fünf) angehoben, siehe auch Sicherheit.
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Schweden besteht weiterhin und hat sich nach Aussage des schwedischen Sicherheitsdienstes SÄPO und des schwedischen Nationalen Sicherheitsberaters durch die jüngsten Ereignisse (u.a. Koranschändungen und Desinformationskampagne gegen die schwedischen Sozialdienste) erhöht. Die Generaldirektorin des schwedischen Sicherheitsdienstes hat die für Bedrohungslagen wegen internationalen Terrorismus' festgelegte Warnstufe am 17. August 2023 auf „hoch", d. h. auf vier (von fünf), angehoben. Diese Entscheidung beruht v. a. auf einer langfristigen Betrachtung der Gefährdungslage in Schweden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, touristischen Zentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen persönlicher Gegenstände (Handtasche).
Bandenkriminalität - mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen - kommt überwiegend in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor.
Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit.
Es herrscht kühles, im Landesinneren trockenes Kontinentalklima, das durch den Einfluss des Golfstroms temperiert ist.
Im Sommer kann es in Schweden insbesondere nach Trockenperioden zu Busch- und Waldbränden kommen.
Im Winter sind Temperaturstürze und extreme Kälte im Norden sowie Schneestürme und Eisregen möglich.
Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Kartenmaterial, Schwimmwesten, Mobiltelefon, Leinen, Trinkwasser, Proviant, Erste-Hilfe-Kit etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen, unbedingt getroffen werden.
Im Norden des Landes und im Winter erfordern Aktivitäten eine besonders gute Vorbereitung und Ausrüstung.
Schweden hat vorübergehend stichprobenartige Kontrollen an allen Grenzübergangsstellen eingeführt.
Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.
Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbare Karte vorab gekauft werden. Smartphone-Inhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben (für Stockholm: SL, für Göteborg: Västtrafik), in Stockholm kann in Bussen und U-Bahn auch direkt mit Kreditkarte bezahlt werden. Anschlagtafeln und Schalter an den Hauptbahnhöfen, nicht jedoch an kleineren Stationen oder in Bussen, geben Aufschluss über Tarifsysteme. In den Innenstädten steht Parkraum nur sehr begrenzt zur Verfügung.
In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden.
Im Straßen- und Schiffsverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann". Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen bis zu zwei Jahren).
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen. Strafen fallen deutlich höher aus als in Deutschland.
Jeweils geltende Parkregeln sind zu beachten. Falschparken wird mit hohen Bußgeldern bzw. Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen, wie der Angabe von Tagen und Uhrzeiten zu entnehmen ist. Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. An manchen Automaten ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Alternativ können Parktickets oft auch über Park-Apps erworben werden. Hinweise zu den Parkplatzbeschilderungen bietet die schwedische Transportbehörde.
Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten. Es drohen hohe Bußgelder. Auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte beim Autofahren ist verboten, sofern sie sich negativ auf das Führen des Fahrzeugs auswirkt.Stockholm und Göteborg haben eine Innenstadt-Maut, Passagen werden automatisch abgelesen und registriert. Gleiches gilt für die Brückenmaut in Motala und Sundsvall. Informationen zur City- und zur Brückenmaut erteilt die zuständige schwedische Transportbehörde.
In abgelegenen Gebieten Schwedens gibt es kein Mobilfunknetz, sodass es bei längeren Wanderungen nicht durchgehend möglich ist, Kontakt herzustellen bzw. erreichbar zu sein.
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet.
Anders als in Deutschland sind nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.
Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.
Prostitution ist in Schweden für den Kunden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
Drogenbesitz und -konsum – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – sind in Schweden verboten (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen sind auch bedeutend längere Strafen möglich).
Alkoholkonsum ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird generell von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit abgeraten.
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es schon ab Werten von 0,1 mg/l in der Atemluft bzw. 0,2 Promille im Blut empfindliche Strafen (Geld- und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren in schweren Fällen, sowie Führerscheinentzug). Dies gilt auch für das Steuern von Booten/Wasserfahrzeugen.
Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z. B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt. Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen andauern.
Das Sexualstrafrecht verlangt, dass beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sind.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Schweden bei mindestens 15 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unterhalb dieser Altersgrenze erfüllen den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.
Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit Debit- (Girocard) oder Kreditkarte gezahlt. Viele, insbesondere kleinere Geschäfte, nehmen gar kein Bargeld an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international gültigen Kredit- oder Debitkarte wird empfohlen.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Schwedens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, daher sind Reisen mit abgelaufenem Pass nicht möglich.
Vor einem Umzug nach Schweden wird empfohlen, einen Reisepass oder einen neuen Personalausweis bei der Heimatbehörde zu beantragen, da die Anmeldung beim schwedischen Melde- und Steueramt Skatteverket nur mit Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt nach dem 1. August 2021) möglich ist.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Seit 2018 besteht in Schweden Wehrpflicht für alle schwedischen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch deutsch-schwedische Doppelstaater können von der Regelung betroffen sein.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegen den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz, dass Warenkontrollen nicht stattfinden, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden und weiteren Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll Tullverket.
Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre oder älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.
Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist liegt bei maximal 15 kg.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Aktuelle Informationen u.a. auch über die Einfuhr anderer Haustiere aus EU-Ländern, zur Einfuhr von Haustieren aus Drittländern sowie über Einfuhrrestriktionen gefährlicher Hunderassen bietet das Swedish Board of Agriculture.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken).
Für Borreliose gilt ein Übertragungsrisiko durch ein Drittel aller Zecken. Das Erkrankungsrisiko ist aber gering. Eine Impfung ist nicht möglich. Schützende Kleidung und die direkte Entfernung der Zecke werden empfohlen.
Vereinzelt sind Fälle des Fuchsbandwurms (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/Preiselbeeren/Pilzen ab.
Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20 EUR) sofort fällig.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Königreich Schweden.
Stockholm.
Schweden wird im Westen von Norwegen, im Nordosten von Finnland, im Osten von der Ostsee und im Süden und Südosten vom Skagerrak und Kattegat begrenzt. Zum Staatsgebiet gehören zahlreiche Inseln, die größten sind Gotland, Öland und Orust. Die meisten der vielen tausend Seen befinden sich im südlichen Mittelschweden. Schweden hat 38.485 qkm Binnengewässer. Der größte See ist der 5540 qkm große Vänern, die höchste Erhebung der 2111 m hohe Kebnekaise. Etwa die Hälfte des Landes ist bewaldet. Der schwedische Teil Lapplands im Norden des Landes ist bergig und erstreckt sich über den Polarkreis hinaus.
Parlamentarische Monarchie seit 1809. Verfassung von 1975. Einkammerparlament (Riksdag) mit 349 Abgeordneten. Unabhängig seit 1523 (davor mit Dänemark und Norwegen vereint), seit 1917 parlamentarische Demokratie mit königlichem Staatsoberhaupt. Schweden ist EU-Mitglied.
König Carl XVI. Gustav, seit 1973
Ulf Kristersson, seit Oktober 2022.
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Schweden ist ein Land der kulturellen Kontraste: die Großstädte sind schick, modern und progressiv, während man auf dem Lande ein einfacheres Leben und vor allem viel Ruhe vorfindet.
Die Landschaft von Schweden ist im Allgemeinen sanfter als die dramatischen Küsten und Berge seines norwegischen Nachbarn. Ein Großteil der Landschaft ist bewaldet, und es gibt Tausende von Seen, besonders zwischen Göteborg und der Hauptstadt Stockholm.
Das Seebad Östersund im Zentrum von Schweden wird von Skandinaviern bevorzugt. Die meisten ausländischen Besucher ziehen die Großstädte und die Ostseeinseln vor. Die größte Insel, Gotland, ist mit ihren zahlreichen mittelalterlichen Kirchenruinen ein besonderer Höhepunkt.
Am reizvollen Hafen von Stockholm liegen Dutzende von Museen und hübsche mittelalterliche und barocke Gebäude, in denen sich heute Boutiquen und Cafés befinden.
Die nationale Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt u.a. ab Hamburg, Frankfurt/M., Berlin, München, Zürich und Genf direkt nach Stockholm; von Wien aus über Kopenhagen.
Lufthansa (LH) fliegt von München und Frankfurt/M. nach Stockholm und Göteborg;
Eurowings (EW) fliegt ab Hamburg und Hannover nach Stockholm;
Austrian Airlines (OS) Wien - Stockholm;
Swiss International (LX) Zürich - Stockholm und Göteborg.
Frankfurt - Stockholm: 2 Std.; Frankfurt - Göteborg: 1 Std. 35 Min.; Hamburg - Stockholm: 1 Std. 30 Min.; Hamburg - Göteborg: 1 Std. 5 Min.; Wien - Stockholm: 2 Std. 15 Min.; Zürich - Stockholm: 2 Std. 20 Min.; Zürich - Göteborg: 2 Std.; Genf - Stockholm: 2 Std. 35 Min.
Pkw: Die Öresundbrücke verbindet Seeland in Dänemark und Skåne in Schweden durch Autobahn und Schiene miteinander. Die Öresundverbindung ist mautpflichtig. Es besteht eine durchgehende Autobahnverbindung von Kopenhagen in Dänemark über Stockholm und Uppsala bis Gävle am Bottnischen Meerbusen.
Es empfiehlt sich, auf den Fähren für die gewünschte Fährstrecke im Voraus einen Platz für den Wagen zu reservieren (Fährverbindungen s.o.).
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Schweden.
Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzuführen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Ab Deutschland bestehen mehrmals täglich ICE- oder EC- Verbindungen von Hamburg nach Kopenhagen und von dort mit der schwedischen Eisenbahngesellschaft (SJ) im 20-Minuten-Takt oder dem Öresundtåg nach Malmö. In Malmö gibt es Anschluss Richtung Göteborg und Stockholm.
Eine zweite Verbindung besteht über Berlin, Sassnitz und Trelleborg nach Malmö.
Ab Berlin bietet das schwedische Bahnunternehmen Snälltaget Nachtzug-Verbindungen nach Malmö und Stockholm via Hamburg und Kopenhagen.
Der Nachtzug der österreichischen Bundesbahn, der ÖBB-Nightjet (www.nightjet.com/) verbindet Innsbruck und Wien mit Hamburg sowie Zürich mit Berlin und Hamburg; von Wien nach Berlin fährt ein Euronight-Zug (EN).
Autoreisezüge von Bahntouristik Express BTE verkehren von Lörrach nach Hamburg.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Schweden gültig.
Von Deutschland aus kann man mit verschiedenen Fährschiffbetreibern sowohl direkt als auch über Dänemark nach Schweden reisen.
Dreamlines bietet verschiedene Kreuzfahrten ab Kiel, mit Aufenthalt in Stockholm, u.a. auch eine Fahrt mit der AIDA.
Stena Line bedient auf ihrer Mini-Kreuzfahrt die Strecke Kiel-Göteborg-Kiel.
TT-Line hat Mini-Kreuzfahrten von Travemünde oder Rostock nach Südschweden im Programm.
Finnlines bedient die Strecke Travemünde - Malmö (Fahrzeit: ca. 9 Std.);
Stena Line Kiel - Göteborg (Fahrzeit: 14,5 Std.), Frederikshavn (Dänemark) - Göteborg (Fahrzeit: 9 Std.);
SAS Scandinavian Airlines (SK) fliegt Stockholm Arlanda von nahezu jedem Inlandsflughafen Schwedens aus an.
Auch Norwegian (DY) fliegt zahlreiche inländische Flughäfen, wie z.B. Göteborg, Malmö, Umea oder Visby auf Gotland an.
Das schwedische Straßennetz gehört zu den besten Europas. Es bietet die Möglichkeit, vom südlichsten Teil Schwedens bis ans Polarmeer zu reisen. Schwedens längste Autobahn, die E4, verbindet durchgängig Helsingborg an der dänischen Grenze über Stockholm und Uppsala mit Gävle an der finnischen Grenze.
Maut: Es gibt keine Straßen-Maut; in Stockholm und Göteborg allerdings eine City-Maut (s.u.). Bemautet sind außerdem die Brücken von Motala und Sundsvall.
Tankstellen sind im Allgemeinen flächendeckend vorhanden. Nur im hohen Norden ist das Tankstellennetz weniger dicht. Tankmöglichkeiten sollten dort stets wahrgenommen werden. Die Tankstellen sind i.d.R. täglich von 7 bis 21 oder 22 Uhr geöffnet; entlang der Autobahnen durchgehend. Man kann fast überall mit gängigen Kreditkarten bezahlen.
An etlichen Tankstellen kann man ausschließlich an Automaten-Zapfsäulen tanken; dies allerdings rund um die Uhr. Man bezahlt mit Kreditkarte. Diesel gibt es an diesen Tankstellen jedoch selten.
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Das schwedische Äquivalent zu unseren Autobahnen, der Motorväg, ist durch ein weißes Zeichen auf grünem Grund gekennzeichnet. Schweden hat keine gesonderte Nummerierung seiner Motorvägar. Sie können auch Teile der Länsvägar (Provinzstraßen) oder Riksvägar (Reichsstraßen) sein.
Mietwagen sind in den meisten Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Unter 25 Jahren kann eine zusätzliche Jungfahrer-Gebühr anfallen.
Taxis gibt es an allen Flughäfen und in den Städten. Es gibt keine festgelegten Tarife. Daher sollte man schon vor Fahrtantritt den Preis für die Fahrt erfragen bzw. aushandeln.
Vybuss und Flixbus betreiben Schnellbus- und Regionalbuslinien im ganzen Land. Im Norden verkehren Postbusse. Preiswerte und zuverlässige Verbindungen gibt es in alle Städte. An den Wochenenden (Fr-So) werden von vielen Busunternehmen Fahrkarten zu ermäßigten Tarifen angeboten, Ermäßigungen für Kinder werden ebenfalls gewährt.
Verkehrsbestimmungen:
- Alkohol am Steuer wird mit empfindlichen Geld- oder Gefängnisstrafen belegt.
- Die Promillegrenze ist 0,2 ‰.
- Autos und Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
- Die Benutzung eines handgehaltenen Mobil- oder Autotelefons ist während der Fahrt verboten; die Nutzung von Freisprecheinrichtungen ist dagegen erlaubt;
- Für Motorradfahrer sind Motorradhelme Vorschrift.
- Kinder unter 7 Jahren dürfen nur im Kindersitz oder mit Kindersicherheitsgurten befördert werden.
- Allgemein besteht Anschnallpflicht.
- Ein Warndreieck sollte mitgeführt werden.
- Winterreifen sind vom 1. Dezember bis 1. März Pflicht.
Weitere Informationen von den schwedischen Automobilclubs Motormännens Riksförbund (M) und Kungliga Automobilkluben (KAK); beide in Stockholm.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h (Beschilderung beachten);
auf Landstraßen: 70-90 km/h;
auf Autobahnen und Schnellstraßen: 110 km/h (120 km/h auf ausgeschilderten Strecken). Gespanne dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen 80 km/h fahren (Achtung: Die deutsche 100kmh-Zulassung für Gespanne gilt in Schweden nicht).
Bei Autopannen wendet man sich an den “Assistancekåren” Service, Tel. 020-912 912 (kostenlose Nummer; gilt nur innerhalb Schwedens) oder +46 8 627 57 57 (normale Telefongebühren).
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlust von Dokumenten und Geld, bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.
Fahrzeugpapiere sind mitzuführen. Das Mindestalter für Autofahrer ist 18 Jahre. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen die Unfallaufnahme zu erleichtern und in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz.
In abgelegenen Regionen sollte man wegen des Wildwechsels (vor allem Elche) besonders aufmerksam und vorsichtig fahren.
Stockholm verfügt über ein gut ausgebautes Netz an U-Bahnen (T-bana), Vorortzügen, Bussen, Trams und Schiffen. Betreiber sind die Stockholmer Verkehrsbetriebe, Storstockholms Lokaltrafik (SL). Neben Einzelfahrscheinen gibt es auch Mehrfahrtenkarten. Online oder am Automaten sind diese günstiger als am Schalter.
Der Stockholm Pass bietet freien Eintritt zu mehr als 60 Sehenswürdigkeiten und beinhaltet eine Vielzahl an Sightseeing-Touren per Schiff sowie unbegrenzte Fahrt mit 'Hop On-Hop Off'-Bussen und -Schiffen. Den Stockholm Pass gibt es für 1, 2, 3 und 5 Tage.
Mit der Zusatzoption Travel Card können öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Bahn, Zug und Tram unbegrenzt genutzt werden. Kinder von 6 bis 15 Jahren zahlen etwa die Hälfte.
Stockholm Info bietet die Stockholm Prepaid Karte an. Die Karte lädt man mit 500 oder 1000 SEK auf und bezahlt damit den Eintritt bei rund 30 Attraktionen und Sehenswürdigkeiten; teils zum vollen Preis, teils vergünstigt. Bei der 500-SEK-Variante kann man den öffentlichen Nahverkehr 24 Stunden lang nutzen, bei der 1000-SEK-Variante 72 Stunden.
Eine City-Maut wird fällig, wenn man mit dem Pkw ins Zentrum von Stockholm oder Göteborg fährt. Die Fahrzeuge werden an Kontrollstationen automatisch registriert, und man erhält per Post eine Rechnung mit einer Zahlfrist von zwei Wochen. Bei einem längeren Urlaub kann die Frist bei der Rückkunft verstrichen sein und eine Strafgebühr fällig werden. Tipp: Vor der Abreise ein Familienmitglied oder Freunde beauftragen, die Post zu kontrollieren und die Maut zu überweisen!
In Göteborg und Norrköping gibt es Straßenbahnen.
Das Streckennetz der Schwedischen Eisenbahnen (SJ) ist gut ausgebaut.
SJ-Regional und Intercity-Züge verkehren in ganz Schweden.
Der SJ-Highspeed-Zug (Snabbtåg) bietet schnelle Verbindungen auf folgenden Strecken: Kopenhagen-Malmö-Göteborg, Kopenhagen-Malmö-Stockholm sowie zwischen Stockholm und Göteborg, Stockholm und Falun, Karlstad, Sundsvall und Östersund.
Der SJ-Nachtzug (NT) bedient inländische Verbindungen in Schweden, aber auch eine internationale Strecke nach Narvik (Norwegen).
Der Snälltåget-Nachtzug verbindet Malmö mit dem Skigebiet Åre.
In Süd- und Mittelschweden verkehren Züge im 30 bis 60 Minuten-Takt zwischen den größeren Städten. Zu den dünn besiedelten, waldreichen Gebieten nördlich des Polarkreises fahren Nachtzüge. Die meisten Nachtzüge haben Sitz-, Liege- und Schlafwagen.
Platzreservierung wird empfohlen und ist bei den meisten Hochgeschwindigkeits- und Nachtzügen obligatorisch. Weitere Informationen und Fahrkarten bei SJ, DB, ÖBB und SBB.
Sonderfahrkarten: Die schwedische Bahn (SJ) bietet auf ihrer Website verschiedene Fahrpreisermäßigungen an. In ihrem Budget calender sind vergünstigte Fahrpreise nach Datum aufgelistet. Für Jugendliche unter 26 Jahren, Studenten und Senioren gibt es Last Minute Tickets. Die Preise für Last Minute Tickets erscheinen im regulären Buchungsablauf frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt und sind rot gekennzeichnet.
Der Interrail One Country Pass ist auch in Schweden gültig.
Mit dem Eurail Scandinavian Pass können Reisende, die ihren Wohnort nicht in Europa haben, unbegrenzt in Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland mit dem Zug reisen.
Vom schwedischen Festland aus gibt es regelmäßige Verbindungen zu schwedischen Inseln:
Gotlandlinjen verbindet z.B. Nynäshamn, Oskarshamn und Västervik mit Visby auf der Insel Gotland.
Ven-Trafiken verkehrt zwischen Landskrona in Südschweden und der Insel Ven.
Die Reederei Göta Kanal bietet diverse Kreuzfahrten, auf denen man den Göta Kanal, der die großen Seen in Mittelschweden verbindet, erkunden kann. Es werden Kreuzfahrten von wenigen Stunden bis zu einer knappen Woche angeboten. Der Göta Kanal ist vom 3. Mai bis zum 29. September öffentlich befahrbar. Außerdem besteht die Möglichkeit für verschiedene Strecken Freizeitboote mit drei Übernachtungen in Yachthäfen zu mieten.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger ist die Försäkringskassan (Schwedische Allgemeine Versicherungskasse). Ärztliche Behandlung erfolgt durch private Allgemeinärzte und Zahnärzte, die der Sozialversicherung angeschlossen sind, Zahnbehandlung auch durch den Nationalen Zahnbehandlungsdienst. Die Behandlung in Krankenhäusern ist im Allgemeinen kostenfrei. Kostenbeteiligung bei Medikamenten auf Rezept, bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung.
Bei jedem Arztbesuch wird eine Eigenbeteilung sofort fällig, die sich nach dem Aufwand richtet. Das Minimum liegt bei 200 SEK (ca. 25 €).
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Im Sommer empfiehlt es sich, Mückenschutzmittel einzupacken; die schwedischen sollen die besten sein.
Generell gibt es keine Vorsichtsmaßnahmen, jedoch sollten selbst gesammelte Blaubeeren, Pilze und Preiselbeeren nicht unbehandelt oder ungewaschen verzehrt werden, da diese u. U. mit dem Fuchsbandwurm kontaminiert sein könnten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Provinz Stockholm westlich bis zu den Mälaren und südlich bis zum Revskärs Naturreservat sowie die östlich vorgelagerten Inseln. Weiterhin besteht ein geringes Risiko um die Mälaren bis einschließlich die Provinzen Uppsala und Kalmar sowie auf den vorgelagerten Inseln in der Ostsee. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung empfohlen.
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt mit den Einheimischen sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
1 Schwedische Krone = 100 Öre. Währungskürzel: Skr, SEK (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 1000, 500, 200, 100, 50 und 20 Skr; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Skr. Schweden unternimmt derzeit keine Bestrebungen zur Einführung des Euro.
Achtung: Barzahlungen sind in Schweden nicht mehr überall möglich. Viele Cafés, Restaurants, Geschäfte, Museen, der öffentliche Nahverkehr und auch öffentliche Toiletten akzeptieren keine Barzahlung mehr. Die meisten Banken in Schweden handhaben keine Barmittel mehr. Das mobile Zahlungssystem Swish ist in Schweden sehr beliebt, dafür wird jedoch ein schwedisches Konto benötigt.
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, Diners Club und Visa werden sogar bei kleinen Beträgen überall (auch von Ticketautomaten und in Taxis) angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks werden in Schweden nicht mehr akzeptiert.
Mo-Fr 09.30-15.00 Uhr. Viele Banken haben außerdem an einem Wochentag bis 17.00 oder 18.00 Uhr geöffnet.
Geld kann an Geldautomaten landesweit abgehoben werden. Bargeld ist in Schweden jedoch stark in den Hintergrund getreten. Bezahlt wird in der Regel mit der Kreditkarte oder mit der Bankkarte. Die meisten schwedischen Banken handhaben keine Barmittel mehr.
Schwedisch ist die Landessprache. Zu den Minderheitensprachen in Schweden zählen Finnisch, Samisch, Romani, Jiddisch und Meänkieli. Daneben werden vielfach Englisch, Deutsch und Französisch als Fremdsprachen gesprochen.
[*] Geschäfte und Büros schließen oft früher am Tag vor einem gesetzlichen Feiertag.
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Schweden eingeführt werden:
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten in der EU mindestens folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 20 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 20 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 20 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 20 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom schwedischen Zoll (Internet: www.tullverket.se) erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0046.
In Schweden gibt es keine öffentlichen Telefonzellen mehr.
GSM 900/1800, 2G, 3 G und 4 G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Tele 2 und Telia.
Es bestehen internationale Roaming-Abkommen. Größere Unternehmen haben Verträge mit lokalen Anbietern. Die Netzabdeckung ist in Südschweden flächendeckend. In Nordschweden hat man entlang der großen Straßen und an der Küste Empfang.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer schwedischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten anbieten.
Hauptanbieter sind u.a. Telenor, Ownit und Tele 2. Öffentliche Internet-Stationen befinden sich in den meisten Flughäfen, Bahnhöfen, Bücherhallen und Hotels.
Schwedens Postagenturen sind in Kaufhäusern, Kiosken und Tankstellen untergebracht. Briefkästen sind gelb. Briefe innerhalb Europas sind etwa 3-4 Tage unterwegs. Die Öffnungszeiten der Postagenturen entsprechen den jeweiligen Geschäftszeiten der Geschäfte, in denen sie untergebracht sind.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Schweden empfangen.
Glas- und Kristallwaren, Stahl- und Silberartikel und Hemslöjd (Kunstgewerbeartikel) sowie Holzschnitzereien.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr und Sa 09.00-16.00 Uhr. In den Großstädten haben die Kaufhäuser an bestimmten Abenden bis 20.00/22.00 Uhr geöffnet, einige auch sonntags 12.00-16.00 Uhr. Auf dem Land schließen die Geschäfte/Tankstellen um 17.00/18.00 Uhr.
Die Restaurants sind teuer, am preisgünstigsten sind die Tagesgerichte, die mittags angeboten werden. Um das Smörgåsbord (kalte Platte) so richtig zu genießen, sollte man die Gerichte in der traditionellen Reihenfolge essen. Zuerst probiert man eingelegten Hering mit Salzkartoffeln, dann vielleicht einige weitere Fischgerichte wie geräucherten Lachs oder Anchovis, danach kalten Braten, Pastete, Rindfleischscheiben, gefülltes Kalbsfleisch oder geräuchertes Rentierfleisch. Dann folgen die warmen Gerichte, z. B. ein Heringsgericht, kleine Fleischklößchen (köttbullar) oder ein Omelett. Zum Nachtisch gibt es Semlor, ein mit Marzipan und Sahne gefülltes Hefegebäck.
Getränke: Aquavit und Brännvin werden eisgekühlt zum Smörgåsbord getrunken. Schwedische Hell- und Dunkelbiere gibt es in vier Stärken. Wein und Sekt sind sehr teuer. An Jugendliche unter 20 Jahren werden keine Spirituosen verkauft. Wein, Bier und Spirituosen werden in staatlichen Geschäften verkauft (Systembolaget), die während der normalen Geschäftszeiten geöffnet haben. Sonntags wird in Cafés, Bars oder Restaurants Alkohol nicht vor 13.00 Uhr ausgeschenkt. Nach Mitternacht ist Alkohol nur in Nachtklubs erhältlich, die bis 02.00 oder 03.00 Uhr geöffnet haben. Spirituosen sind nur in bestimmten Lokalen mit entsprechender Schanklizenz (Fullständiga Rättigheter) erhältlich. Die Strafen für Alkohol am Steuer sind hoch.
87% der Bevölkerung gehören der Schwedischen Kirche an. Römisch-katholische, orthodoxe, baptistische, muslimische, jüdische und buddhistische Minderheiten.
Umgangsformen: Außer im Behördenverkehr ist in Schweden allgemein das »Du« üblich. Unpünktlichkeit gilt als sehr unhöflich. Man sollte nicht trinken, bevor der Gastgeber sein Glas hebt und einen Trinkspruch ausgesprochen hat. Skål heißt Prost. Nach dem Essen bedankt man sich mit »Tack för maten« bei Koch oder Köchin.
Kleidung: Freizeitkleidung ist fast überall angebracht, nur in besseren Restaurants, Klubs und zu besonderen Anlässen wird elegantere Kleidung erwartet.
Rauchen: In ganz Schweden gilt Rauchverbot auf allen öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen von Cafés, Restaurants und Kneipen, in denen Speisen und Getränke serviert werden. Gastronomische Einrichtungen dürfen Raucherzimmer anbieten, in denen allerdings kein Essen und keine Getränke serviert werden dürfen.
Trinkgeld: Das Bedienungsgeld ist in Hotel- und Restaurantrechnungen bereits enthalten, dennoch wird meist aufgerundet. Nachts ist der Bedienungszuschlag höher. Taxifahrer freuen sich über eine Aufrundung des Fahrpreises.
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