- Hin- & Rückflug
- 7x Übernachtung in 4* Hotels
- Täglich Frühstück
- Mietwagen für den gesamten Aufenthalt
- Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbehalt & unbegrenzt Kilometer
- Eintritt Alhambra & Nasridenpaläste
- Zusätzlich individuell wählbar
Noch nie war Reisen nahe der Heimat so beliebt wie in diesem Jahr: Sie brauchen gar nicht in die Ferne schweifen, denn einige der schönsten Reiseziele befinden sich bei uns in Europa.
Das südliche Europa bietet ein facettenreiches Angebot an romantisches Naturlandschaften, Kulturdenkmälern, Weltkulturerben, aufregenden Städten und zahlreichen Aktivitäten in Wäldern sowie an zauberhaften Stränden. Und das Beste ist: keine lange Anreise – auch ein kurzer Trip ist möglich!
Wer während des Urlaubs Naturerlebnisse sucht, der kommt bei all unseren Rundreisen in Europa voll auf seine Kosten. Egal ob beim Inselhüpfen auf den Kanaren, der Blumeninsel Madeira, der traumhaften Weinberglandschaft Rioja, den pitoresken Buchten im Süden Italiens oder die Inselwelt der Kykladen. Europa hat für jeden Naturfreund spektakuläre Lanschaften zu bieten.
In den Ländern Spanien, Portugal, Griechenland und Italien befinden sich eine Vielzahl an Reisehighlights, die Kultur- und Naturinteressierte gleichermaßen anziehen: Porto oder Lissabon in Portugal, Athen in Griechenland, Neapel oder Bari in Italien – die Liste an interessanten Metropolen ist lang und gilt es zu entdecken. Sie bieten nicht nur eine Vielzahl an kulturellen Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten, sondern geben immer auch einen guten Einblick in Land und Leute. Viele dieser Metropolen befinden sich direkt am Meer, an schönsten Seen oder haben ein tolle Natur im Umfeld, sodass Sie mit der Wahl immer eine perfekte Kombination aus Kultur, Natur & aktiv sein oder eben Entspannung am Strand und See genießen können.
Wenn es um Strandurlaub geht, zieht es viele Reisende in ferne Länder – doch gerade der Süden von Europa findet man noch schönste Stranderlebnisse in verträumten Buchten! Paradebeispiele sind spanische Inseln oder die Südküste und auch Italien und Griechenland können mit ihren reizvollen Buchten und Stränden locken. Diese Ziele sind auch in den Wintermonaten ein beliebtes Ziel, denn hier herrschen ganzjährig milde Temperaturen.
Lassen Sie sich einfangen von der Schönheit und dem Abwechslungsreichtum in den europäischen Reiseländern. Bei uns finden Sie dazu eine Auswahl besonderer Reiseerlebnisse.
Mietwagenreisen sind eine beliebte Reiseform. Gehen Sie auf Ihre eigene Entdeckungsreise. Freuen Sie sich auf die Kombination aus eigener Gestaltungsfreiheit gepaart mit unserem Routenvorschlag und den für Sie vorgebuchten Hotels. Damit Sie kein Highlight verpassen, haben wir die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Geheimtipps Ihres Ziels bereits in einem Reiseverlauf für Sie zusammengefasst. So können Sie Ihre Entdeckungstouren besser planen und trotzdem individuell an Ihre eigenen Wünsche anpassen.
Reisen entdeckenBei viamonda können Sie Ihre individuelle Privatreise ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten und erhalten Ihre Buchungsbestätigung sofort entsprechend der abgeschlossenen Planung und Buchung. Mit dem neuartigen Reiseplaner können Sie Ihre Reise ganz einfach auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche abstimmen. Passen Sie z.B. bei Mietwagenreisen in Europa beliebig anhand des Routenvoschlages die Hotels, Aufenthaltstage oder sogar Routenetappen an und schließen Sie diese ganz individuelle Planung dann selbständig über das System ab. Kombinieren Sie ferner bei Privatreisen flexibel die gewünschte Hauptreise mit einer Vielfalt an Vor- und Nachprogrammen sowie tagesaktuellen Flügen und anderen Extras. So wird Ihre Privatreise zu einem einzigartigen Erlebnis ganz nach Ihren Vorstellungen. Möchten Sie den Reiseverlauf nicht selbst planen, bietet Ihnen viamonda maßgeschneiderte Angebote mit 48h Antwortgarantie.
Viamonda betreut und berät Sie nach Wunsch von der Buchung bis zum Ende Ihrer Reise. Wir achten darauf, dass Sie Ihre Reise ganz entspannt und in vollen Zügen genießen können. Sollten Sie dennoch einmal Fragen oder Probleme im Reiseland haben, können Sie sich jederzeit an unsere erfahrenen Organisationsexperten und Reiseleiter vor Ort wenden oder unseren 24h-Notfallservice nutzen. Mit Ihren Reiseunterlagen erhalten Sie die Kontaktdaten, über die Sie uns jederzeit anrufen können. Wir sind immer für Sie erreichbar und werden uns um die Dinge, die Ihnen auf dem Herzen liegen, kümmern, damit Ihr Urlaub wunderbar und unvergesslich wird.
Zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Funchal gehören der Botanische Garten, der Mercado dos Lavradores sowie die Stadt Monte.
Weiterlesen & Reisen entdeckenTeneriffa ist die größte Kanarische Insel und gehört zu Spanien. Sie befindet sich im Atlantischen Ozean, die Hauptstadt ist Santa Cruz de Tenerife. Teneriffa ist geprägt von majestätischen Landschaften, schönen Stränden und alten Traditionen.
Weiterlesen & Reisen entdeckenEin Paradies für alle, die auf der Suche nach einer Insel sind, die ihre authentische Atmosphäre bewahrt hat, über ein reiches kulturelles Erbe verfügt und beeindruckende Natur besitzt. Die Insel blickt auf eine bewegte Geschichte mit verschiedensten Kulturen und Epochen zurück. In den Ausgrabungsstätten sind noch heute zahlreiche Überreste zu sehen. Darüber hinaus gibt es etliche landschaftliche Highlights zu entdecken wie etwa die Vulkane Vesuv und Stromboli, das Naturreservat Monte Fossa delle Felci und schwarze Strände.
Weiterlesen & Reisen entdeckenDie pulsierende Metropole Athen gilt als das Zentrum des antiken Griechenlands, zahlreiche Denkmäler, Tempel und Ruinen aus dem 5. Jahrhundert v. Chr. befinden sich in der Innenstadt und beeindrucken ihre Besucher aus aller Welt. Das wohl bekannteste der architektonischen Meisterwerke ist die Akropolis, eine ehemalige Stadtfestung die auf einem Tempelberg über der Hauptstadt thront. Antike Gebäude wie der Parthenon-Säulentempel, der Olympieion Tempel von Zeus, und spannende Museen, wie das Akropolismuseum und das Archäologische Nationalmuseum, stellen Skulpturen, Vasen, Schmuck und andere antike Funde aus.
Weiterlesen & Reisen entdeckenWir planen sehr gerne Ihre individuelle Traumreise oder unterstützen Sie mit Ideen, Rat und Tat
bei Reiseplanung und Buchung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Gerne rufen wir Sie auch zu der für Sie passenden Uhrzeit zurück.
Wir freuen uns mit Ihnen zu sprechen!
Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise-, Transitvisum.
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:03:32 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-links Regel.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
230 V, 50 Hz.
Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel sowie ab Bael-Muhouse-Freiburg Euro Airport nach Rimini.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.
Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.
Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.).
Der Giruno, der neue Gotthard-Personenzug der SBB, verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.
Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.
ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.
SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.
Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit DB-ÖBB EuroCity-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen, Trento und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein EuroCity-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom sowie ab Stuttgart via München und Salzburg nach Venedig.
Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet Italien ab der Talstation Testa Grigia mit der Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.
Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.
Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.
Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist.
Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.
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Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.
Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Rom-Pompeji (Frecciarossa 1000, Fahrtdauer: sonntags in knapp 2 Stunden),
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die italienische Bahngesellschaft Ferrovie dello Stato (FS) bietet Kulturreisen in luxuriösen Nostalgiezügen durch schöne Landschaften und geschichtsträchtige Gebiete.
Vom Luxuszug Orient Express La Dolce Vita kann man durch 14 Regionen in Italien fahren.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Autoreisezüge:
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
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Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise-, Transitvisum.
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:03:32 +0200)
Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-links Regel.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
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Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel sowie ab Bael-Muhouse-Freiburg Euro Airport nach Rimini.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.
Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.
Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.).
Der Giruno, der neue Gotthard-Personenzug der SBB, verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.
Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.
ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.
SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.
Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit DB-ÖBB EuroCity-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen, Trento und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein EuroCity-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom sowie ab Stuttgart via München und Salzburg nach Venedig.
Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet Italien ab der Talstation Testa Grigia mit der Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.
Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.
Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.
Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist.
Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.
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Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.
Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Rom-Pompeji (Frecciarossa 1000, Fahrtdauer: sonntags in knapp 2 Stunden),
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die italienische Bahngesellschaft Ferrovie dello Stato (FS) bietet Kulturreisen in luxuriösen Nostalgiezügen durch schöne Landschaften und geschichtsträchtige Gebiete.
Vom Luxuszug Orient Express La Dolce Vita kann man durch 14 Regionen in Italien fahren.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Autoreisezüge:
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
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Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise-, Transitvisum.
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:03:32 +0200)
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Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-links Regel.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
230 V, 50 Hz.
Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel sowie ab Bael-Muhouse-Freiburg Euro Airport nach Rimini.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.
Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.
Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.).
Der Giruno, der neue Gotthard-Personenzug der SBB, verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.
Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.
ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.
SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.
Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit DB-ÖBB EuroCity-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen, Trento und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein EuroCity-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom sowie ab Stuttgart via München und Salzburg nach Venedig.
Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet Italien ab der Talstation Testa Grigia mit der Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.
Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.
Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.
Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist.
Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.
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Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.
Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Rom-Pompeji (Frecciarossa 1000, Fahrtdauer: sonntags in knapp 2 Stunden),
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die italienische Bahngesellschaft Ferrovie dello Stato (FS) bietet Kulturreisen in luxuriösen Nostalgiezügen durch schöne Landschaften und geschichtsträchtige Gebiete.
Vom Luxuszug Orient Express La Dolce Vita kann man durch 14 Regionen in Italien fahren.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Autoreisezüge:
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
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Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.
Einreise-, Transitvisum.
Einreisevisum: 3 Monate Aufenthalt vom Tag der Ausstellung.
Transitvisum: Maximal 5 Tage (Einreisetag zählt mit).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den italienischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Alleinreisende italienische Minderjährige unter 15 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern / Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Sittiche und Papageien aus allen Ländern (pro Person max. 2 große Papageien oder 4 kleinere) benötigen ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass das Herkunftsland des Vogel frei von der Papageienkrankheit ist oder dass das Tier 6 Monate lang vor der Einreise unter staatlicher Quarantäne stand. Eine Einfuhrgenehmigung wird nicht benötigt, wenn die Vögel vom Halter begleitet werden.
Für andere Kleintiere (z.B. Hamster, kleine Fische, Schildkröten und Kanarienvögel) bestehen keine Vorschriften. Es können maximal 5 Kleintiere ohne Formalitäten eingeführt werden.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Staatsangehörige der Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, die eine noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.
Stand - Fri, 18 Oct 2024 14:15:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Fri, 18 Oct 2024 14:03:32 +0200)
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Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschläge hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung durch Terrorismus auch an religiösen Stätten kann nicht ausgeschlossen werden.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen vor allem in Touristenzentren und an Stränden vor.
Mit Trickbetrug werden Touristen durch Hinweise auf eine angebliche Reifenpanne oder abgefahrene Rück- bzw. Seitenspiegel sowie Anrempeln, auch z.B. mit Beschmutzen der Kleidung durch Eis, Pizza u.ä., abgelenkt und dann durch Komplizen beraubt. Grundsätzlich ist in allen größeren italienischen Städten an den jeweiligen zentralen touristischen Orten wie auch Bahnhöfen und belebten Metrostationen besondere Achtsamkeit geboten. Besonders gilt dies auf den Bahnstrecken vom Flughafen Rom-Fiumicino in die Innenstadt, in den Bahnhöfen selbst und in Bussen, hier insbesondere den Linien 40, 62 und 64, außerdem in Mailand vor allem auf dem Domplatz und in der Fußgängerzone, in Venedig an den Haltestellen und Fahrscheinschaltern für das Linienboot („Vaporetto") und in Neapel auf den Buslinien R2, 152 und 202, die das Zentrum mit dem Bahnhof verbinden.
Autoeinbrüche kommen häufig vor. Es werden immer wieder Fahrzeuge und Wohnmobile mit komplettem Inhalt gestohlen. Besondere Vorsicht ist beim Abstellen von Autos in Strandnähe geboten, z.B. in Ostia und Fregene bei Rom. Gleiches gilt auch für unbedachte Parkhäuser und auf unbewachten Stellplätzen.
In größeren Städten, wie z.B. Neapel, Rom, Mailand und Turin, werden Taschen oder Fotoapparate sowie wertvolle Uhren oder Schmuck von vorbeifahrenden motorisierten Zweirädern aus entrissen.
Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flug- und Fährhäfen, Bahnhöfen, in Zügen, im Bus, in Fußgängerzonen und an Stränden und Touristenattraktionen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
Tragen Sie Taschen und Fotoapparate nicht zur Straßenseite hin.
Der italienische Zivilschutz stellt detaillierte Informationen über verschiedene Naturrisiken, wie z.B. Erdbeben oder Vulkanausbrüche und damit verbundene Notfallpläne, in englischer Sprache zur Verfügung.
Italien liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu zum Teil schweren Erdbeben kommt.
Mehrere Vulkane in Italien sind immer wieder aktiv.
Die phlegräischen Felder in Kampanien werden als Supervulkan eingestuft und zeigen immer wieder Veränderungen, die in der Vergangenheit auch zu Evakuierungsmaßnahmen führten. Der Vesuv in unmittelbarer Nähe bei Neapel brach zuletzt 1944 aus und steht unter Beobachtung.
Der Ätna auf Sizilien ist der aktivste Vulkan Europas und zeigt jüngst, wie auch der Vulkan Stromboli auf der gleichnamigen Insel, leichtere Eruptionen, die teilweise Unterbrechungen im Flugverkehr nach sich ziehen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft zu möglichen Auswirkungen auf bereits gebuchte Flüge.
Im Norden herrscht mitteleuropäisches, im Zentrum und Süden mediterranes Klima.
Ganzjährig, insbesondere in den Sommermonaten, kommt es in Norditalien aufgrund starker Regenfälle und Unwetter zu Überschwemmungen und Erdrutschen, die zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen können.
In den Wintermonaten besteht in den Bergen Norditaliens häufig die Gefahr von Lawinen und Erdrutschen.
Bei Tauwetter besteht insbesondere in Norditalien die Gefahr von Überschwemmungen.
Venedig ist zur Hochwasserzeit (Acqua alta) regelmäßig von Überschwemmungen betroffen, sodass einige Plätze und Gassen unpassierbar werden. Auch in Rom kann es nach Starkregen zu Überschwemmungen kommen.
Im Mittelmeer kann es insbesondere von August bis November zu vereinzelten schweren Herbststürmen bis hin zu sogenannten "Medicanes" kommen. In der Folge sind Überschwemmungen und Erdrutsche sowie erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen möglich.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Italien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden und in der Folge zu Verkehrs und Luftqualitätsbeeinträchtigungen.
In den mittleren und südlichen Regionen Italiens, insbesondere auf Sizilien, herrscht aufgrund der aktuellen Wetterlage sowie ausbleibender Regenfälle bereits seit einigen Wochen erheblicher Wassermangel. Die italienischen Behörden haben deshalb Dürre-Warnungen für betroffene Regionen Italiens ausgegeben und auf der Webseite von ISPRA veröffentlicht.
In der norditalienischen Provinz Trient/Trentino wurde Mitte Juli 2024 ein Jogger nördlich des Gardasees von einer Bärin attackiert und verletzt. 2023 wurde ein Jogger von einem Bären getötet. In dieser Provinz lebt eine größere Bärenpopulation; in der Nachbarprovinz Südtirol wurden bislang nur vereinzelte Bärenstreifzüge festgestellt.
Italien wendet das Schengener Abkommen an, Grenzkontrollen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen werden Reisende auf dem Luftweg bei Ein- und Ausreise jedoch verstärkt kontrolliert, Flugreisen nach Deutschland sind meist nur mit einem Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Italien ausgestellten Passersatzdokument möglich.
Neben einem Inlandsflugnetz bestehen Eisenbahn- und Busverbindungen. In Rom, Mailand und Neapel gibt es U-Bahnen.
In Italien kommt es immer wieder zu regionalen und landesweiten Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, von denen auch Flugverbindungen nach Deutschland betroffen sein können. Im Streikfall muss mit stundenweisen oder auch ganztägigen Einschränkungen in Form von Verspätungen und Annullierungen gerechnet werden. Informationen über aktuelle Streiks werden vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr veröffentlicht.
Die meisten italienischen Autobahnen und viele Tunnel sind mautpflichtig. Mailand, Bologna und Palermo erheben eine City-Maut. Die Bezahlung erfolgt in bar, mit Bank- oder Kreditkarte, einer (z.B. bei Automobilclubs erhältlichen) Viacard oder einem Telepass. Informationen bietet hierzu auch Autostrade per l'Italia.
Der italienische Straßenverkehr ist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden nicht immer eingehalten. Es ist daher auch an grünen Ampeln oder Zebrastreifen besondere Vorsicht geboten.
In vielen Städten gibt es Fahrverbote bzw. Fahrteinschränkungen und Tempolimits zur Reduzierung der Luftverschmutzung oder auch verkehrsberuhigte Zonen, sogenannten ZTL (zone a traffico limitato). Besonders gekennzeichnete Bus- und Taxispuren dürfen von privaten Pkw nicht genutzt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahrer mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis bzw. unter 21 Jahren gilt absolutes Alkoholverbot.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Mitführen von Warnwesten in Signalfarben sowie auch tagsüber die Einschaltung des Abblendlichts gesetzlich vorgeschrieben.
In den Kreis einfahrende Fahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt, wobei dies in der Praxis nicht immer beachtet wird. In Ermangelung von Hinweisschildern, die die Vorfahrt eindeutig regeln, gilt wie an Kreuzungen die Rechts-vor-links Regel.
Farbliche Markierungen weisen Parkbeschränkungen aus, nur weiße Linien erlauben kostenloses Parken.
Auf vielen Straßen gilt im Winter die Pflicht, Winterreifen (M+S-Kennung) zu benutzen, jedoch gibt es keine einheitliche Regelung.
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien müssen Fahrzeuge innerhalb von 60 Tagen umgemeldet werden, sonst droht die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Bußgelder fallen in der Regel deutlich höher aus als in Deutschland und werden auch - notfalls durch ein Inkassounternehmen - eingetrieben.
Gerechtfertigte Bußgeldbescheide können vor Ort bezahlt werden, z.B. auf der Polizeidienststelle. Die Zustellung an den Inlandswohnort ist mit einem Gebührenaufschlag verbunden.
Der deutsche Führerschein wird akzeptiert.
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
In Italien führen in jüngster Zeit verschiedenste Verstöße gegen die öffentliche Ordnung zu teilweise empfindlichen Geldstrafen und Verweisen, Verbote sollten entsprechend respektiert werden.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Das italienische Waffenrecht ist streng und aufgrund zahlreicher Gesetze und anderweitiger Regelungen komplex. Grundsätzlich ist das Mitführen von Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Messern (auch kleine bzw. Taschenmesser), Schlagstöcken aller Art, Taser, Pfefferspray, usw. verboten bzw. nur mit behördlicher Erlaubnis (z. B. Europäischer Feuerwaffenpass) oder unter strengen Auflagen möglich. Auch Gegenstände, die keine Waffen sind, aber als solche verwendet werden können („armi improprie", z. B. Schraubenzieher), können unter Umständen mit Auflagen versehen werden (z. B. adäquate/verschlossene Aufbewahrung). Verstöße können strafrechtlich geahndet werden.
Weitergehende Informationen können bei den Carabinieri oder bei der Polizia di Stato angefordert werden.
In Rom verhängt die Stadtverwaltung zum Schutz der Denkmäler teilweise drakonische Strafen, die z.B. schon für einen Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens oder für Picknick auf der Spanischen Treppe ausgesprochen werden können. Nähere Informationen bietet TurismoRoma.
Die Mitnahme von Sand an den Stränden ist in Italien untersagt.
Auf Sardinien ist jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kiesel oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge, gesetzlich verboten. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Norm werden Sanktionen in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR verhängt.
Strände und Dünen dürfen in der Regel nicht befahren werden. Insbesondere in Naturschutzgebieten ist erhöhte Aufmerksamkeit auf die örtlichen Verhaltensregeln zu richten. Verstöße können mit Freiheitsstrafen und erheblichen Geldbußen geahndet werden.
In mehreren Städten, darunter vor allem süditalienische Urlaubsorte wie z.B. Sorrent, Tropea und Cagliari, ist es verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb von Badebereichen oberkörperfrei oder in Badekleidung aufzuhalten. Verstöße können mit Bußgeldern von 25 EUR bis 500 EUR geahndet werden.
Nutzer italienischer Skipisten müssen im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein und diese auch nachweisen können. Die gängigsten Versicherungen dieser Art decken den Bereich des Skifahrens ab. Dennoch sollte dies im Vorhinein mit dem jeweiligen Versicherungsgeber abgesprochen werden. Sollte ein entsprechender Versicherungsschutz nicht bestehen, kann bei Kauf des Skipasses eine zusätzliche Tagespolice abgeschlossen werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz wird ein Bußgeld bis zu 150 EUR fällig. Zusätzlich droht der Entzug des Skipasses.
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde 2022 auf einen Höchstbetrag von 1.000 EUR festgelegt. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z. B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur mit Kreditkarte, Debitkarte (Girocard) oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Wichtig: Für Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus benötigt jeder Reisende (auch Kinder egal welchen Alters) ein gültiges Reisedokument und ggf. ein gültiges Visum. Auch beim Check-in in Hotels ist für jeden Reisenden ein gültiges Reisedokument vorzulegen.
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen daher grundsätzlich seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Es wird jedoch empfohlen nur mit gültigem Ausweis nach Italien zu reisen.
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 EUR übersteigt, deklariert werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise nach Italien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Viren werden in den Sommermonaten vereinzelt in Italien durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. Für Italien ist die Impfung i.d.R. nicht notwendig.
Chikungunya-Viren werden vereinzelt von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Italien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
Das im Norden saisonal vorkommende Phlebotomusfieber wird durch kleine Sandfliegen / Phlebotomen übertragen und verursacht v.a. Kopf- und Gliederschmerzen.
Allen Reisenden wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
Es besteht in Italien für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Italienische Republik.
Rom.
Italien gliedert sich in die italienischen Alpen, die norditalienische Tiefebene, die eigentliche Apenninenhalbinsel und in zahlreiche Inseln, – Sizilien, Sardinien, Elba, Ischia und Capri sind wohl die bekanntesten. Die in Oberitalien gelegenen Alpen bilden eine natürliche Grenze zu Frankreich, der Schweiz, Österreich und Slowenien. Im Süden, Südwesten und Südosten wird das Land vom Mittelmeer begrenzt. Außerdem grenzt Italien an San Marino und Vatikanstadt. Die Apenninen, die eine Höhe bis zu 2910 m erreichen, durchziehen die gesamte Halbinsel.
Norditalien umfasst die Alpen, die fruchtbare, dicht besiedelte Po-Ebene und den ligurisch-etruskischen Teil der Apenninen. In der Region Piemonte und Val d'Aosta liegen einige der höchsten Berge und schönsten Skigebiete Europas. Zahlreiche Gebirgsflüsse fließen von den Bergen zur Po-Ebene und durchziehen das italienische Seengebiet (Lago Maggiore, Lago di Como und Lago di Garda sind die bekanntesten). Die Po-Ebene besteht überwiegend aus fruchtbarem Schwemmland. Der Po, der größte Strom Italiens, mündet im Osten in die Adria.
Mittelitalien liegt im nördlichen Teil der italienischen Halbinsel. Die Landschaft der Toskana ist sehr abwechslungsreich; schneebedeckte Berge (Appennino Toscano), saftiges grünes Land, Hügel, Sandstrände und zahlreiche Inseln in Küstennähe erwarten den Besucher. Die Region Marche, zwischen den Apenninen und der Adria gelegen, ist ein Bergland mit Flüssen und kleinen, fruchtbaren Ebenen. Die gebirgigen Regioni (Verwaltungsbezirke) der Abruzzen grenzen im Norden an die Marken, das südlich der Abruzzen gelegene Molise grenzt im Süden an Puglia. Lazio und Campania liegen am Tyrrhenischen Meer und bilden die westliche Grenze. Umbria, das »grüne Herz Italiens«, besteht aus Hügeln und weiten Ebenen.
Süditalien reicht von Baia Domizia bis hin zum Golf von Neapel und zieht sich an der felsigen Küste entlang bis zur Grenze nach Kalabrien hin. In der Campania gibt es niedrige Berge mit flachen Küstenregionen. Die süditalienischen Apenninen sind niedriger als die nördlichen, die Appennino Neapolitano gehen langsam in das sanfte Hügelland der Umgebung von Sorrent über. Die Inseln Capri, Ischia und Procida im Tyrrhenischen Meer gehören ebenfalls zur Campania. In Apulien prägen vulkanische Hügel und abgelegene Sümpfe das Landschaftsbild. In Süditalien gibt es noch aktive Vulkane, der Vesuv, östlich von Neapel, ist einer der größten Vulkane Europas. Kalabrien, die »Stiefelspitze«, ist waldreich und dünn besiedelt.
Republik seit 1946. Verfassung von 1948, letzte Änderung 2007. Zweikammerparlament: Abgeordnetenhaus (Camera dei Deputati) mit 630 Mitgliedern und Senat (Senato della Repubblica) mit 315 Mitgliedern. Wahl des Staatsoberhauptes alle 7 Jahre durch ein Wahlmänner-Kollegium. Nationale Einheit seit 1861. Italien ist EU-Mitglied.
Sergio Mattarella, seit Februar 2015.
Premierminister Giorgia Meloni, seit Oktober 2022.
230 V, 50 Hz.
Italien hat als Reiseland zurecht absoluten Kultstatus, denn es bietet viele Attraktionen für internationale Touristen – eine traumhafte Landschaft, unzählige faszinierende Städte, ein fantastisches Kulturerbe, eine Richtung weisende Modeindustrie – aber es ist und bleibt vor allem italienisch.
Das ganze Land in nur einer Reise kennen lernen zu wollen ist ein bisschen wie eine komplette Bibliothek auf einmal zu lesen – unmöglich. Es ist besser, sich auf einen oder zwei der unzähligen touristischen Leckerbissen zu konzentrieren und sich ganz auf die Gastfreundschaft, den Stil und das Temperament der gewählten Region einzulassen.
Italiens Vielseitigkeit macht einen Großteil seiner Attraktivität aus. Seien es Neapel mit seinen Vespas und ihrem unausweichlichen Hupkonzert, die geschwungenen Hügel der Toskana, die Renaissance-Kulisse von Florenz oder die Fußballfans von Turin, Italien besitzt eine ungeheure Anziehungskraft. Ganz zu schweigen vom Essen!
Italiens nationale Fluggesellschaft heißt ITA Airways (AZ). ITA fliegt ab Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart nach Rom.
Tuifly (X3) verbindet zahlreiche deutsche Städte sowie Wien, Genf und Zürich mit italienischen Destinationen.
Air Dolomiti (EN) fliegt von München und Frankfurt/M. aus verschiedene italienische Städte an.
KM Malta Airlines fliegt mehrmals wöchentlich von München nach Catania (Sizilien).
Italien wird auch von Lufthansa (LH), Eurowings (EW), Austrian Airlines (OS) und Swiss (LX) angeflogen. Eurowings (EW) fliegt u.a. ab Hannover nach Bergamo sowie ab Nürnberg nach Rom.
Austrian Holidays (OS) verbindet u.a. Wien mit Catania, Olbia, Neapel und Palermo.
Condor (DE) fliegt von zahlreichen deutschen Flughäfen nach Olbia und nach Lamezia Terme sowie ab Frankfurt a.M. nach Mailand und Rom. Ab Zürich fliegt Condor (DE) nach Olbia.
Discover Airlines (4Y) fliegt ab München nach Neapel, Palermo und Rom.
AeroItalia (XZ) fliegt ab Wien nach Ancona.
Ryanair (FR) fliegt von Berlin nach Mailand.
Wizz Air (W6) fliegt ab Basel nach Palermo und ab Wien nach Olbia sowie ab Berlin und Hamburg nach Rom-Fiuminico.
easyJet (U2) fliegt ab Zürich nach Neapel sowie ab Bael-Muhouse-Freiburg Euro Airport nach Rimini.
Frankfurt - Rom: 2 Std.; Frankfurt - Florenz: 1 Std. 30 Min.; Frankfurt - Venedig: 1 Std. 15 Min.; Wien - Rom: 1 Std. 40 Min.; Zürich/Genf - Rom: 1 Std. 25 Min.
Gute Verbindungen über die Alpen- und Apenninentunnel. Autofahrer haben freie Fahrt von Turin durch das Aosta-Tal und den Mont-Blanc-Tunnel nach Frankreich. Autozüge fahren durch den Simplontunnel zwischen Brig im Wallis in der Schweiz und Iselle in Norditalien (Fahrtdauer: 20 Min.). Nur wenige Kilometer von Iselle entfernt, kann man bei Domodossola auf die Autobahn fahren.
Fernbus: Flixbus fährt von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Italien. Flixbus fährt u.a. von München, Freiburg, Köln und Zürich nach Mailand.
Flixbus fährt im Winter von Deutschland und Österreich aus in verschiedene Skigebiete in den Dolomiten.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Bezahlung ist in bar, mit EC- oder Kreditkarte, elektronisch mit dem Telepass oder mit der Viacard möglich.
Für folgende Tunnel in die Schweiz und nach Frankreich sind ebenfalls Gebühren zu entrichten: Fréjus-Tunnel, Mont-Blanc Tunnel, Großer St.-Bernhard-Tunnel und Munt-la-Schera-Tunnel. Mautpflichtig sind auch einige Passstraßen in Südtirol, darunter Stilfser Joch, Timmelsjoch und Stallersattel.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist ausreichend.
Direktverbindungen teilweise mit Kurswagen in die meisten größeren Städte Italiens.
Durch den Lötschberg-Basistunnel sind Bahnreisende von Deutschland aus schnell in Mailand. Seit der Eröffnung des Gotthard-Tunnels gelangt man von der Schweiz auch schneller nach Italien. Zürich - Lugano (Fahrtzeit: weniger als 2 Std.); Zürich - Mailand (Fahrtzeit: 3 Std.); Basel - Mailand (Fahrtzeit: 51 Min.; Zürich - Genua (Fahrtzeit: 5 Stunden 17 Min.).
Der Giruno, der neue Gotthard-Personenzug der SBB, verbindet Basel und Zürich via Lugano und Chiasso mit Mailand.
Züge von SBB und Trenitalia verkehren täglich von Genf, Basel, Zürich über Mailand und von dort weiter nach Venedig, Triest, Florenz und Livorno.
ÖBB und Trenitalia bieten tägliche Fernzugverbindungen von Wien nach Venedig.
SBB bietet eine tägliche Verbindung zwischen Zürich und Venedig an.
Mit DB und ÖBB erreicht man Italien von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus schnell und bequem mit DB-ÖBB EuroCity-Verbindungen. In allen EuroCity-Zügen stehen Speisewagen, Selbstbedienungsrestaurants und Minibars zur Verfügung. Ab München Hbf fährt der EuroCity u.a. via Innsbruck Hbf, Brenner, Bozen, Trento und Verona Porta Nuova nach Bologna Centrale, wo Anschluss an das italienische Hochgeschwindigkeitsnetz (Mailand, Rom, Turin, Venedig etc.) besteht. Zudem verkehrt pro Tag ein EuroCity-Express der Deutschen Bahn direkt von Frankfurt nach Mailand.
Nightjet-Nachtzüge der ÖBB fahren aus Deutschland und Österreich nach Italien ab München via Salzburg, Bologna und Florenz nach Rom sowie ab Stuttgart via München und Salzburg nach Venedig.
Die Seilbahn Matterhorn Glacier Ride II verbindet Italien ab der Talstation Testa Grigia mit der Schweiz ab der Bergstation Klein Matterhorn.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind in Italien gültig.
Schiffs- und Fährverbindungen zwischen Italien und Albanien, Griechenland, Korsika, Kroatien, Marokko, Montenegro, Spanien sowie Tunesien. Weitere Auskünfte erteilen Reedereien und das Fremdenverkehrsamt.
Fährverbindungen der verschiedensten Schifffahrtsgesellschaften können von und nach Italien online bei Direct Ferries gebucht werden.
Die wichtigsten Fährschifffahrtsgesellschaften, die zwischen Italien und dem Ausland verkehren sind: Superfast Ferries, SNAV, Liberty Lines, Toremar, Moby Lines und Navigazione Libera del Golfo.
ITA - Airways und andere Fluggesellschaften, wie z.B. Eurowings, Easyjet, Ryanair und Wizz Air, fliegen alle größeren Städte des Landes an. ITA fliegt ab Rom nach Mailand, Catania, Bari und Lamezia Terme sowie ab Mailand nach Bari und Neapel.
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 480.000 km mit mehr als 6700 km Autobahn.
Maut: Auf dem Festland sind außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria alle Autobahnen mautpflichtig. Die Mautstationen funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Die "gelbe Spur" darf ausschließlich mit dem "Telepass" befahren werden. An den "blauen Spuren" kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden. Die meisten Spuren sind weiß und zum Teil auch durch Mitarbeiter besetzt. An "weißen Spuren" kann man mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Eine weitere Bezahlmöglichkeit ist die Viacard. Sie ist u.a. erhältlich bei ACE. Die Viacard kann an vier Mautstationen auf der A 18 in Sizilien zwischen Messina und Catania nicht eingesetzt werden. Für die Autobahnen A36, A59 und A60 bezahlt man die Mautgebühr im Free Flow System, für das eine vorherige Registrierung bei der Autobahngesellschaft Autostrada Pedemontana Lombarda notwendig ist.
Mautgebühren lassen sich auch mit dem Transponder Telepass bezahlen, der über Tolltickets bestellbar ist.
Technische Defekte an den Mautstationen können dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. Man sollte dies auf keinen Fall tun, sondern den Hilfeknopf drücken und einen Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.
Zahlreiche Tankstellen schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich.
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Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der Società Autostrade erhältlich.
Mietwagen können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels. Avis, Europcar, Hertz und Maggiore findet man in Rom.
Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein (kann je nach Fahrzeugkategorie variieren) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen.
Taxis sind in Rom nur durch Bestellung oder an Taxiständen erhältlich; sie können nicht auf der Straße angehalten werden. Von der Stadt zum Flughafen gibt es Festpreise; über Land sollte man vorab den Preis besprechen, um Diskussionen zu vermeiden.
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 89 22 22 22, bei Erkrankungen: Tel. +49 89 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Italien uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Italien erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt. Jugendliche Mopedfahrer bis 18 Jahre benötigen einen Führerschein für Leichtkrafträder.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden. Ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muss dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein.
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn (Metropolitana): In Rom gibt es drei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-23.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr.
Linie Metropolitana A: Battistini - Flaminio - Termini - Anagnina,
Linie Metropolitana B: Laurentina - Piramide - Termini - Bologna - Rebibbia - Jonio,
Linie Metropolitana C: Lodi - Montecompatri/Pantano.
In Mailand und Turin gibt es ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn: Rom hat sechs Straßenbahnlinien. Das Liniennetz umfasst 40 km. Auch Mailand, Neapel und Turin haben ein Straßenbahnnetz.
Bus: Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse.
Fahrkarten gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 100 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten an Haltestellen und auf Bahnhöfen, in Tabakläden, an Kiosken, in Cafés, Hotels oder Reisebüros kaufen. Für Touristen bietet sich das BTI (Integriertes Touristenticket), gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Regionalbahnen und Trenitalia-Regionalzügen, an. Informationen sind vom Informationsbüro der ATAC-Auskunftsstelle gegenüber dem Bahnhof Stazione Termini erhältlich.
In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi: In Rom sind Taxis teuer und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten: In Rom kann man nicht nur mit Bussen, sondern auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren - öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Parken: An weißen Bordsteinstreifen kann gratis geparkt werden, an blauen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben verboten. Gelbe Parkflächen sind reserviert für Autobusse, Taxis etc. In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen. Dort besteht an Werktagen Parkverbot von 08.00-09.30 Uhr und von 14.30-16.00 Uhr.
Die italienische Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato - Trenitalia (FS) verfügt über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Hochgeschwindigkeitszüge der Trenitalia werden auf folgenden Strecken eingesetzt:
Turin–Mailand–Bologna–Florenz–Rom–Neapel–Salerno,
Venedig-Padua-Bozen-Bologna-Verona-Mailand,
Rom-Lecce-Reggio Calabria,
Rom-Pompeji (Frecciarossa 1000, Fahrtdauer: sonntags in knapp 2 Stunden),
Turin - Mailand,
Mailand - Genua,
Padua - Venedig.
Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
Die italienische Bahngesellschaft Ferrovie dello Stato (FS) bietet Kulturreisen in luxuriösen Nostalgiezügen durch schöne Landschaften und geschichtsträchtige Gebiete.
Vom Luxuszug Orient Express La Dolce Vita kann man durch 14 Regionen in Italien fahren.
Die Nachtzüge Intercitynotte von Trenitalia verkehren zwischen zahlreichen italienischen Metropolen.
Autoreisezüge:
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt oder dem ADAC und anderen Automobilclubs.
Fahrpreisermäßigungen und Sonderfahrkarten:
Der InterRail Ein-Land-Pass ist erhältlich für Reisen in 30 europäischen Ländern und ist in jeweils einem Land an wahlweise 3, 4, 6 oder 8 Tagen innerhalb 1 Monats gültig. Kinder von 4-11 Jahren fahren zum halben Erwachsenen-Preis.
Der Interrail One Country Pass und der Interrail Global Pass sind auch in Italien gültig.
Gesetze für die Mitnahme von Hunden: Nach Italien ist die Mitnahme von kleinen Hunden - bis 6 kg - in einer Spezialbox (70 x 30 x 50 cm) kostenfrei. Die Mitnahme von großen Hunden ist ausgeschlossen. Blindenführhunde können immer kostenfrei mitgenommen werden. Weitere Infos.
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Ancona, Brindisi, Cagliari, Civitavecchia, Genua, Livorno, Neapel, Palermo und Venedig.
Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig. Sowohl reguläre Schiffe als auch Tragflügelboote verkehren zwischen dem Festland und Capri, Sardinien, Sizilien und den Äolischen Inseln.
U.a. bedienen folgende Schifffahrtsgesellschaften die italienischen Landesteile und Inseln: Tirrenia, Tel. (nur für Italien) 892 123 und SNAV, Tel. (Call Center Neapel) +39-(0)81 428 5555.
Fähren gibt es auch auf den großen Seen, wie Gardasee, Lago Maggiore, Comer und Iseosee. Sie werden von Navigazione Laghi, Tel. (nur für Italien) 800 551 801 betrieben.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.
In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.
In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen, besonders bei Reisen in die südlichen Landesteile. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.
Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz.
Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents.
Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.
Diners Club, Mastercard, Visa und alle gängigen internationalen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Bargeldzahlungen sind ab einer Summe von 1.000 € verboten. Rechnungen ab 1.000 € können nur mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung bezahlt werden.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Mo-Fr 08.30-13.30 und 15.00-16.00 Uhr, z. T. auch Samstag vormittags.
Reiseschecks, Schecks und Fremdwährungen können bei Banken, an Bahnhöfen, auf Flughäfen sowie in vielen großen Hotels gewechselt werden (dort jedoch oft zu einem ungünstigeren Wechselkurs).
Amtssprache ist Italienisch. Südtirol ist offiziell zweisprachig, es wird überwiegend Deutsch gesprochen. Ladinisch ist z. T. Schulsprache in Trentino. In den Grenzgebieten zu Frankreich und zur Schweiz von der italienischen Riviera bis zum Gebiet nördlich von Mailand wird Französisch gesprochen, Slowenisch in Triest und Görz. Auf Sardinien spricht man in einigen Gegenden Katalanisch. In Ferienorten und größeren Städten wird z. T. Englisch, Deutsch oder Französisch gesprochen.
Zusätzlich werden zahlreiche Feste zu Ehren der jeweiligen Schutzheiligen abgehalten. Geschäfte bleiben meist geöffnet:
Turin (Torino)/Genua (Genova)/Florenz (Firenze): 24. Juni (Johannes der Täufer).
Mailand (Milano): 7. Dez. (St. Ambrosius).
Venedig (Venezia): 25. April (St. Markus).
Bologna: 4. Okt. (St. Petronius).
Neapel (Napoli): 19. Sept. (St. Gennaro).
Bari: 6. Dez. (St. Nikolaus).
Palermo: 15. Juli (St. Rosalia).
Rom (Roma): 29. Juni (St. Petrus).
Siena: 2. Juli und 16. Aug. (Palio-Pferderennen).
Triest (Trieste): 3. Nov. (St. Giusto).
Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:
200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (Personen ab 17 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 17 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Weitere Informationen sind vom italienischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 0039. Die nationale Stadtvorwahl für Rom ist 06. Innerhalb von Italien müssen immer zuerst die Ortskennziffern beginnend mit der 0 gewählt werden.
GSM 900/1800, 2G, 3G, 4G und 5G. Mobilfunkgesellschaften umfassen u.a. Vodafone und Wind Tre. Internationale Roaming-Verträge bestehen.
Auslandsroaming ist innerhalb der EU zum regulären Heimattarif des jeweiligen Anbieters nutzbar. Roaming-Gebühren wurden innerhalb der EU Mitte 2017 abgeschafft. Unter Umständen kann sich dennoch der Erwerb einer italienischen SIM-Karte oder von Prepaid-Karten der lokalen Anbieter lohnen. Oft gibt es Angebote für Touristen.
Hauptanbieter ist TIM e Telecom. Drahtlosen Zugang zum Internet via Wi-Fi-Hotspots hat man u.a. in den Stadtgebieten von Rom, Mailand, Venedig und Bologna. Die meisten Unterkünfte bieten in größeren Städten und in Touristen-Gebieten kostenlose Nutzung des Internets. Zugang zum Internet hat man in Italien außerdem an speziellen von der TIM eingerichteten Kiosken auf Flughäfen, Bahnhöfen, in größeren Hotels, in Bars und an anderen Orten im öffentlichen Raum. Internet-Cafés gibt es in allen größeren Städten.
Briefe innerhalb Europas benötigen in der Regel 7-10 Tage. Postlagernde Sendungen sind mit dem Vermerk Fermo Posta und dem Namen der Stadt zu versehen. Briefmarken werden außer in Postämtern auch in Tabakläden verkauft. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Sa 08.00/08.30-12.00/12.30 und 14.00/14.30-17.30/18.00 Uhr.
Zahlreiche deutschsprachige Radiosender lassen sich u.a. über Astra-Satelliten bzw. über das Internet in Italien empfangen.
Italienische Waren sind weltbekannt für ihre Eleganz, ihren Schick und ihre hohe Qualität. Italienisches Design ist sehr gefragt. Man sollte beim Kauf von Antiquitäten vorsichtig sein, in Italien gibt es geschickte Fälscher. Für größere Käufe wird mitunter Rabatt gegeben. Florenz, Mailand und Rom sind führende Modestädte, aber die Boutiquen der Kleinstädte sind ebenfalls einen Besuch wert. Einige Städte sind für besondere Produkte bekannt: Como (Lombardei) für Seide; Prato (Toskana) für Textilien; Empoli (Toskana) für Flaschen und Gläser aus grünem Glas; Deruta (Umbrien) und Faenza (Emilia-Romagna) für Keramik und Carrara (Toskana) für Marmor. In Torre Annunziato (Kampanien) und Alghero (Sardinien) werden Kunstgewerbeartikel aus Korallen hergestellt. In Castelfidardo (Marke) gibt es eine Akkordeonfabrik, und es werden Gitarren und Orgeln gebaut. In Valenza (Piemont) haben sich zahlreiche Kunsthandwerker auf die Goldschmiedekunst spezialisiert. »Confetti« (mit Zucker überzogene Mandeln) gehören zu jeder Hochzeit in Italien, sie kommen aus Sulmona (Abruzzen). Keramikfliesen werden in Vietri sul Mare (Kampanien) produziert. Ravenna (Emilia-Romagna) ist für Mosaiken berühmt.
Führende Einkaufszentren:
Rom: Die Geschäfte in der vornehmen Gegend um die Via Condotti und die Via Sistina bieten eine Riesenauswahl an Bekleidungsstücken aller Moderichtungen, Farben und Designs an, die allerdings teuer sind. Die Geschäfte in der Via Vittorio Veneto sind ebenfalls teuer. An den Bücherständen der Piazza Borghese werden alte Bücher und Drucke verkauft. Secondhandgeschäfte findet man in der malerischen Via del Governo Vecchio, ein paar verwinkelte Gassen von der Piazza Navona entfernt. Sonntagmorgens findet ein Flohmarkt an der Porta Portese in Trastevere statt.
Mailand: Die eleganten Geschäfte liegen in der Via Montenapoleone. Preise sind höher als in anderen Großstädten.
Venedig: Ist berühmt für mundgeblasene Glasartikel, die auf Murano hergestellt werden. Klöppelspitzen von der Insel Burano sind exquisit und sehr teuer.
Die Goldschmiede von Florenz bieten ihre hochwertigen Waren in den Geschäften auf beiden Seiten der Ponte-Vecchio-Brücke an. Florentinischer Gold- und Silberschmuck hat eine besonders seidige Oberfläche, die satinato genannt wird. Filigranarbeiten werden ebenfalls angeboten. Kameen sind schöne Mitbringsel.
Süditalien: Töpferwaren und Teppiche in allen Regionen, Filigranschmuck und Gegenstände aus Gusseisen und Messing in den Abruzzen, Holzschnitzereien in Kalabrien, Korallen und Kameen in Kampanien, Textilien und Tischdecken auf Sizilien und Sardinien. In Cagliari werden kunstvolle Kopien der Bronzestatuen der Nuraghe, die während der Bronzezeit auf Sardinien lebten, angeboten. Die eleganten Geschäfte der größeren Städte wie Neapel, Bari, Reggio di Calabria, Palermo und Cagliari haben eine große Auswahl italienischer Waren. Viele Kleinstädte haben Wochenmärkte. Die hier angebotenen Souvenirs sind oft Massenartikel von schlechter Qualität, die nicht regional hergestellt wurden.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-So 08.30-12.30 und 15.30-22.00 Uhr. In Norditalien schließen die Geschäfte mitunter früher. Lebensmittelgeschäfte haben oft Mittwoch nachmittags geschlossen.
Die Umsatzsteuer liegt je nach Wert der Ware zwischen 4 und 21%. Nicht-EU-Bürger sollten für Artikel über 155 € die Kassenbons aufbewahren, um die Umsatzsteuer (IVA) rückerstattet zu bekommen.
Viele Restaurants bieten ein besonderes Touristenmenü (Menu turistico) an. In Italien gibt es mehr als 20 Weinanbaugebiete, vom Val d'Aosta an der französischen Grenze bis nach Sizilien im Süden.
Getränke: Die Weingüter der Chianti-Gruppe unterliegen den strengen Chianti-Classico-Qualitätskontrollen (am Gallo nero, dem schwarzem Hahn am Flaschenhals erkennbar). Die Chianti-Region ist das einzige Gebiet Italiens mit einer derartigen Qualitätskontrolle. Weine mit der Aufschrift Denominazione di origine controllata kommen aus offiziell anerkannten Weinanbaugebieten (ähnlich der Appellation controllée in Frankreich). Qualitätsweine tragen die Aufschrift Denominazione controllata e garantita. Die Wermutweine von Piemonte sind rosafarben und trocken oder dunkel und süß im Geschmack. Aperitifs wie Campari und Punt e Mes sind weltbekannt, ebenso wie die Liköre Strega, Galliano, Amaretto und Sambuca.
Rom: Gerichte: Abbacchio (Lamm in Weißwein mit Rosmarin), Cannelloni (Nudeln mit Fleisch, Kalbshirn, Spinat, Ei und Käse gefüllt), Broccoli Romani (Brokkoli in Weißwein), Salsa Romana (Wild in süßsaurer brauner Soße mit Rosinen, Maronen und Linsenpüree), Gnocchi alla Romana (Kartoffelklöße). Käsesorten: Mozzarella, Caciotta Romana (halbfetter milder Schafskäse), Pecorino (harter kräftiger Schafskäse), Gorgonzola. Weißweine: Frascati, Albano, Grottaferrata, Velletri, Montefiascone, Marino. Rotweine: Marino, Cesanese, Piglio.
Piemont: Gerichte: Bagna Caoda (traditionelle Anschovis-Suppe mit Gemüse), Fritto Misto Piemontese (gebratenes Fleisch mit Gemüsebeilage), Bonet (Schokoladekuchen mit Kaffee und Keksen)
Aosta-Tal: Gerichte: Fundata (Käse-Fondue mit Milch, Eigelb mit Trüffeln und weißem Pfeffer), Zabaglione (warme Nachspeise aus Eischaum und Marsalawein). Weine: Barolo, Barbera, Barbaresco, Gattinara, Grignolino.
Lombardei: Gerichte: Risotto alla Milanese (Reis mit Safran und Weißwein), Zuppa Pavese (wohl schmeckende klare Suppe mit pochiertem Ei), Minestrone (Gemüsesuppe), Osso buco (Kalbshaxenscheiben mit Tomatensoße und Reis), Panettone (Weihnachtskuchen mit Rosinen und kandierten Früchten). Weine: Valtellina, Sassella, Grumello, Inferno.
Trentino und Südtirol: Beide Regionen sind bekannt für ausgezeichnete Wurst und Schinken. Weine: Lago di Caldaro, Santa Maddalena.
Venetien: Gerichte: Fegato alla Veneziana (hauchdünn geschnittene Kalbsleber mit Zwiebeln in Butter gebraten), Baccalà alla Vicentina (gepökelter Kabeljau, in Milch gedünstet), Radicchio rosso di Treviso (wilder, leicht bitterer roter Salat). Weine: Soave, Bardolino, Valpolicella.
Friaul-Julisch Venetien: Gerichte: Pasta e fagioli (Nudeln mit Bohnen), Prosciutto di San Daniele (Schinken). Weißweine: Tokai, Malvasia, Pinot Bianco, Pinot Grigio. Rotweine: Merlot, Cabernet, Pinot Nero.
Ligurien: Gerichte: Pesto (Soße aus Basilikum, Knoblauch, Pinienkernen und Pecorino-Käse), Cima Genovese (kaltes Kalbfleisch gefüllt mit Kalbshirn, Zwiebeln und Kräutern), Pandolce (Kuchen mit Orangengeschmack). Wein: Sciacchettra.
Emilia-Romagna: Gerichte: Parmigiano (Parmesankäse), Prosciutto di Parma (Parmaschinken), Spaghetti Bolognese (Nudeln mit einer Soße aus Fleisch, Käse und Tomaten), Vitello alla Bolognese (Kalbskottelet mit Parmaschinken und Käse), Cotechino e zampone (Würstchen und mit Schweinefleisch gefüllte Schweinshaxe). Weine: Lambrusco, Albana, Trebbiano, Sangiovese.
Toskana: Gerichte: Bistecca alla Fiorentina (großes T-Bone-Steak über dem Holzfeuer gegrillt, mit frischgemahlenem schwarzen Pfeffer und Olivenöl gewürzt), Minestrone alla Fiorentina (kräftige Gemüsesuppe mit Landbrotscheiben), Pappardelle alla lepre (Nudeln mit Hasensoße), Tortina di carciofi (gebackene Artischockenpastete), Cinghiale di Maremma (Wildschwein aus der Maremma-Region in der Nähe von Grosseto), verschiedene Gerichte mit Schinken, Würstchen und Steak. Süßigkeiten: Panforte di Siena (Gebäck aus Honig, kandierten Früchten, Mandeln und Gewürznelken), Castagnaccio (Maronenkuchen mit Nüssen und Sultaninen), Ricciarelli (dünne Kekse aus Honig und Mandeln aus Siena). Weine: Chianti, Vernaccia, Aleatico, Brunello di Montalcino.
Marken: Gerichte: Brodetto (verschiedene Fischsorten auf Toastbrot, garniert mit Kartoffeln, Sellerie, Tomaten, Lorbeerspitzen und Weißwein), Pasticciata (Nudeln, im Ofen gebacken). Weine: Verdicchio.
Abruzzen-Molise: Gerichte: Die beliebteste Pasta der Region ist Maccheroni alla chitarra, weil die Teigwaren in dünne Streifen geschnitten werden. Süßigkeiten: Parrozzo (Schokoladenkuchen), Zeppole (süße Nudeln). Rotwein: Cerasolo di Abruzzo, Montepulciano. Weißwein: Trebbiano (trocken). Centerbe ist ein hochprozentiger Likör.
Umbrien: Gerichte: Schwarze und weiße Trüffel, Spaghetti, Porchetta alla Perugina (Spanferkel), Carne ai capperi e acciughe (Kalbsfleisch mit Kapern und Kräutersoße), hervorragende Würstchen, Salamisorten und Prosciutto, die in ganz Italien geschätzt werden. Sehr gutes kaltgepresstes Olivenöl kommt aus dieser Region. In der umbrischen Küche verwendete einheimische Zutaten sind: Schweine- und Rindfleisch, Käse, Linsen aus Valnerina, Fisch aus dem Trasimeno-See und dem Fluss Nera sowie Pilze, Gemüse und Kartoffeln aus Colfiorito. Weine: Orvieto (weiß, süß oder trocken) und zahlreiche Rot- und Weißweine (darunter Rubesco aus Torgiano und Weine aus Sagrantino und Montefalco).
Kampanien: Gerichte: Pizza (kulinarischer Stolz der Campania) mit allen möglichen Belägen, Bistecca alla pizzaiola (Steak mit Soße aus Tomaten, Knoblauch und Oregano), Sfogliatelle (süße Käsetaschen mit Ricottakäse), Mozzarella (Kuh- oder Büffelmilch). Die Weine der Region kommen von den Inseln Capri und Ischia.
Apulien: Gerichte: Coniglio ai capperi (Kaninchen mit Kapern) und Ostriche (panierte frische Austern). Weine: Sansevero, Santo Stefano, Aleatico di Puglia.
Kalabrien und Basilikata: Gerichte: Sagne chine (Lasagne mit Artischocken und Fleischbällchen), Zuppa di cipolle (Zwiebelsuppe mit italienischem Weinbrand), Sarde (frische Sardinen mit Olivenöl und Oregano), Alici al limone (frische Anchovis in Zitronensaft gebacken), Melanzane sott'olio (eingelegte Auberginen). Süßigkeiten: Mostaccioli (Schokoladenkekse), Cannariculi (gebratenes Honiggebäck). Weine: Agliatico, Cirò.
Sizilien: Gerichte: Pesce spada (gegrillter Schwertfisch mit Weinbrand, Mozzarella und Kräutern gefüllt), Pasta con le Sarde (Nudeln mit frischen Sardinen), Caponata (gehaltvolles Gericht mit Oliven, Anchovis und Auberginen), Pizza Siciliana (Pizza mit Oliven und Kapern), Triglie alla Siciliana (gegrillte Meerbarbe mit Orangenschale und Weißwein). Süßigkeiten: Cassata (Eiscreme in verschiedenen Geschmacksrichtungen, kandierte Früchte und Bitterschokolade), Frutti di marturana (Marzipanfrüchte). Weine: Regaleali, Corvo di Salaparuta (rot und weiß, sehr aromatisch und ideal zu Fisch), Marsala.
Sardinien: Zahlreiche Fischgerichte (z. B. Hummer in Suppen, Eintöpfen oder gegrillt), Burrida (Eintopf mit Katzenhai und Rochen), Calamaretti alla Sarda (gefüllte junge Tintenfische). Weine: Vernaccia, Cannonau, Piani, Oliena, Malvasia.
90% römisch-katholisch; protestantische, jüdische und muslimische Minderheiten.
Die römisch-katholische Kirche spielt in Italien auch heute noch eine wichtige Rolle und übt einen starken Einfluss auf die Sozialstruktur aus. Der Familienzusammenhalt ist bedeutend stärker als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Garderobe: Freizeitkleidung ist weit verbreitet, Badeanzüge gehören jedoch an den Strand. Korrekte Kleidung wird beim Betreten von Kirchen und in kleinen, traditionellen Gemeinden erwartet. Auf schriftlichen Einladungen wird im Allgemeinen vermerkt, ob Anzug oder Smoking bzw. Kostüm oder Abendkleid erwünscht sind.
Rauchen: In Italien ist in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Kinos, Restaurants, Bars und Kneipen Rauchen verboten. Gastbetriebe können aber Raucherzonen haben, die durch Mauern und Türen abgeschlossen und mit Luftabzugs-Einrichtungen ausgestattet sind.
Die Städte Bozen, Neapel und Verona gehen mit dem Rauchverbot noch einen Schritt weiter: In Neapel und Verona darf unter freiem Himmel bei Demonstrationen und bei Kulturveranstaltungen grundsätzlich nicht geraucht werden sowie in Parks und Grünanlagen, wenn sich in der Nähe Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren aufhalten. In Bozen darf grundsätzlich nicht im Freien geraucht werden. Am Strand von Bibione ist das Rauchen ebenfalls verboten. Nur unter gemieteten Sonnenschirmen darf dort geraucht werden.
Der Strand von Bibione an der Adria ist seit 2018 rauchfrei.
Trinkgeld ist in der Gastronomie nicht sehr verbreitet. Bedienungsgeld und Umsatz- bzw. Aufenthaltssteuern sind in den Hotelrechnungen enthalten. Dennoch sind 5 € pro Woche für das Zimmermädchen üblich. In Restaurantrechnungen ist eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot enthalten. Wer besonders zufrieden war, kann zusätzlich etwas Trinkgeld auf dem Tisch liegen lassen. Auch im Taxi ist man nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Hilft der Taxifahrer mit dem Gepäck, freut er sich auch über etwas Trinkgeld.
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Michael Tenzer und Karim Twerenbold sind die Personen, die hinter der Partnerschaft zwischen viamonda und der renommierten Schweizer Twerenbold Reisen Gruppe stehen. Das gemeinsame Motto und Leitbild der zwei Rundreiseexperten lautet dabei „Innovation mit Tradition“.
Der Online-Rundreiseexperte für Individualreisen mit Gründer Michael Tenzer setzt auf Innovation und modernste Technik, die individuelle Planung und einfache Buchung von Reisen ermöglicht. Die Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit einer anspruchsvollen Fernreise in Minutenschnelle selbständig online macht viamonda so einzigartig. Gleichfalls im Fokus stehen der hohe Qualitätsanspruch, die Sicherheit, Zuverlässigkeit und der Komfort wie man es von einer Pauschalreise gewohnt ist.
Erfolgreiche Innovationen erwachsen oft aus einem großen Erfahrungsreichtum. Dreißig Jahre hat sich Michael Tenzer, Geschäftsführer von viamonda, schon dem Tourismus verschrieben. Durch verschiedene Geschäftsführungspositionen bei Thomas Cook und TUI erwarb er sein Know-how für die Organisation von Reisen und die Führung von touristischen Unternehmen.
Allerdings erscheint diese Erfahrung vergleichsweise gering zum Partner Twerenbold Reisen Gruppe, der in der vierten Generation im Jahr 2020 sein 125-jähriges Firmenjubiläum begeht. Der Erfolg über diesen Zeitraum basiert auf hoher Qualität und dem konsequenten Ausbau der verschiedenen Reiseangebote der Gruppe mit Expertise, Weitsicht, Solidität sowie gezielten Investitionen in Innovationen. Zum Schweizer Unternehmensverbund gehören u.a. Vögele Reisen, einem der größten Schweizer Veranstalter für begleitete Rundreisen, eine eigene Reederei mit einer Flotte von 11 Luxus-Flusskreuzfahrtschiffen und dem angeschlossenen größten Veranstalter für Flusskreuzfahrten in der Schweiz sowie über 100 Reisebusse der Luxusklasse. Viamonda als strategischer Partner rundet das Portfolio an Qualitätsprodukten mit seinen Individualreisen ab. Karim Twerenbold, der Urenkel des Firmengründers, steht als Präsident des Verwaltungsrats nunmehr an der Spitze der Unternehmensgruppe und schreibt die lange Firmengeschichte erfolgreich fort.
Das Know-how der Schweizer aus begleiteten Rundreisen weltweit ergänzt das Spektrum der Kölner ideal und so verbindet sich die traditionelle Reisewelt mit der digitalen, neuen. Beide Unternehmen haben das gleiche Ziel: Die Welt des Reisens immer weiterzuentwickeln und dabei höchsten Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Reisen ist vor allem auch Vertrauenssache. Und Vertrauen braucht eine solide Basis. Eben diese haben viamonda und die Twerenbold Reisen Gruppe gefunden. Das verbindet und schafft gemeinsam Großes. Auf diese Weise funktioniert eine starke Partnerschaft, um den wachsenden Ansprüchen der Kunden zu genügen.
Die Blumeninsel im Atlantischen Ozean ist bekannt für spektakuläre Landschaften und exotische Natur. Vor allem Aktivurlauber finden hier ihr Glück, den tiefe Täler, dichte Wälder und majestätische Berge laden zum Wandern ein. Als Strandparadies ist Madeira eher unbekannt. Doch hier gibt es Sandstrände!
In Calheta und Machico befinden sich zwei künstlich aufgeschüttete Sandstrände, in Seixal und am Cabo Sao Vicente existieren Strände aus schwarzem Vulkansand. Die wenigen Strände kompensiert Madeira mit den natürlichen Lavapools bei Porto Moniz.
Die Kanaren werden als die “Inseln des Ewigen Frühlings” bezeichnet. Viele Dinge haben die sieben Inseln im Atlantik gemeinsam, es gibt aber auch etliche Unterschiede.
Die größte Insel Teneriffa gilt als die abwechslungsreichste, denn hier kann man im Norden Wandern und im Süden am Strand liegen. Gran Canaria ist vor allem bei Familien aufgrund der zahlreichen Appartements im Süden der Insel sehr belebt. Durch die lebhaften Städte wie Las Palmas zieht es auch junges Publikum auf die Insel. Lanzarote ist die kleinste Kanarische Insel und lässt die Herzen Kultur- und Aktivurlauber höher schlagen. Fuerteventura punktet mit zahlreichen Stränden, die oftmals ideale Bedingungen zum Kite- und Windsurfen bieten.
Etwas ruhiger geht es noch auf den Insel La Palma und El Hierro zu. La Palma ist ein Paradies für Wanderer, auf El Hierro können Sie das ursprüngliche Leben auf einer Kanarischen Inseln erleben.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Schnellstraßen kosten keine Maut. Für einige grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnels sind Gebühren zu zahlen. Die Zufahrt zu den verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) in den Innenstädten von Mailand, Bologna und Palermo ist kostenpflichtig.
Auf dem Festland sind alle Autobahnen mautpflichtig, außer der A3 von Salerno nach Reggio di Calabria. Auf Sizilien sind nur die A20 zwischen Messina und Palermo sowie die A18 von Messina nach Catania mautpflichtig.
Nicht auf allen Strecken ist die Erhebung der Maut gleich: Die Gebühren werden an den Mautstationen im geschlossenen oder offenen System, v.a. in der Gegend um Mailand, verlangt. Es gibt aber auch ein rein elektronisches System auf den neuen Autobahnen A36, A59 und A60, bei dem eine direkte Bezahlung an Mautstationen nicht möglich ist.
Je nach Restaurant zahlt man unabhängig von der Höhe der Rechnung zusätzlich 1 bis 2 Euro coperto. Tatsächlich handelt es sich beim coperto um eine Art Servicegebühr, die jedoch nichts mit dem Trinkgeld zu tun hat und auch nicht an den Kellner ausbezahlt wird. Angesichts der extrem niedrigen Löhne in der Gastronomie wird sich sehr über Trinkgeld gefreut. Wie viel Trinkgeld Sie geben möchten, bleibt jedem selber überlassen. In Restaurants sind 10-15 Prozent üblich.
Eine Reise mit dem Mietwagen, sei es durch die Halbinsel Peloponnes oder auf den vielen verschiedenen Inseln, wie Kreta oder den ägäischen Inseln Paros oder Naxos, eignet sich alle Mal. Die überschaubare Grösse der Inseln und auch die kurzen Distanzen auf dem Festland sowie die gut ausgebauten Strassen machen das Fahren in Griechenland angenehm.
Die griechische Küche ist bestimmt von Sonne & Meer – frischer Fisch und Meeresfrüchte, aromatische Kräuter und eine grosse Auswahl an Gemüse beeinflussen die lokale Küche. Neben Olivenöl gibt “Feta”, der griechische Schafskäse, Gerichten wie dem griechischen Bauernsalat Fülle und Würze. Das Auflaufgericht Moussaka, Dolmades (gefüllte Weinblätter) und der obligatorische Ouzo nach dem Essen schmecken zu jeder Jahreszeit nach Urlaub. Die traditionellen alkoholischen Getränke sind Wein und Schnäpse, die ebenfalls aus Weintrauben gewonnen werden. Das Trinken von Bier ist erst in den letzten 2-3 Jahrzehnten modern geworden. Lesen Sie auch unseren Genusstipp Griechenland
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